Autor Thema: Erfolgreich beworben auf eine Stelle von E5 zu E6, welche Stufe jetzt?  (Read 1058 times)

sun1ball

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Erfolgreich beworben auf eine neue Stelle im selben Haus.
Aktuell noch auf einer E5 Stelle und Stufe 5
Neue Stelle ist E6.
Da ich aber keine Erfahrung groß habe in der neuen Tätigkeit, frage ich mich nun, ob ich jetzt in die Stufe 1 oder 2 komme oder so wie es hier auch in dem Rechner angezeigt wird in die E6 Stufe 4 mit Garantiebetrag.

Sollte ich wieder bei den Stufen vorne anfangen, lohnt sich finanziell es null für mich, die Stelle anzunehmen. Weil ich eben weniger verdien.

Kann jemand rechtlich aufklären?

Wabi Sabi

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Stufe 4, siehe § 17 Absatz 4 TV-L:

1 Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten der-
jenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt
erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine
Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob fak-
tisch  eine  Eingruppierung  in  jede  der  einzelnen  Entgeltgruppen  stattgefunden
hätte.  2 Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt
und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100 Euro in den Entgeltgruppen
2 bis 8
beziehungsweise weniger als 180 Euro in den Entgeltgruppen 9a bis 15,
so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle
des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro (Entgelt-
gruppen 2 bis 8 ) beziehungsweise 180 Euro (Entgeltgruppen 9a bis 15); steht
der/dem Beschäftigten  neben dem bisherigen  und/oder neuen  Tabellenentgelt
eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Ab-
satz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zu, wird für die Anwendung des Halbsatzes 1 die Ent-
geltgruppenzulage bzw. Besitzstandszulage dem jeweiligen Tabellenentgelt hin-
zugerechnet und anschließend der Unterschiedsbetrag ermittelt.  3 Ist der Garan-
tiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird
als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt.  4 Die Stufenlaufzeit in der hö-
heren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung
.  5 Bei einer Ein-
gruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe ist die/der Beschäftige der in der
höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen.  6 Die/Der Beschäftigte erhält
vom Beginn des Monats an, in dem die Veränderung wirksam wird, das entspre-
chende Tabellenentgelt aus der in Satz 1 oder Satz 5 festgelegten Stufe der be-
treffenden Entgeltgruppe, gegebenenfalls einschließlich des Garantiebetrags
.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

JC83

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Die neue Stufe in E 6 ist: Stufe 4 (3267.15 EUR) und enthält einen Garantiebetrag i. H. v. 100.00 EUR