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Kündigungsfrist Vertretungsvertrag Lehrkraft

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Lore1:
Vielen Dank dafür!

Ich habe in das Informationsschreiben geguckt, welches mir mit Vertragsbeginn ausgehändigt wurde.
Dort heißt es:

--- Zitat ---Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ablauf der Probezeit 2 Wochen zu Monatsende, bei mehr als 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende.

--- End quote ---

Damit sollte sogar der 30.6. ausreichen.
Ich werde das aber früher erledigen. Wichtig erscheint mir nur, explizit den 31.7. zu erwähnen, damit mir nicht plötzlich der Geldhahn zugedreht wird.

Danke nochmal!

Wabi Sabi:
Ich empfehle aber dennoch, sicherheitshalber noch mal in den Arbeitsvertrag zu schauen. Wenn dort etwas Abweichendes (Kündigungsfrist nach § 34 TV-L) vereinbart wurde, zählt dies und nicht ein Informationsschreiben. Es sei denn im Arbeitsvertrag wurde hierauf Bezug genommen und so zum Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung.

Lore1:
Ich muss sagen, dass mich diese Paragraphen extrem verwirren. Ausnahmeregel ja, dann nein. Ich verstehe es nicht. Meine bisherige Erfahrung war, Kündigung zum 31.7., nicht 30.6. Ich weiß, das nützt nix, was davor war, aber ich bin zum Paragraphenverstehen nicht geeignet.

Ich werde es mal bei der Rechtsberatung versuchen. Zur Not nur schriftlich, ohne Termin.

Wabi Sabi:
Na, so schwer ist das doch nicht. :)

Was steht denn nun im Arbeitsvertrag?!

Landesdiener:
Alternativ könntest du einen Auflösungsvertrag "beantragen". Damit kannst du dich mit deinem Arbeitgeber auf einen Termin einigen, der für beide Seite passend ist.

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