Hallo,
bei einem sachgrundlos befristetem Arbeitsvertrag beträgt die Kündigungsfrist ja zwei Wochen innerhalb der Probezeit.
Hat nun aber ein Schwerbehinderter einen solchen Vertrag, beträgt die Kündigungsfrist vier Aochen nach § 169 SGB IX.
Richtig?
Muss auf diese Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag oder vllt in einer Niederschrift bzgl. Nachweisgesetz explizit hingewiesen werden?
Danke.
Grüße