zu 1.) Müsste soweit stimmen. Abhängig von der Erkrankung würde ich mir die Frage stellen, ob mir ein geringerer Abschlag mehr wert ist oder eine schnellere Dienstunfähigkeit, wenn ich evtl. nicht mehr lange einigermaßen fit bin.
zu 2.) Eine Idee wäre, die fehlenden 11 Monate in der gesetzlichen Rentenversicherung, um die Wartezeit zu erfüllen, durch freiwillige Beiträge zu decken. Dies könnte dann den Versorgungsabschlag zumindest teilweise ausgleichen. Zur Erfüllung der Wartezeit würde wohl der Mindestbetrag ausreichen in Höhe von derzeit 100,07 Euro, für elf Monate also 1.100,77 Euro. Wenn die 40 Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit erreicht werden sollten, lohnt sich diese Investition aber nicht, da dann verrechnet wird.
Wichtig: Bis zum 31. März können Beiträge für das Vorjahr gezahlt werden. Da der 31. März dieses Jahr ein Sonntag war, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag, folglich morgen, der 2. April. Sollte dies also eine Option sein, morgen schnell zur DRV und zahlen und schon wäre die Wartezeit erfüllt.