Hallo,
ich habe im Februar 2023 eine Vertretungsstelle an einer Schule angetreten mit zwei Jahren Laufzeit, Ende also 31.1.2025. Eine Nachfrage beim Personalrat, was die Kündigungsfrist betrifft, hat ergeben, dass unklar ist, wie sich die "6 Wochen vor Quartalsende" im Lehrerberuf verstehen lässt.
Üblicherweise finden Einstellungen immer zum 1.2. oder 1.8. statt. Wenn ich zum Sommer gehen möchte, bemisst sich meine Kündigungsfrist dann am kalendarischen Quartal (= 30.06.24) oder am Schuljahresende* (31.7.24)?
*Schuljahresende ist nicht gleichzusetzen mit Ende der Unterrichtszeit vor den Sommerferien.
Vielen Dank und viele Grüße,
Lore1