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Eingruppierung

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Pinky2024:
Ich habe eine Frage zur Eingruppierung. Ich bin Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung und nun seit kurzem beim öffentlichen Dienst beschäftigt. Ich wurde in die Entgeltgruppe E9a eingruppiert in Stufe 3. Ich habe nun mehr als 18 Jahre Berufserfahrung als Informatiker. Die Stelle war bis E11 ausgeschrieben.
Findet uhr die Eingruppierung richtig? Als Vergleich bekommt jemand mit Bachelor-Abschluss direkt E10, ohne jegliche Berufserfahrung.

MoinMoin:
Ja, finde ich richtig, wenn du Tätigkeiten der 9a übertragen bekommen hast.

Jaein, finde ich schade, dass du mit 18 Jahren BE nicht auf eine Einstufung in Stufe 6 wg. förderlicher Zeiten gepocht hast, da ist aber der Drops gelutscht und du hast offensichtlich  nicht verhandelt.

Jaein, finde ich schade, dass du nicht auf die Übertragung von Tätigkeiten der EG11 gepocht hast

Nein, die Eingruppierung ist falsch, wenn du die Tätigkeiten der EG11 übertragen bekommen hast. Denn dann bist du auch in der EG11 eingruppiert bist, da idR keine Voraussetzungen in der Person notwendig sind.
Falls hier doch der mir nicht vorstellbaren und exotischen Fall vorliegen sollte, dass nicht die EG10 Fallgruppe 2 zutrifft und nur die FG1, dann bist du in der EG10 eingruppiert.

Fazit:
Klingt danach, dass du entweder verarscht wirst oder du dich unter Wert verkauft hast.


Pinky2024:
Vielen Dank für deine Antwort, habe gerade gelesen, wenn man mit einschlägiger Erfahrung aus der freien Wirtschaft kommt ist höchstens Stufe 3 möglich.

Ich hatte vor Einstellung schon nachgefragt. Jedoch wurde mir gesagt ich kann nur Stufe E9a bekommen. Bin komplett neu im öffentlichen Dienst und hatte daher leider keine Erfahrung.

Ich werde mal abklären, ob ich Aufgaben der Gruppe E11 erhalte.

Wabi Sabi:
Zur fachlichen Vertiefung können auch diese - nicht nur für Niedersachsen geltenden - Durchführungshinweise (aus Arbeitgebrsicht   :) ) dienen:

https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf

Und immer schön zwischen Eingruppierung und Stufenzuordnung unterscheiden.  ;)

Hier hätte wohl eine Stufenzuordnung zur Stufe 6 erfolgen können, da die bisherige Tätigkeit anscheinend "förderlich" im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L war:

"Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."

Das muss aber vor Vertragsschluss erfolgen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Pinky2024 am 02.04.2024 16:57 ---Vielen Dank für deine Antwort, habe gerade gelesen, wenn man mit einschlägiger Erfahrung aus der freien Wirtschaft kommt ist höchstens Stufe 3 möglich.

--- End quote ---
Dann hast du Bull Shit gelesen.
Du wirst bei vorliegen von einschlägiger Berufserfahrung von mehr als 3 Jahren in der Stufe 3 eingestuft.
Das ist einklagbar.
Aber du kannst bis zur Stufe 6 eingruppiert werden via Anerkennung von förderliche Zeiten.
Das ist eine kann Regelung, die der Ag machen kann.
Dafür gibt es allerdings drei Bedingungen:
Du must vor Vertragsabschluss mitteilen, dass du ansonsten dir es überlegst den Job anzunehmen.
Du must die quasie die einzige Alternative sein, also der AG hat ansonsten nur noch Mitbewerber hat, die nicht ausreichend geeignet sind.
Der Ag muss gewillt sein, das mehr an Geld auszugeben.



--- Zitat ---Ich hatte vor Einstellung schon nachgefragt. Jedoch wurde mir gesagt ich kann nur Stufe E9a bekommen.

--- End quote ---
Das ist eine glatte Lüge!
Im IT Bereich kann man dir EG11 Tätigkeiten übertragen und dann bist du mindestens mit EG10 zu bezahlen!
Und man könnte dir sogar EG15 Tätigkeiten übertragen, das ist weder verboten noch nicht möglich.
Nur werden sie solche Tätigkeiten nicht haben.

Da sie aber die EG11 Tätigkeiten haben, haben sie gelogen oder sind halt - wie schon häufiger erlebt - ahnungslose Beamte, die keinen Schimmer vom Tarifrecht haben.



--- Zitat ---Bin komplett neu im öffentlichen Dienst und hatte daher leider keine Erfahrung.
Ich werde mal abklären, ob ich Aufgaben der Gruppe E11 erhalte.

--- End quote ---
Nun, ob du da einmal mehr angelogen wirst, sei mal dahingestellt.
Ich würde denen sagen:
Gebt mir die EG11 Tätigkeiten oder ich such mir was anderes.

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