Autor Thema: Vorgesetzter filmt Arbeitsbereich nach Diebstahl  (Read 3190 times)

MoinMoin

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Antw:Vorgesetzter filmt Arbeitsbereich nach Diebstahl
« Antwort #15 am: 04.04.2024 11:38 »

Wenn man davon ausgeht, dass es hier ein Lagerraum war, aus dem mehrfach geklaut wurde,
stellt sich einerseits die Frage, ob bei einer solchen verdeckte Überwachungsmaßnahme §13 eingehalten werden muss.
Was sicherlich unverhältnismäßig ist, die jeweiligen Aufzeichnung nicht jeweils nach ~72h oder so zu löschen.


Herbert Meyer

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Antw:Vorgesetzter filmt Arbeitsbereich nach Diebstahl
« Antwort #16 am: 04.04.2024 11:59 »
Zitat

Eine Frage dazu an den Datenschutzbeauftragten.

Für mich klingt die Beschreibung des Fragenden, dass der Vorgesetzte (was auch immer hier gemeint ist) das Filmen aus eigenen Antrieb gemacht hat.
Wenn ein ordentliches Prozedere dahinter stehen würde, hätte ich es anders formuliert.

Dürfte der Vorgesetzte einfach so filmen, ohne die Einbindung der Leitung bzw. tatsächlich dafür Zuständigen?

Ansonsten bin ich voll bei ihrer Beschreibung.

Für die Einhaltung und Sicherstellung des Datenschutzes ist die "verantwortliche Stelle" verantwortlich. In einer GmbH ist das in der Regel die Geschäftsführung, in anderen Unternehmensformen kann dieser Kreis auch etwas größer gefasst sein. Darüber hinaus kann bei fahrlässigem Verhalten, z. B. einer mangelhaften Beratung, der Datenschutzbeauftragte herangezogen werden. Würde die Datenschutzaufsichtsbehörde einen Verstoß feststellen, wird das Bußgeld gegenüber der Geschäftsführung bzw. dem Unternehmen ausgesprochen.

Wenn ein beliebiger Vorgesetzter ohne Rücksprache und Wissen der Geschäftsführung und/oder des Datenschutzbeauftragten eigenmächtig gehandelt hat, ist man wahrscheinlich eher im Bereich des Zivilrechts, da wären dann arbeitsrechtliche Konsequenzen oder auch Schadenersatzansprüche denkbar (da haben Gerichte schon die wildesten Konstellation zugunsten der Betroffenen abgenickt).

Umlauf

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Antw:Vorgesetzter filmt Arbeitsbereich nach Diebstahl
« Antwort #17 am: 04.04.2024 12:18 »
Danke für die Klarstellung.

Alphonso

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Antw:Vorgesetzter filmt Arbeitsbereich nach Diebstahl
« Antwort #18 am: 05.04.2024 10:53 »
Deutschland und sein Datenschutz. Es passt einfach so wunderbar in die heutige Zeit. und Teile des Kommentarstrangs hier könnten glatt aus einer Parodie sein :)

MoinMoin

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Antw:Vorgesetzter filmt Arbeitsbereich nach Diebstahl
« Antwort #19 am: 05.04.2024 11:01 »

Wenn man davon ausgeht, dass es hier ein Lagerraum war, aus dem mehrfach geklaut wurde,
stellt sich einerseits die Frage, ob bei einer solchen verdeckte Überwachungsmaßnahme §13 eingehalten werden muss.
Was sicherlich unverhältnismäßig ist, die jeweiligen Aufzeichnung nicht jeweils nach ~72h oder so zu löschen.
@ Herbert Meyer
Wie ist deine Einschätzung dazu, muss bei einer solchen verdeckte Überwachungsmaßnahme §13 so strickt eingehalten werden?

(Unabhängig, ob in diesem Fall eine verdeckte Überwachungsmaßnahme nach den bereits erfolgten Straftaten verhältnismäßig ist, oder andere Maßnahmen angebracht wären)

Britta2

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Antw:Vorgesetzter filmt Arbeitsbereich nach Diebstahl
« Antwort #20 am: 05.04.2024 12:18 »
1. Es hing vor Beginn der Aufzeichnungen/Überwachung ein entsprechendes informatives Schild dort
2. Es erfolgte die Kameraüberwachung infolge voran gegangener Diebstahle, damit begründet.
3. Keine Videoaufzeichnung von Toiletten etc sondern öffentlich begehbaren Räumlichkeiten.

Alles korrekt. Völlig egal, ob da jemand erwischt wurde oder nicht.

MoinMoin

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Antw:Vorgesetzter filmt Arbeitsbereich nach Diebstahl
« Antwort #21 am: 05.04.2024 12:53 »
Dein Punkt 1. entspricht nicht dem SV bzw. der Anforderungen des DSGVO

DerabgesägteAst

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Antw:Vorgesetzter filmt Arbeitsbereich nach Diebstahl
« Antwort #22 am: 27.04.2024 11:18 »
Nun ist ja ein wenig Zeit vergangen und man kann allerlei interessante Antworten lesen.Auch einiges unsachliches aber wer schon einmal vom Vorgesetzten monatelang aufgezeichnet wurde ohne über die Aufnahme/Recording informiert worden zu sein, weiß das es sehr wohl ein zwischenmenschliches Element inne hat wenn man davon erfährt aber ich gönne jedem seine Überzeugung.

Die Feststellung hier ist korrekt:

"Was allerdings viele Arbeitgeber und Laien (meistens auch in derselben Person vereint) unterschätzen, sind die Informationspflichten. Ein Piktogramm mit einer Kamera reicht nicht annähernd aus. Die in Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO geforderten Informationspflichten sind weitaus umfangreicher und wurden in der vom Ersteller geschilderten Situation nicht annähernd vom Arbeitgeber erfüllt".

Überwachung ohne außreichend Befugnisse und Datenschutz Fachkenntnis sollte sich jeder zweimal überlegen. Auch wenn möglicherweise ein moralischer Antrieb vorliegt. Wenn das Ergebnis keinen auswertbaren Erfolg verspricht sollte man es sein lassen. Ansonsten belastet man sich mitunter selbst und zusätzlich auch noch das Verhältnis zu den Kollegen. Der richtige Partner wäre die Polizei gewesen. Der Datenschutzbeauftragte hatte keine Kenntnis davon. Im Raum befand sich bisher keine Kamera nur das besagte Hinweisschild. Ich hoffe hiermit sind die meisten Fragen geklärt.

Angemerkt sei noch, die Auswertung solcher Aufnahmen sind ein Datenschutz Minenfeld. Nicht wenige Firmen kommunizieren nach außen hin, dass sie über eine Überwachung verfügen diese aber meistens gar nicht besteht weil keiner der MA sich auf das Datenschutzminenfeld begeben möchte.
« Last Edit: 27.04.2024 11:35 von DerabgesägteAst »

Tiffy

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Antw:Vorgesetzter filmt Arbeitsbereich nach Diebstahl
« Antwort #23 am: 27.04.2024 11:46 »
Und was bringt diese kleine Gardinenpredigt jetzt im nachhinein noch?

FearOfTheDuck

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Antw:Vorgesetzter filmt Arbeitsbereich nach Diebstahl
« Antwort #24 am: 27.04.2024 15:28 »
Eben. Wenn du (gesägtes Ästlein) das nun so genau weißt, kannst du dich an die zuständigen Stellen wenden, die dem Vorgesetzten dann auf die Finger klopft.