Autor Thema: Stufe weg wegen Ausland und Elternzeit? E13  (Read 933 times)

Jasachma

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Stufe weg wegen Ausland und Elternzeit? E13
« am: 03.04.2024 06:25 »
Hallo zusammen,

Ich find in der SuFu nichts, das genau passt, also frag ich mal selbst.

Ich hab gerade meinen neuen Job als Wissenschaftler gestartet und bin entsetzt über meine Stufenzuteilung.

Meinen Doktor hab ich schon 2013 abgeschlossen, dann war ich 2 Monate arbeitslos, anscheinend mehrere Jahre im europäischen Ausland als Postdoc ehe ich nahtlos in den Mutterschutz und die Elternzeit gegangen bin. Die hab ich zugegeben länger als 2 Jahre genossen, weil es für uns am besten war. In der Zeit hab ich aber sogar noch publiziert, war also irgendwie doch etwas "am arbeiten".

Jetzt hab ich das Glück wieder eine Postdoc-Stelle zu bekommen und werde in E13 Stufe 1 gesteckt. E13 stand in der Stellenausschreibung und ist ok für mich, da Drittmittel eben so funktionieren.

ABER Stufe 1 find ich frech. Begründung ist die Pause durch Mutterschutz und Elternzeit, die länger als 12 Monate war. Insbesondere weil ich in dieser Zeit keinen Arbeitsvertrag hatte. Machte keinen Sinn den zu verlängern, wenn ich sogar das Land verlasse fürs Kind. Nur... Mutterschutz und Elternzeit darf doch kein Nachteil werden? Wenn ich den TV-L richtig verstehe, muss MuSchu sogar als Zeit für die Stufengewinnung angerechnet werden, während die Elternzeit die Stufe erhält.

Was meint ihr? Ist das so rechtens?

MoinMoin

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Antw:Stufe weg wegen Ausland und Elternzeit? E13
« Antwort #1 am: 03.04.2024 07:02 »
Gehe ich recht in der Annahme, dass du schon unterschrieben hast?
Falls nein, dann braucht man sich nicht wegen irgendwelcher Fristen ärgern, sondern kann einfach förderliche Zeiten fordern und du der AG kann dich dort eingestuft, wie es deiner vorherigen Tätigkeitszeiten entspricht.
(§16.2 Satz 4)

Falls ja, schade, dass man nicht so etwas vorher klärt, aber dann ist dieses Kind schon in den Brunnen gefallen.

Nun musst du die Stufe 3 einklagen (da du mehr als 3 Jahre eB hast), da du der Meinung bist, dass deine eB noch existiert, da sie deiner Meinung nach unverfallbar ist und tariflich nirgends steht, dass sie nach 12 Monaten weg wäre. (Die Protokollerklärung 3 zu §16.2 bezieht sich nur auf Satz 2 nicht auf Satz 3, vielleicht ist das der Denkfehler der Personaler)

Alternative: Fordere die Zulage nach §16.5 von plus 2 Stufen (also dann das Entgelt der Stufe 3) als Kompensation, da du ansonsten dir einen neuen Ag suchen wirst.

btw: Mutterschutz und Elternzeitregelungen gilt nur für die Stufenzeiten bei der Anstellung, nicht für das was du ohne Anstellung machst oder im Bezug zu einer Neueinstellung.