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Vorgesetzter filmt Arbeitsbereich nach Diebstahl
DerabgesägteAst:
Hallo,
heute wurde uns von unserem Vorgesetzten mitgeteielt, dass er mindesten drei Monate einen Raum gefilmt hat aus dem vorher techn.Geräte gestohlen wurden. Dieser Raum wurde in besagter Zeit auch von uns MA betreten/genutzt. Der Raum verfügt über ein Überwachungshinweisschild mit entsprendem DSGVO Vermerk jedoch befand sich bisher darin keine Kamera.Unser Vorgesetzter hat mit versteckter Kamera Personen gefilmt die sich unbefugt in dem Raum aufgehalten haben, dass ist den von ihm gespeicherten Videos zu entnehmen. Der DSGVO Vermerk an besagtem Raum enthält den Hinweis auf auschließlich live Bilder. Keine Speicherung.
Nach seiner Aussage ist der DSGVO Beauftragte vorher infiormiert worden. Ist es zulässig das wir MA nicht informiert wurden und somit in den Kreis der Verdächtigen geraten sind? Ist es zulässig das ein Vorgesetzter der nicht der Datenschutzberauftragte oder MA des Sicherheitsdienstes ist zum einen mit versteckter Kamera und aufgestelter Falle drei Monate MA ohne deren Wissen filmt und hinterher selbständig eine Video Auswertung und Speicherung vornimmt?
Die Ironie an der Sache ist eigentlich, dass neimand beim stehlen erwischt wurde auch die Unbefugten nicht.Der Schaden der jedoch durch die Verdächtigung entstanden ist wird dauerhaft sein.Darin sind wir MA uns einig.
FearOfTheDuck:
Also seid ihr sauer, dass ihr in einem Raum überwacht wurdet, der mit einem Hinweis auf Überwachung versehen war und in welchem ihr nichts zu suchen hattet? Auch eine Form von Ironie. ;)
Dass man Maßnahmen ergreift, um das Inventar der "Firma" zu schützen (nachdem man sich beim Datenschutz-Experten rückversichert hat), finde ich nicht verwerflich.
DerabgesägteAst:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 03.04.2024 21:34 ---Also seid ihr sauer, dass ihr in einem Raum überwacht wurdet, der mit einem Hinweis auf Überwachung versehen war und in welchem ihr nichts zu suchen hattet? Auch eine Form von Ironie. ;)
Dass man Maßnahmen ergreift, um das Inventar der "Firma" zu schützen (nachdem man sich beim Datenschutz-Experten rückversichert hat), finde ich nicht verwerflich.
--- End quote ---
Jetzt wo du das so sagst merke ich das der Beitrag totaler Schwachsinn war. Was ist nur in uns gefahren?
Oder du hast den Beitrag nicht verstanden und nur oberflächlich gelesen.
DerabgesägteAst:
--- Zitat von: DerabgesägteAst am 03.04.2024 21:45 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 03.04.2024 21:34 ---Also seid ihr sauer, dass ihr in einem Raum überwacht wurdet, der mit einem Hinweis auf Überwachung versehen war und in welchem ihr nichts zu suchen hattet? Auch eine Form von Ironie. ;)
Dass man Maßnahmen ergreift, um das Inventar der "Firma" zu schützen (nachdem man sich beim Datenschutz-Experten rückversichert hat), finde ich nicht verwerflich.
--- End quote ---
Jetzt wo du das so sagst merke ich das der Beitrag totaler Schwachsinn war. Was ist nur in uns gefahren?
Oder du hast den Beitrag nicht verstanden und nur oberflächlich gelesen.
--- End quote ---
Freilich haben wir normal Zugang, wir betreten den Raum des öfteren. Die mutmaslichen Diebe sind auf den Videos zu sehen. Bekamen wir eine Entschuldigung, das er uns fälschlich verdächtigt hat? Nein. Fördert heimliches filmen die Zusammenabeit? Nein. Ist das speichern von Videos bei auschließlichem livebild Vermerk erlaubt? öh..nein denn dann braucht der Vermerk nicht geschrieben zu werden.
Umlauf:
Wenn der Vorgesetzte das Filmen aus eigenem Antrieb ohne Rücksprache gemacht hat, dürfte es wahrscheinlich strafbar sein.
Wenn es regulär seine Dinge gegangen ist, kommt es drauf an was und wie es gelaufen ist.
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