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[BW] Was bleibt netto vom brutto-Ruhegehalt?
frankundfrei:
--- Zitat von: BlueMagic am 01.04.2024 00:33 ---https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/
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Danke, Beamter, und BLueMagic,
nur damit kann ich ja die Pension nicht errechnen....sondern den Nettolohn....ausser ich steh aufm Schlauch,
LG
Frank
BlueMagic:
Du musst natürlich wissen, wie hoch dein Prozentsatz ist, den du als Pension bekommen wirst. Ich habe mit 41 Dienstjahren die höchstmöglichen 71,75% erreicht. Gebe daher meine Besoldungsgruppe , die Stufe und den Familienzuschlag "V" ( verheiratet), die Ortsklasse VII ( München), die Steuerklasse und 71,75% Arbeitszeit ein. Allerdings werden mir noch gut 8% abgezogen, da ich bereits mit 64 offiziell in Pension gehe und nicht erst mit 66/4 Monate (Jahrgang 1960).
In BaWü sollte es einfacher sein, die Grunddaten einzugeben, weil es da m.W. noch keine Anpassung der Ortszuschlagsgruppen an das BVerfGG Urteil v. 2020 gab. Daher wohl nur Familienstand und Kinder relevant.
Der Rechner zeigt dann genau, wieviel Steuer abgezogen wird. Mag vielleicht nicht ganz genau stimmen, aber viel Abweichung sollte es nicht geben.
Bauernopfer:
--- Zitat von: BlueMagic am 01.04.2024 17:51 ---Du musst natürlich wissen, wie hoch dein Prozentsatz ist, den du als Pension bekommen wirst. Ich habe mit 41 Dienstjahren die höchstmöglichen 71,75% erreicht. Gebe daher meine Besoldungsgruppe , die Stufe und den Familienzuschlag "V" ( verheiratet), die Ortsklasse VII ( München), die Steuerklasse und 71,75% Arbeitszeit ein. Allerdings werden mir noch gut 8% abgezogen, da ich bereits mit 64 offiziell in Pension gehe und nicht erst mit 66/4 Monate (Jahrgang 1960).
In BaWü sollte es einfacher sein, die Grunddaten einzugeben, weil es da m.W. noch keine Anpassung der Ortszuschlagsgruppen an das BVerfGG Urteil v. 2020 gab. Daher wohl nur Familienstand und Kinder relevant.
Der Rechner zeigt dann genau, wieviel Steuer abgezogen wird. Mag vielleicht nicht ganz genau stimmen, aber viel Abweichung sollte es nicht geben.
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Berechnung Bruttopension in Ba-Wü:
(Grundgehalt + Strukturzulage) x 0,984 (sog. Versorgungsfaktor)+Familienzuschlag/Ehegatenzuschlag=
Ruhegehaltsfähiger Betrag x Ruhegehaltssatz (maximal 71,75%) - ggf. Abzug Beihilfebeitrag 22 €=
stpfl. Pensionsbezug (Bruttopension)
Bauernopfer:
--- Zitat von: frankundfrei am 01.04.2024 14:55 ---
--- Zitat von: Bauernopfer am 01.04.2024 12:57 ---
--- Zitat von: frankundfrei am 31.03.2024 12:28 ---PS:
ich fand online keine brauchbaren Beamten Brutto Netto Rechner....kennt jemand einen Link?
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Hier ein Link zur Berechnung deiner Einkommenssteuer, wenn du deine Bruttorente bereits kennst.
https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2024/eingabeformbl2024.xhtml
Unter Angaben zum Bruttolohn gibts du den Betrag zu "Monatsbruttolohn" und "davon Versorgungsbezüge" ein und füllst dann weitere Felder aus.
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Danke, Bauernopfer!
nun, aber die Felder, die ich da zu RV und KV etc ausfüllen soll, werfen ja wiederum die Fragen auf, die ich habe,.....muss ich das denn zahlen? Wenn ja, dann eben wohl ggf nur für den DRV Rentenanteil und die PV ggf auch für die Pension usw pp.
Die Seite vom Land BW (wo ich früher auch mal beamtet war), gibt mir zumindest hilfreiche Infos zum Freibetrag und Weiterem - DANKE.
Ich werd wohl letztlich zur Beratung der DRV gehen müssen, um erklärt zu bekommen ,wie die Rente und wie der Teil der Pension behandelt werden, bis ich zum netto komme.
LG Frank
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Hilft dir dieser Link weiter?
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/verwaltungsrecht/alles-ums-geld/themen/beitrag/ansicht/alles-ums-geld/gesetzliche-renten-koennen-auf-die-pension-eines-beamten-angerechnet-werden/details/anzeige/#:~:text=Auf%20die%20Versorgung%20der%20Ruhestandsbeamten,der%20%E2%80%9ENur%2DBeamten%E2%80%9C.
frankundfrei:
also nochmals Danke BlueMagic und Bauernopfer.
Also ich weiss bereits exakt, wie hoch mein Brutto Ruhegehalt ist bzw sein wird.
Aber nochmals:
ich wüsste gern welche Abzüge abgehen:
a
beim Ruhegehalt
"nur" Steuer und
selbst gezahlte 30 % PKV
oder ggf. gesetzlich geregelt noch Pflegeversicherung?
zzgl. DRV Rente bei mir ca 600 € brutto:
was ist davon abzuführen?
Denn die Rente wird ja scheinbar vom Versorgungsträger vereinnahmt und übeprüft, ob der Höchstsatz von 71,75 (bzw der individuelle ab Alter 17) gerissen wird. Aber angenommen, ich erhalte die 600 € voll brutto wie in meinem Fall, was bleibt davon netto?
also minus Steuer + Soli, ok.
minus GKV aus der Rente?
minus PV aus der Rente
minus sonst noch was?......
Darum geht es mir, keinen Rechner fand ich dazu bisher - und der Besoldungsrechner aus www.öffentlicher.dienst.info hilft da auch nicht weiter.
Es geht ja nicht nur um die Errechnung der Steuer aus irgendeinem Bruttobetrag, sondern eben was ein Beamter für Abzüge hat, wenn er neben dem Ruhegehalt noch ne Rente bezieht.
Danke!
LG
Frank
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