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[BW] 1-2 Monate Home-Office aus dem EU-Ausland "Workation"

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Beamter:

--- Zitat von: websgeisti am 02.04.2024 18:03 ---Also bei uns in Bayern ist sowas nicht gestattet. Wie das in BW geregelt ist, keine Ahnung. Bin aber der Meinung, dass geregelt ist: „Dienstort ist Deutschland“

--- End quote ---

Du kannst nur für deine Behörde sprechen. Sicher nicht für sämtliche Dienstherren innerhalb Bayerns.

Denn ein im Beamtenrecht verankertes Verbot ist mir nicht bekannt.

Organisator:

--- Zitat von: Beamter am 02.04.2024 22:33 ---
--- Zitat von: websgeisti am 02.04.2024 18:03 ---Also bei uns in Bayern ist sowas nicht gestattet. Wie das in BW geregelt ist, keine Ahnung. Bin aber der Meinung, dass geregelt ist: „Dienstort ist Deutschland“

--- End quote ---

Du kannst nur für deine Behörde sprechen. Sicher nicht für sämtliche Dienstherren innerhalb Bayerns.

Denn ein im Beamtenrecht verankertes Verbot ist mir nicht bekannt.

--- End quote ---

Korrekt, grundsätzlich ist das möglich, allerdings muss der Dienstherr das nicht anbieten.

@ TE: Ich würde erstmal die grundsätzliche Haltung des Dienstherrn erfragen, ehe es dann in die Details geht. Rechtlich gesehen gibt es zumindest keine KO-Argumente.

MoinMoin:
Rechtlich gesehen, kann es im Kern auch keine KO Kriterien geben, gibt ja Beamte die im Ausland ihren Dienst schieben  ;D

Muss ein Beamter eigentlich auch eine A1-Bescheinigung beantragen?

Organisator:

--- Zitat von: MoinMoin am 03.04.2024 07:58 ---Rechtlich gesehen, kann es im Kern auch keine KO Kriterien geben, gibt ja Beamte die im Ausland ihren Dienst schieben  ;D

Muss ein Beamter eigentlich auch eine A1-Bescheinigung beantragen?

--- End quote ---

Zu 1. Wenn einen der Dienstherr schickt, logisch.
Hier plant der Beamte jedoch freiwillig im Ausland zu sein, was z.B. beim Thema Arbeitsschutz schwierig sein kann. Was wäre, wenn z.B. der deutsche Beamte in Frankreich arbeitet, sich dabei an die deutschen Arbeitsschutzvorgaben hält und damit möglicherweise strengere französische Regeln missachtet und dabei von der französichen Aufsichtsbehörde erwischt wird.

Man muss da also ein paar Sachen mitdenken, bzw. aus Fürsorgegründen vom Dienstherrn mitgedacht bekommen.


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