Ich frage mich eher, wo ihr Schweb im SV seht... (?)
Nirgendwo.
@carrie hat die Ausführungen @MoinMoin um die SBs erweitert und da bin ich ihr zur Seite gesprungen. Sobald ein SB betroffen ist, sieht die Rechtslage schon gleich ganz anders aus.
Aber auch ohne SB ist die PR anzuhören und denen Gründe mitzuteilen und nicht nur, dass der AN uns nicht passt, obwohl er nach der Bestenauslese der Beste war und man den nehmen musste, wir wollten aber die Zweitplatzierte.
Ja? In welchem Bundesland denn? In Niedersachsen nicht. Guckst du ins NPersVG §65 Abs. 2 Satz 10
Mitbestimung: 10. ordentliche Kündigung
außerhalb der Probezeit einschließlich Änderungskündigung,
Damit wäre bei eine SB nur der SBV und oder das Intergrationsamt zu benachrichtigen/anzuhören
Und wenn der SB nicht ins Team passt oder nicht performt, also nicht den Erwartungen entspricht, die er auf dem Papier und im VG zu bringen vorgegeben hat, dann kann der SBV nur überprüfen, ob es wegen mangelhafter Ausstattung lag (Sehbehindert und kein Lesehilfen am Arbeitsplatz hatten wir mal, da war es kein Wunder das er ultra langsam war, obwohl er mit den Geräten, dann quasi genauso schnell wie der Rest war), was dann kein Kündigunggrund wäre oder ob der Mangel in der Person liegt, er halt ne Nulpe oder ein Arsch ist, was nicht im Zusammenhang mit seiner SB liegt.
Also wenn ein geistig kerngesunder Rollstuhl SB nur die Hälfte der Arbeit schafft der anderen Kollegen, dann kann es ihm in der Probezeit den Garaus machen, da er dann nicht die Bestenauslese war.
Da wird das IAmt oder der SBV nicht viel gegen die Probezeitkündigung machen, außer eben überprüfen, ob dem auch tatsächlich so war.