Vielen Dank für deine Antwort, habe gerade gelesen, wenn man mit einschlägiger Erfahrung aus der freien Wirtschaft kommt ist höchstens Stufe 3 möglich.
Dann hast du Bull Shit gelesen.
Du wirst bei vorliegen von einschlägiger Berufserfahrung von mehr als 3 Jahren in der Stufe 3 eingestuft.
Das ist einklagbar.
Aber du kannst bis zur Stufe 6 eingruppiert werden via Anerkennung von förderliche Zeiten.
Das ist eine kann Regelung, die der Ag machen
kann.
Dafür gibt es allerdings drei Bedingungen:
Du must vor Vertragsabschluss mitteilen, dass du ansonsten dir es überlegst den Job anzunehmen.
Du must die quasie die einzige Alternative sein, also der AG hat ansonsten nur noch Mitbewerber hat, die nicht ausreichend geeignet sind.
Der Ag muss gewillt sein, das mehr an Geld auszugeben.
Ich hatte vor Einstellung schon nachgefragt. Jedoch wurde mir gesagt ich kann nur Stufe E9a bekommen.
Das ist eine glatte Lüge!
Im IT Bereich kann man dir EG11 Tätigkeiten übertragen und dann bist du mindestens mit EG10 zu bezahlen!
Und man könnte dir sogar EG15 Tätigkeiten übertragen, das ist weder verboten noch nicht möglich.
Nur werden sie solche Tätigkeiten nicht haben.
Da sie aber die EG11 Tätigkeiten haben, haben sie gelogen oder sind halt - wie schon häufiger erlebt - ahnungslose Beamte, die keinen Schimmer vom Tarifrecht haben.
Bin komplett neu im öffentlichen Dienst und hatte daher leider keine Erfahrung.
Ich werde mal abklären, ob ich Aufgaben der Gruppe E11 erhalte.
Nun, ob du da einmal mehr angelogen wirst, sei mal dahingestellt.
Ich würde denen sagen:
Gebt mir die EG11 Tätigkeiten oder ich such mir was anderes.