Ein Arbeitsvertrag ist ein individuelle Vereinbarung zw. dem AN und dem AG-Vertreter. Die Dienstvereinbarung ist der Rahmen des AG-Vertreters, dem alle genannten MA in der DV zw. Personalrat und AG-Vertreters unterliegen und der Tarifvertrag ist die Rahmenbedingung für alle AN des AG und dann sind da noch die ganzen Gesetze wie ArbZG, JArbSchG, MuSchG...., die eine weiteren übergeordneten Rahmen ergeben.
Wer also als AN den individuellen Arbeitsvertrag mit seinem AG-Vertreter unterschreiibt, unterschreibt den ganzen "Rattenschwanz" - "Ausnahme: AN unmündig!"
Es gibt für den AG eine sogenannte Aushangspflicht (ArbZG, JArbSchG, MuSchG, TV-L oder was auch immer, TzBfG, DV, usw.), die digital veröffentlicht z.B. im Intranet ausreichend sind, sofern alle MA Zugang dazu haben.
Der AN hat damit alle Möglichkeiten sich zu informieren => er ist in der Hol-Schuld!