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Vorgesetzter filmt Arbeitsbereich nach Diebstahl
Eukalyptus:
--- Zitat von: DerabgesägteAst am 03.04.2024 22:17 ---
... Die mutmaslichen Diebe sind auf den Videos zu sehen. Bekamen wir eine Entschuldigung, das er uns fälschlich verdächtigt hat? Nein. ...
--- End quote ---
Gebt dem Vorgesetzten doch eine Liste von den unschuldigen Mitarbeitern bei denen er um Entschuldigung bitten muss. Da du ja sagtest dass auch die mutmaßlichen Diebe auf den Videos zu sehen sind, gilt folgendes: Gesamtmenge der Personen - Personen bei denen eine Entschuldigung fällig ist = Diebe. Voila. Ich bin mir sicher, der Vorgesetzte wird sich gern entschuldigen.
MoinMoin:
Also das einzige Problem, bzw. der Fehler der gemacht wurde, ist doch, dass auf dem DSGVO Vermerk nicht Speicherung sondern Live Stand.
Etwas widersprüchlich finde ich die Aussage, dass mal gesagt wird, das im Vermerk keine Kamera steht und dann des im Vermerk nur Live Kamera drin steht.
Ich gehe davon aus, dass damit ein Kamera Piktogram gemeint ist.
Also das die Kameraüberwachung nicht deutlich genug gemacht wurde.
Ich denke im Rahmen einer Straftatermittlung, es ist schon ein Schaden entstanden, durchaus zulässig, allerdings übergriffig, da nicht befugt, vom Vorgesetzten.
Und was ist mit aufgestellter Falle gemeint?
Das der VG euch hinterher über seine Massnahme informiert ehrt ihn, wenn er es freiwillig machte.
Eure Empörung, dass ihr euch als Verdächtige fühlt, kann ich nicht wirklich nachvollziehen.
Denn natürlich ist jeder der in den Raum geht ein Verdächtigter, egal ob befugt oder unbefugt.
Und das auch ob gefilmt oder nicht gefilmt.
Denn natürlich muss man bei solchen Taten von einem Innentäter ausgehen, oder habt ihr Publikumsverkehr, der in den Raum auch ein und ausgehen kann?
Und welche Konsequenzen hat es jetzt für die gegeben, die unbefugt diesen Raum betreten haben?
Immer bitte bedenken, dass schon geklaut wurde!
Mein Fazit:
Der VG ist übergriffig gewesen, da er eigenständig ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat ohne befugt zu sein, dafür gibt es Profis, mit denen er solche Dinge hätte durchführen und klären können. Nennt sich Polizei.
Was sagt der DSGVO Beauftragte denn dazu, dass er es toleriert hat, dass eine unzureichende Ausschilderung für den Bereich geduldet wurde.
Was hätte es bei euch und euren Gefühlen geändert, wenn eine korrekte Ausschilderung klamheimlich gemacht worden wäre.
Wäre es euch lieber, der Chef hätte eine Rundmail geschickt, mit dem Hinweis, klauen lohnt nicht mehr, der Raum wird jetzt Videoüberwacht!
MoinMoin:
--- Zitat von: DerabgesägteAst am 03.04.2024 19:47 --- Ist es zulässig das wir MA nicht informiert wurden und somit in den Kreis der Verdächtigen geraten sind?
--- End quote ---
Ja, es ist zulässig, dass alle Mitarbeiter über die Maßnahme nicht explizit informiert werden.
Aber es ist nicht zulässig eine Videoüberwachung ohne korrekter Beschilderung vorzunehmen in einem öffentlichen Bereich. Hierin bestünde durchaus ein vergehen des VGs und des DSGVO Beauftragten.
Aber hier handelt es sich doch um einen nicht öffentlich zugänglichen Raum, oder?
Denn:
Eine vom Arbeitgeber veranlasste verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig sein. (2 AZR 597/16 BAG)
--- Zitat ---Ist es zulässig das ein Vorgesetzter der nicht der Datenschutzberauftragte oder MA des Sicherheitsdienstes ist zum einen mit versteckter Kamera und aufgestelter Falle drei Monate MA ohne deren Wissen filmt und hinterher selbständig eine Video Auswertung und Speicherung vornimmt?
--- End quote ---
Wahrscheinlich nein, wenn diese Aufnahmen legal entstanden sind (sieht so aus), dann wüsste ich nicht, was dafür spricht, dass der VG, alleine im stillem Kämmerlein, diese Auswertung übernimmt. Eigentlich dürfte nur berechtigte Personen darauf zugriff haben und da stände der Datenschutzbeauftragter an erster Stelle und nicht der VG.
