Beförderung ist nur möglich, wenn eine freie Beamtenstelle mit mindestens A8 vorhanden ist (kann auch eine A13 sein), sonst muss auf die Änderung des Stellenplans gewartet werden.
Zulage ist nicht möglich, da eine höherwertige Tätigkeit nicht nur vorübergehend, aber länger als 1 Jahr übertragen wurde, wenn ich den kurzen Sachverhalt richtig verstehe.