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[BW] 1-2 Monate Home-Office aus dem EU-Ausland "Workation"
JoVo94:
Liebes Forum,
ich arbeite als Beamter in einem Landratsamt. Durch die fortschreitende Digitalisierung und die führende E-Akte wird die ortsunabhängige Arbeit immer leichter. Ich beabsichtige in 2-3 Jahren für max. 2 Monate am Stück zu 100% (41 Std/Woche) aus dem Ausland (vermutlich Frankreich) zu arbeiten. Die anfallenden Aufgaben könnten sicherlich auch aus dem Ausland erledigt werden. Eine Entsendung vom Dienstherrn läge nicht vor. Die hausinterne Dienstvereinbarung zum Home-Office beinhaltet keine Regelung zum Ausland.
Um mich besser auf ein Gespräch mit der Personalverwaltung vorbereiten zu können: Welche Punkte muss ich beachten?
- Sozialversicherungsrecht (A1-Bescheinigung)
- Steuerrecht?
- Arbeitsschutzrecht/ Unfallversicherung?
- §54 LBG BW / § 72 BBG: Wahl der Wohnung/ Aufenthaltspflicht
Gibt es hier schon Erfahrungen? Macht es womöglich einen Unterschied ob ich einen Monat oder zwei Monate im EU-Ausland arbeite?
Über eure Erfahrungen und/oder Lese-Tipps würde ich mich freuen!
schubidu99:
Ähhhm, der 1. April war aber gestern ;D
websgeisti:
Also bei uns in Bayern ist sowas nicht gestattet. Wie das in BW geregelt ist, keine Ahnung. Bin aber der Meinung, dass geregelt ist: „Dienstort ist Deutschland“
RsQ:
Je nach Behörde liest man hier immer wieder mal bei diesem Thema, dass Datenschutz/Datensicherheit bei solchen Szenarien ein relevantes Thema ist.
Goldfisch:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=122466.0
https://www.informationsportal.de/ikkbb/auch-beamte-brauchen-im-ausland-eine-a1-bescheinigung/
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=117476.0
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=118885.0
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