Autor Thema: Eingruppierung  (Read 3249 times)

Pinky2024

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Eingruppierung
« am: 02.04.2024 12:39 »
Ich habe eine Frage zur Eingruppierung. Ich bin Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung und nun seit kurzem beim öffentlichen Dienst beschäftigt. Ich wurde in die Entgeltgruppe E9a eingruppiert in Stufe 3. Ich habe nun mehr als 18 Jahre Berufserfahrung als Informatiker. Die Stelle war bis E11 ausgeschrieben.
Findet uhr die Eingruppierung richtig? Als Vergleich bekommt jemand mit Bachelor-Abschluss direkt E10, ohne jegliche Berufserfahrung.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #1 am: 02.04.2024 13:09 »
Ja, finde ich richtig, wenn du Tätigkeiten der 9a übertragen bekommen hast.

Jaein, finde ich schade, dass du mit 18 Jahren BE nicht auf eine Einstufung in Stufe 6 wg. förderlicher Zeiten gepocht hast, da ist aber der Drops gelutscht und du hast offensichtlich  nicht verhandelt.

Jaein, finde ich schade, dass du nicht auf die Übertragung von Tätigkeiten der EG11 gepocht hast

Nein, die Eingruppierung ist falsch, wenn du die Tätigkeiten der EG11 übertragen bekommen hast. Denn dann bist du auch in der EG11 eingruppiert bist, da idR keine Voraussetzungen in der Person notwendig sind.
Falls hier doch der mir nicht vorstellbaren und exotischen Fall vorliegen sollte, dass nicht die EG10 Fallgruppe 2 zutrifft und nur die FG1, dann bist du in der EG10 eingruppiert.

Fazit:
Klingt danach, dass du entweder verarscht wirst oder du dich unter Wert verkauft hast.



Pinky2024

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #2 am: 02.04.2024 16:57 »
Vielen Dank für deine Antwort, habe gerade gelesen, wenn man mit einschlägiger Erfahrung aus der freien Wirtschaft kommt ist höchstens Stufe 3 möglich.

Ich hatte vor Einstellung schon nachgefragt. Jedoch wurde mir gesagt ich kann nur Stufe E9a bekommen. Bin komplett neu im öffentlichen Dienst und hatte daher leider keine Erfahrung.

Ich werde mal abklären, ob ich Aufgaben der Gruppe E11 erhalte.

Wabi Sabi

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #3 am: 02.04.2024 18:08 »
Zur fachlichen Vertiefung können auch diese - nicht nur für Niedersachsen geltenden - Durchführungshinweise (aus Arbeitgebrsicht   :) ) dienen:

https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf

Und immer schön zwischen Eingruppierung und Stufenzuordnung unterscheiden.  ;)

Hier hätte wohl eine Stufenzuordnung zur Stufe 6 erfolgen können, da die bisherige Tätigkeit anscheinend "förderlich" im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L war:

"Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."

Das muss aber vor Vertragsschluss erfolgen.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #4 am: 02.04.2024 19:21 »
Vielen Dank für deine Antwort, habe gerade gelesen, wenn man mit einschlägiger Erfahrung aus der freien Wirtschaft kommt ist höchstens Stufe 3 möglich.
Dann hast du Bull Shit gelesen.
Du wirst bei vorliegen von einschlägiger Berufserfahrung von mehr als 3 Jahren in der Stufe 3 eingestuft.
Das ist einklagbar.
Aber du kannst bis zur Stufe 6 eingruppiert werden via Anerkennung von förderliche Zeiten.
Das ist eine kann Regelung, die der Ag machen kann.
Dafür gibt es allerdings drei Bedingungen:
Du must vor Vertragsabschluss mitteilen, dass du ansonsten dir es überlegst den Job anzunehmen.
Du must die quasie die einzige Alternative sein, also der AG hat ansonsten nur noch Mitbewerber hat, die nicht ausreichend geeignet sind.
Der Ag muss gewillt sein, das mehr an Geld auszugeben.