Wenn die Überwachung allerdings auch eine Arbeitsleistungsüberwachung dienen könnte, dann sähe es anders aus, da käme dann der PR noch mit ins Spiel, aber hier scheint dies nicht der Fall zu sein.
--- Zitat ---Die Ironie an der Sache ist eigentlich, dass neimand beim stehlen erwischt wurde auch die Unbefugten nicht.Der Schaden der jedoch durch die Verdächtigung entstanden ist wird dauerhaft sein.Darin sind wir MA uns einig.
--- End quote ---
Du meinst die Ironie der Sache ist, dass nichts gestohlen wurde.
Und das unverhältnismäßig ist, trotzdem die Videos auszuwerten, ohne Grund und das ein Anlass besteht.
Ist es denn gesichert, dass die Videos anders, als die mutmaßlich mit dem DSGVO besprochene Zweckbindung (Diebstahlaufklärung) vom VG ausgewertet wurde?
Das könnte das eigentliche Vergehen des VGs sein.
Fazit:
Es ist also sehr gut denkbar, dass diese verdeckte Ermittlung mit der DSGVO vereinbar ist, aber ich denke, die Auswertung der Videos, ohne das es einen Grund gab ist das eigentliche Problem.
Sjuda:
--- Zitat von: DerabgesägteAst am 03.04.2024 21:45 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 03.04.2024 21:34 ---
(...)
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Jetzt wo du das so sagst merke ich das der Beitrag totaler Schwachsinn war. Was ist nur in uns gefahren?
Oder du hast den Beitrag nicht verstanden und nur oberflächlich gelesen.
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Ohne der ausstehenden Antwort vorgreifen zu wollen, sehe ich mich veranlasst anzumerken, dass die Sachverhaltsschilderung einige Fragen aufwirft.
So wie ich es verstanden habe, war der Raum seit Beginn der Videoüberwachung mit einem Hinweisschild versehen. Es fehlte lediglich der Hinweis auf Speicherung der Aufnahmen.
Zu den üblichen Dienstzeiten musste also damit gerechnet werden, bei den Verrichtungen in diesem Raum überwacht zu werden. Inwiefern die Tatsache der Überwachung vor diesem Hintergrund heimlich und überaschend gewesen sein soll, erschließt sich mir nicht vollständig.
Vorstellbar wäre dies höchstens in Situationen, in denen bekannt ist, dass der Betrachter des Live-Bildes nicht an seinem Arbeitsplatz ist. In solchen Fällen könnte man dann tatsächlich annehmen, unbeobachtet zu sein. Dazu müsste man dann allerdings wissen, wer genau die Videoübertragung überwacht und wann genau die entsprechende Person an ihrem Arbeitsplatz ist. In diesem Zusammenhang müssten sich dann allerdings auch Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Videoüberwachung ergeben. Hätte man dann daher nicht vielleicht auch annemen können, dass die Aufnahmen gespeichert werden, auch wenn ein expliziter Hinweis fehlt?
Ungeachtet der rechtlichen Zulässigkeit sehe ich die Angelegenheit vor diesem Hintergrund zumindest aus dem Blickwinkel des MA-Vorgesetzten-Verhältnisses als nicht besonders kritisch.
Beamter:
--- Zitat von: DerabgesägteAst am 03.04.2024 22:17 ---
--- Zitat von: DerabgesägteAst am 03.04.2024 21:45 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 03.04.2024 21:34 ---Also seid ihr sauer, dass ihr in einem Raum überwacht wurdet, der mit einem Hinweis auf Überwachung versehen war und in welchem ihr nichts zu suchen hattet? Auch eine Form von Ironie. ;)
Dass man Maßnahmen ergreift, um das Inventar der "Firma" zu schützen (nachdem man sich beim Datenschutz-Experten rückversichert hat), finde ich nicht verwerflich.
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Jetzt wo du das so sagst merke ich das der Beitrag totaler Schwachsinn war. Was ist nur in uns gefahren?
Oder du hast den Beitrag nicht verstanden und nur oberflächlich gelesen.
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Freilich haben wir normal Zugang, wir betreten den Raum des öfteren. Die mutmaslichen Diebe sind auf den Videos zu sehen. Bekamen wir eine Entschuldigung, das er uns fälschlich verdächtigt hat? Nein. Fördert heimliches filmen die Zusammenabeit? Nein. Ist das speichern von Videos bei auschließlichem livebild Vermerk erlaubt? öh..nein denn dann braucht der Vermerk nicht geschrieben zu werden.
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Wie ich das Liebe. Einen Thread starten, Fragen stellen. Man möchte gar keine Antworten, sondern nur Bestätigung.
Das zeigt mir deine Reaktion, in welcher Du dir selbst die Antworten gibst. Ende.
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