Autor Thema: Kündigungsfrist Vertretungsvertrag Lehrkraft  (Read 1410 times)

Lore1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Hallo,

ich habe im Februar 2023 eine Vertretungsstelle an einer Schule angetreten mit zwei Jahren Laufzeit, Ende also 31.1.2025. Eine Nachfrage beim Personalrat, was die Kündigungsfrist betrifft, hat ergeben, dass unklar ist, wie sich die "6 Wochen vor Quartalsende" im Lehrerberuf verstehen lässt.
Üblicherweise finden Einstellungen immer zum 1.2. oder 1.8. statt. Wenn ich zum Sommer gehen möchte, bemisst sich meine Kündigungsfrist dann am kalendarischen Quartal (= 30.06.24) oder am Schuljahresende* (31.7.24)?

*Schuljahresende ist nicht gleichzusetzen mit Ende der Unterrichtszeit vor den Sommerferien.

Vielen Dank und viele Grüße,
Lore1

Wabi Sabi

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 107
Antw:Kündigungsfrist Vertretungsvertrag Lehrkraft
« Antwort #1 am: 03.04.2024 20:44 »
Hat der Personalrat auch eine Aussage dazu getroffen, warum hier nicht die besondere Kündigungsfrist aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages gemäß § 30 Abs. 5 TV-L zum Tragen kommt?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Lore1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Kündigungsfrist Vertretungsvertrag Lehrkraft
« Antwort #2 am: 03.04.2024 20:52 »
Davon war nicht die Rede, nein. Ich denke, die werden wie ich über google versucht haben, Antwort zu finden und zu geben. Die waren ähnlich ahnungslos und unsicher wie ich.
Ich könnte mich nochmal bei der Rechtsberatung der GEW informieren. Die Wartezeit ist allerdings lang.

Verstehe ich diesen Paragraphen richtig,

Zitat
   von insgesamt mehr als einem Jahr   sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,

dass ich demnach Mitte Juni kündigen müsste? Spätestens. Ich habe nichts dagegen, das früher zu erledigen. Ich möchte dafür aber bei meinem zukünftigen Arbeitgeber erst alles weitesgehend in trockenen Tüchern haben.

Vielen Dank für die Antwort!

Wabi Sabi

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 107
Antw:Kündigungsfrist Vertretungsvertrag Lehrkraft
« Antwort #3 am: 03.04.2024 21:14 »
Vorab noch mal in den Arbeitsvertrag schauen. Ist dort etwas zur Kündigungsfrist geregelt (ggf. Bezugnahme auf § 34 TV-L, also eine verlängerte Kündigungsfrist gegenüber § 30 TV-L)?

In den üblichen Arbeitsvertrags-Mustern zum TV-L (für befristete AV) ist dies (häufig) der § 3 Absatz 2, siehe z. B.:

https://bass.schul-welt.de/anlagen/7028-2.pdf
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Wabi Sabi

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 107
Antw:Kündigungsfrist Vertretungsvertrag Lehrkraft
« Antwort #4 am: 03.04.2024 21:35 »
Sollte die (längere) Kündigungsfrist nach § 34 Abs. 1 Satz 2 TV-L einschlägig sein, also "6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres", ist noch Folgendes anzumerken:

§ 44 TV-L enthält Sonderregelungen für Lehrkräfte. Dort ist z. B. unter Nr. 4 geregelt:

Zu Abschnitt V - Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses -
Das  Arbeitsverhältnis endet,  ohne  dass  es einer  Kündigung  bedarf,  mit  Ablauf  des Schulhalbjahres (31. Januar beziehungsweise 31. Juli), in dem die Lehrkraft das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat.

Eine Sonderregelung gegenüber der o. g. Kündigungsfrist nach § 34 Abs. 1 Satz 2 TV-L wurde für Lehrkräfte jedoch nicht aufgenommen. Damit bleibt es beim Wortlaut bzw. Regelungsgehalt dieser Fristbestimmung: "zum Schluss eines Kalendervierteljahres".

Im Bedarfsfalle einfach diesen Post ausdrucken und den "Profis" der GEW mit der Bitte um Durchsicht und Bewertung vorlegen.  ;)
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Lore1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Kündigungsfrist Vertretungsvertrag Lehrkraft
« Antwort #5 am: 03.04.2024 21:41 »
Vielen Dank dafür!

Ich habe in das Informationsschreiben geguckt, welches mir mit Vertragsbeginn ausgehändigt wurde.
Dort heißt es:
Zitat
Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ablauf der Probezeit 2 Wochen zu Monatsende, bei mehr als 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende.

Damit sollte sogar der 30.6. ausreichen.
Ich werde das aber früher erledigen. Wichtig erscheint mir nur, explizit den 31.7. zu erwähnen, damit mir nicht plötzlich der Geldhahn zugedreht wird.

Danke nochmal!

Wabi Sabi

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 107
Antw:Kündigungsfrist Vertretungsvertrag Lehrkraft
« Antwort #6 am: 03.04.2024 21:52 »
Ich empfehle aber dennoch, sicherheitshalber noch mal in den Arbeitsvertrag zu schauen. Wenn dort etwas Abweichendes (Kündigungsfrist nach § 34 TV-L) vereinbart wurde, zählt dies und nicht ein Informationsschreiben. Es sei denn im Arbeitsvertrag wurde hierauf Bezug genommen und so zum Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Lore1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Kündigungsfrist Vertretungsvertrag Lehrkraft
« Antwort #7 am: 03.04.2024 23:00 »
Ich muss sagen, dass mich diese Paragraphen extrem verwirren. Ausnahmeregel ja, dann nein. Ich verstehe es nicht. Meine bisherige Erfahrung war, Kündigung zum 31.7., nicht 30.6. Ich weiß, das nützt nix, was davor war, aber ich bin zum Paragraphenverstehen nicht geeignet.

Ich werde es mal bei der Rechtsberatung versuchen. Zur Not nur schriftlich, ohne Termin.

Wabi Sabi

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 107
Antw:Kündigungsfrist Vertretungsvertrag Lehrkraft
« Antwort #8 am: 04.04.2024 14:03 »
Na, so schwer ist das doch nicht. :)

Was steht denn nun im Arbeitsvertrag?!
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Landesdiener

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 83
Antw:Kündigungsfrist Vertretungsvertrag Lehrkraft
« Antwort #9 am: 05.04.2024 08:46 »
Alternativ könntest du einen Auflösungsvertrag "beantragen". Damit kannst du dich mit deinem Arbeitgeber auf einen Termin einigen, der für beide Seite passend ist.