Zitat
Ich hatte vor Einstellung schon nachgefragt. Jedoch wurde mir gesagt ich kann nur Stufe E9a bekommen.
Das ist eine glatte Lüge!
Im IT Bereich kann man dir EG11 Tätigkeiten übertragen und dann bist du mindestens mit EG10 zu bezahlen!
Und man könnte dir sogar EG15 Tätigkeiten übertragen, das ist weder verboten noch nicht möglich.
Nur werden sie solche Tätigkeiten nicht haben.

Da sie aber die EG11 Tätigkeiten haben, haben sie gelogen oder sind halt - wie schon häufiger erlebt - ahnungslose Beamte, die keinen Schimmer vom Tarifrecht haben.


Zitat
Bin komplett neu im öffentlichen Dienst und hatte daher leider keine Erfahrung.
Ich werde mal abklären, ob ich Aufgaben der Gruppe E11 erhalte.
Nun, ob du da einmal mehr angelogen wirst, sei mal dahingestellt.
Ich würde denen sagen:
Gebt mir die EG11 Tätigkeiten oder ich such mir was anderes.

ike

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #5 am: 02.04.2024 21:04 »
Bist Du in Bayern?
Mir kommt Deine Geschichte "bekannt" vor.

Pinky2024

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #6 am: 03.04.2024 08:35 »
Ja, ich bin in Bayern.

@MoinMoin: Dann wollte der Verantwortliche für die Eingruppierung wohl nicht höhergruppieren.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #7 am: 03.04.2024 08:47 »
Ja, ich bin in Bayern.

@MoinMoin: Dann wollte der Verantwortliche für die Eingruppierung wohl nicht höhergruppieren.
Nein, dann will er die höherwertigen Tätigkeiten nicht von dir ausüben lassen!
Weder der AG oder noch irgendein Verantwortlicher oder Personaler gruppiert ein!
Dazu sind sie nicht Befug oder in der Lage.

Man ist anhand der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert!!

Was der Verantwortliche machen kann, ist zu sagen:
Ok, dem ollen Fachinformatiker lasse ich nur diese 9a Dinge ausüben, für den Rest muss ich mir dann jemanden anderes suchen.
Aber er kann genauso sagen:
Ok, der tolle Fachinformatiker hats drauf, dem übertrage ich die Tätigkeiten der EG11 und er bekommt dann auch dieses Entgelt.

Wenn ich aber diese krasse Lüge:
"Jedoch wurde mir gesagt ich kann nur Stufe E9a bekommen."
lesen, dann denke ich, dass der Verantwortliche keine Ahnung hat, Beamter ist und denkt er dürfe dir nicht mehr als 9a geben, was aber MEGA BULL SHIT ist.

ike

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #8 am: 03.04.2024 11:40 »
Hast Du die Möglichkeit, in drei Jahren verbeamtet zu werden?

Gibt es eine Möglichkeit, dir eine private Nachricht hier zukommen zu lassen?
Ich kann Dir leider nicht schreiben.

Anderes Thema: in Deiner Behörde werden wohl Entgeltgruppen mit Besoldungsgruppen (E9a = A9 2. QE = mittlerer Dienst) gleichgesetzt, weil 90% der Mitarbeiter in Deiner Landesbehörde wohl eben Beamte sind.
Ich gehe hier inzwischen nicht mehr von einem Versehen aus, sondern von purer Absicht.
In anderen Landesbehörden und auch behördenintern geht nämlich auch mehr als E9a, sofern man entsprechende Bewerber auf Posten unbedingt haben will.

Organisator

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #9 am: 03.04.2024 13:48 »
Hast Du die Möglichkeit, in drei Jahren verbeamtet zu werden?

Gibt es eine Möglichkeit, dir eine private Nachricht hier zukommen zu lassen?
Ich kann Dir leider nicht schreiben.

