Autor Thema: Neueinstellung Eingruppierung/Stufenlaufzeit  (Read 1941 times)

Drakonate

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Guten Tag zusammen,

ich habe die Absicht, beim Öffentlichen Dienst als PM in einer Förderschule (GB) anzufangen. Es werden mir 40h Wochenarbeitszeit und die Gruppierung S8b angeboten. Seit Juli 2019 arbeite ich als Erzieher noch in privater Trägerschaft in einer Kita. In der Stufenlaufzeit befinde ich mich in Stufe 3 und hoffe, dass ich auch beim TVöD mit Stufe 3 übernommen werde. Nun ist es ab 01.10.2024 so, dass sich die Stufenlaufzeiten "verkürzt" haben, für alle Entgeltgruppen, laut Tabelle. Meine Frage ist daher, fange ich dann in Stufe 3 "von vorne" an zu arbeiten oder wird dieses eine Jahr, welches ich in Stufe 3 schon arbeite, mit angerechnet? Sodass ich nur noch 2 weitere Jahre brauche für Stufe 4? Wer kann mir das beantworten?
Wie läuft das beim TVöD dann ab, muss der Wechsel in die nächsthöhere Stufe beantragt werden oder geht es zuverlässig automatisch? Ich hatte in meiner Trägerschaft schlechtere Erfahrungen leider machen müssen.
Anfangen zu arbeiten wäre für mich ab November 2024 oder gar erst Januar 2025, so genau steht es noch nicht fest.

Liebe Grüße und schöne Ostern,

Drakonate

MarieH

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Antw:Neueinstellung Eingruppierung/Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 01.04.2024 01:29 »
1.) Stufe definitiv verhandeln. Nur weil du wo anders bei einem privaten Träger in Stufe 3 bist, heißt das nicht, dass dies als einschlägige Berufserfahrungszeit angerechnet wird. Ohne Verhandlung über die Stufe wirst du höchstwahrscheinlich in Stufe 1 landen.

2.) In der Regel beginnt die Laufzeit innerhalb der Stufe bei Einstellung von vorn. Auch hier empfiehlt es sich, zu verhandeln.

3.) Das Ergebnis deiner Verhandlungen vor Vertragsunterzeichnung verschriftlichen lassen, erst dann den Arbeitsvertrag unterschreiben.

Prinzessin Lillifee

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Antw:Neueinstellung Eingruppierung/Stufenlaufzeit
« Antwort #2 am: 03.04.2024 11:04 »
Hi,

also normalerweise gibt es der Tarif nicht her eine Stufenlaufzeit (also die Zeit innerhalb deiner Stufe) anzurechnen.
Du würdest in Stufe 3 wieder von vorne beginnen.
Da bringen auch Verhandlungen nichts, weil der Arbeitgeber sich an den Tarifvertrag halten muss.
Einzig was man machen kann, ist eine Stufenvorwegnahme auszuhandeln und dich direkt in Stufe 4 eingruppieren zu lassen, wenn sie dich unbedingt haben wollen, werden sie aufgrund von Fachkräftemangel ggf. darauf eingehen. Oder aber du verhandelst eine persönliche Zulage, die kann dir dein Arbeitgeber unanbhängig auszuahlen.

Viele Grüße