Autor Thema: Verbeamtung in Beförderungsämtern  (Read 2348 times)

Elur

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Verbeamtung in Beförderungsämtern
« am: 31.03.2024 21:02 »
Guten Abend,

ist es möglich, im letzten Beförderungsamt verbeamtet zu werden? Ich stelle fest, dass das wohl inzwischen etwas lockerer gehandhabt wird. Ich wurde vor Jahren trotz 20jähriger Angestelltenzeit im Eingangsamt verbeamtet und hatte trotzdem noch 3 Jahre Probezeit. Einige Kollegen von mir hatten dagegen nur 1 Jahr Probezeit. In einer anderen Behörde wird unter bestimmten Voraussetzungen im großen Stil direkt im ersten Beförderungsamt auf Lebenszeit verbeamtet, also gar keine Probezeit mehr. Dann hörte ich von einem Fall, bei dem im letzten Beförderungsamt (mit Zulage) verbeamtet wurde. Wahrscheinlich lag hier jedoch ein Einzelfall vor. Ist das überhaupt möglich?

clarion

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Antw:Verbeamtung in Beförderungsämtern
« Antwort #1 am: 31.03.2024 21:27 »
Bei der Konstellation 3 Jahre Probezeit  würde ich als eher unüblich betrachten.

PolareuD

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Antw:Verbeamtung in Beförderungsämtern
« Antwort #2 am: 31.03.2024 21:28 »
Habe ich inzwischen zweimal erlebt. Beide mit Direktverbeamtung in A9m. Einer war langjähriger Angestellter, der andere ehemaliger SAZ. Auch die Einstellung in einem Förderamt A11 ist mir schon untergekommen. Direkt Ernennung zum BaP. Herangezogen wurde dabei die als gleichwertig anerkannte Berufserfahrung in der freien Wirtschaft. Wichtig war nur, dass die Laufbahn fiktiv nachgezeichnet werden konnte.

Asperatus

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Antw:Verbeamtung in Beförderungsämtern
« Antwort #3 am: 31.03.2024 21:47 »
ist es möglich, im letzten Beförderungsamt verbeamtet zu werden?

Rein rechtlich lässt die Bundeslaufbahnverordnung dies zu.

Max

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Antw:Verbeamtung in Beförderungsämtern
« Antwort #4 am: 31.03.2024 22:10 »
Bei verbeamtung auf probe mit 3 Jahren Probezeit im Eingangsamt lockt man niemanden für eine Führungsposition hinter dem Ofen hervor.
Ich kenne es auch so,  dass in Beförderungsämtern und nur 1 Jahr BAP ernannt wird und halte das für gerechtfertigt und nötig.

Neuromancer

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Antw:Verbeamtung in Beförderungsämtern
« Antwort #5 am: 01.04.2024 22:16 »
Wer hat denn in einer Bundesbehörde schlussendlich dies zu Entscheiden/Verantworten ob man in einem Eingangsamt oder Beförderungsamt, und schlussendlich in welchem Beförderungsamt verbeamtet wird?

Stufe hab ich gelernt wohl die Kollegen vom Personal.

Finde es tatsächlich interessant, wenn man E12/4 (ca. 3900€ p.M.) im öD einsteigt, dann einem die Verbeamtung angeboten wird und man bei A10/3 (ca. 3600€ p.M. nach Abzug pKv) anfangen soll. Bei der Verbeamtung werden dann noch 18 Monate von der Berufserfahrung bzgl. der Stufenzuordnung aufgrund der Laufbahnanerkennung abgezogen, sodass man noch länger brauch die Stufen aufzusteigen. Das man aber als Beamter im Endeffekt mit der Zeit mehr rausbekommt ist mit allerdings natürlich auch bewusst...


Umlauf

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Antw:Verbeamtung in Beförderungsämtern
« Antwort #6 am: 03.04.2024 23:41 »
Ich habe das bisher zweimal erlebt. Dafür musste in einem Fall eine entsprechende Genehmigung von unserem Ministerium eingeholt werden. Das könnte aber auch mit der Wertigkeit als AL zusammenhängen. Im anderen Fall weiß es es grad nicht.

Andere Möglichkeit, die bei uns gemacht wird: entsprechende hochwertige Ausschreibung mit anschließender Expressdurchbeförderungen mit der jährlichen Wartezeit.