Anderes Thema: in Deiner Behörde werden wohl Entgeltgruppen mit Besoldungsgruppen (E9a = A9 2. QE = mittlerer Dienst) gleichgesetzt, weil 90% der Mitarbeiter in Deiner Landesbehörde wohl eben Beamte sind.
Ich gehe hier inzwischen nicht mehr von einem Versehen aus, sondern von purer Absicht.
In anderen Landesbehörden und auch behördenintern geht nämlich auch mehr als E9a, sofern man entsprechende Bewerber auf Posten unbedingt haben will.

Wäre nach der Logik nicht E9b möglich (zumindest beim Bund reicht dafür eine Ausbildung)

ike

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #10 am: 03.04.2024 13:57 »
Die "Logik" an der mir bekannten Diensstelle ist aber eben so
E9a = A9/A9z 2. QE mitlerer Dienst alx Max.
E9b = A9 3. QE gehobetener Dienst als Einstiegsamt.

Die "Verpeilung" dort ist eigentlich gar nicht auszuhalten.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #11 am: 03.04.2024 14:03 »
Die "Logik" an der mir bekannten Diensstelle ist aber eben so
E9a = A9/A9z 2. QE mitlerer Dienst alx Max.
E9b = A9 3. QE gehobetener Dienst als Einstiegsamt.

Die "Verpeilung" dort ist eigentlich gar nicht auszuhalten.
Ich würde eher sagen, der Betrug ist eigentlich nicht auszuhalten.

ike

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #12 am: 03.04.2024 14:23 »
Lassen wir den Begriff "Betrug" mal so stehen.
Meine Tendenz, dies einzuordnen, geht aber in eine ähnliche Richtung.


Was können wir Pinky2024 empfehlen?

Einen anderen Arbeitgeber suchen, der mehr bezahlt und den jetzigen AG mit einer Kündigung vor den Kopf stoßen, denn das hat der AG mit Pinky2024 ja auch gemacht.

Sollte Dir was an der Stelle liegen:
1. Sofort in eine Gewerkschaft eintreten oder eine Rechtsschutzversicherung (beruflich) abschließen.
2. Tagebuch führen, was Du gemact hast.
3. Nach Ende der Probezeit (6 Monate?) einen Antrag auf die richtige Eingruppierung und Stufe stellen.
4. Da Nr. 3 keinen Erfolg haben wird: Eingruppierungsfeststellungsklage vor dem Arbeitsgericht mit Hilfe der Gewerkschaft / Versicherung.

Ausschlussfristen TV-L: 6 Monate, damit bekommst Du dann ggf. die richtige EG rückwirkend.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #13 am: 03.04.2024 14:30 »
Hast Recht.
Ein AG der wissentlich zu wenig Entgelt zahlt betrügt.
Wir müssen von Unfähigkeit ausgehen.
Ergänzung zu deinem Handlungsleitfaden:

Sollte Pinky2024 nicht auf diese Stelle angewiesen sein:
1. Freundlich kommunizieren, dass man das Entgelt der Stufe 11 (10?) erhalten möchte.
2. Nachdringlich darauf hinweisen, dass man weiß, dass dies tariflich möglich ist.
3. Grinsend anregen, dass man doch auch noch die Stufe 5 bezahlt bekommen möchte, via §16.5
4. Chef und Personaler die Einladungen zu weiteren Vorstellungsgesprächen in cc zusenden.


ike

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #14 am: 03.04.2024 14:33 »
Erfahrungsgemäß interessiert es im Ö.D. Bayern einen AG einen Dreck, ob man abwandert.
Im Gegenteil: man ist froh, jeglichen Querulanten, der was anders (Geld) haben möchte, loszuwerden; dieser könnte ja die Kollegen aufhetzen, die dann vielleicht auch mehr fordern würden.

Ich befürchte, dass wir Pinky2024 nicht gerade motivieren, dort zu bleiben.
Als ITler, wie oben beschrieben, würde ich auch wirklich was anderes suchen oder gar ein anderes Bundesland.