Autor Thema: Gründe, aber dennoch sachgrundlos?  (Read 1022 times)

lepo

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Gründe, aber dennoch sachgrundlos?
« am: 31.03.2024 00:08 »
Hallo,

im Bewerbungsgespräch wurde mir erzählt, dass aufgrund der zugenommenen Einwohnerzahl und der damit einhergehenden Mehrarbeit ein Angestellter mehr benötigt wird. Aufgrund der Haushaltsmittel könnte man aber nicht gleich eine unbefristete Stelle anbieten, die bei Eignung nach den zwei Jahren aber möglich ist ("zunächst eine befristete Vollzeitstelle für 24 Monate, Teilzeit möglich. Bei Eignung ist eine unbefristete Übernahme möglich.").

Dies wurde mir auch von anderen Kollegen im entsprechenden Bereich erzählt, dass unbedingt jemand gebraucht wurde.

Ich merke es auch anhand der Arbeit, dass eine Person mehr definitiv sinnvoll war.

Nun habe ich aber einen Arbeitsvertrag für zwei Jahre ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 2 TzBfG erhalten.

Liegen aber mit den o. g. Gründen nicht Gründe für eine Sachgrundbefristung vor?

Danke.

Grüße

Max

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 614
Antw:Gründe, aber dennoch sachgrundlos?
« Antwort #1 am: 31.03.2024 04:12 »
Man hätte auch zur Erprobung befristen können,  aber die Frage stellt sich nicht.

Lämpel

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 56
Antw:Gründe, aber dennoch sachgrundlos?
« Antwort #2 am: 31.03.2024 12:18 »
Es gibt eine ganze Reihe möglicher Sachgründe für eine Befristung (§14 Abs. 1 TzBfG zählt einige auf, ist aber nicht abschließend). Was sie alle inhaltlich gemeinsam haben, ist dass die vereinbarte Arbeitsleistung aus irgendwelchen Gründen ein absehbares Enddatum hat, also nur für einen relativ gut vorhersehbaren Zeitraum benötigt wird (Punkt 5, Erprobung, vielleicht ausgenommen). Das scheint in deinem Fall ja gerade nicht so zu sein; hier liegt der Grund ja in den Haushaltsmitteln und eben nicht im Arbeitsbedarf.

Offensichtlicher Nachteil einer sachgrundlosen Befristung ist natürlich, dass du danach nicht mehr weiter sachgrundlos befristet vom selben AG beschäftigt werden darfst. Entweder bekommst du also in zwei Jahren wirklich einen unbefristeten Vertrag, oder zumindest eine eindeutig sachlich befristete Stelle, oder du bist raus. Wie Max schon schrieb wäre eine Befristung zur Erprobung daher womöglich sinnvoller gewesen.

Landesdiener

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 77
Antw:Gründe, aber dennoch sachgrundlos?
« Antwort #3 am: 05.04.2024 11:09 »
Auch wenn es womöglich einen Sachgrund gibt, muss dieser ja nicht genommen werden. Insoweit besteht Vertragsfreiheit. Das hättest du vor Unterzeichnung hinterfragen müssen.

Schinkensandwich

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 57
Antw:Gründe, aber dennoch sachgrundlos?
« Antwort #4 am: 05.04.2024 11:50 »
Auch wenn es womöglich einen Sachgrund gibt, muss dieser ja nicht genommen werden. Insoweit besteht Vertragsfreiheit. Das hättest du vor Unterzeichnung hinterfragen müssen.

Korrekt!  Natürlich wählt der Arbeitgeber die für iihn unproblematischte Befristung und die ist sicherlich oft die sachgrundlose (zumindest in den Fällen wo das möglich ist, aufgrund eventueller Vorbeschäftigungen usw.).
Hier liegt doch aber die sachgrundlose Befristung auch noch ganz besonders nahe (was denn sonst?), da eine Befristung mit Sachgrund offensichtlich nicht haltbar wäre: Wenn aufgrund gestiegener Einwohnerzahl mehr Arbeit anfällt, dann ist es doch ganz offensichtlich kein vorübergehender betrieblicher Bedarf.
Und die hier genannte "Befristung zur Erprobung" ist doch auch Unsinn (gibt ja auch einen Grund, warum das quasi nie Anwendung findet). Das geht ja nur, wenn man nicht bereits vorher mal beim Arbeitgeber beschäftigt. Und wenn das der Fall ist, dann nimmt natürlich jeder vernünftige Personaler den § 14 Abs.2 TzBfG.