Autor Thema: Höhere Dienstpostenbewertung - keine Beförderung  (Read 1636 times)

Wilja279

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Guten Tag liebe Community,

in meiner Samtgemeinde (Niedersachsen) hat eine Beamtin, aktuell A7, eine neue Dienstpostenbewertung nach A8 erhalten.
Gibt es eine Möglichkeit die Beförderung noch in diesem Jahr durchzuführen, auch wenn der Stellenplan keine entsprechende Stelle aufweist?
Alternativ über eine Zulage bis zum nächsten Jahr?

Dienstleister

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Antw:Höhere Dienstpostenbewertung - keine Beförderung
« Antwort #1 am: 16.04.2024 09:01 »
Beförderung ist nur möglich, wenn eine freie Beamtenstelle mit mindestens A8 vorhanden ist (kann auch eine A13 sein), sonst muss auf die Änderung des Stellenplans gewartet werden.
Zulage ist nicht möglich, da eine höherwertige Tätigkeit nicht nur vorübergehend, aber länger als 1 Jahr übertragen wurde, wenn ich den kurzen Sachverhalt richtig verstehe.

Landesdiener

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Antw:Höhere Dienstpostenbewertung - keine Beförderung
« Antwort #2 am: 16.04.2024 12:34 »
In dem Sinne hat der Beamte auch keinen Anspruch auf Beförderung.

NoRhWe

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Antw:Höhere Dienstpostenbewertung - keine Beförderung
« Antwort #3 am: 16.04.2024 13:37 »
Guten Tag liebe Community,

in meiner Samtgemeinde (Niedersachsen) hat eine Beamtin, aktuell A7, eine neue Dienstpostenbewertung nach A8 erhalten.
Gibt es eine Möglichkeit die Beförderung noch in diesem Jahr durchzuführen, auch wenn der Stellenplan keine entsprechende Stelle aufweist?
Alternativ über eine Zulage bis zum nächsten Jahr?

Der Rat kann den Stellenplan auch unterjährig ändern. Es ist nur die Frage, ob die Personalverwaltung dem Rat  das für die Beamtin vorschlagen will. Mein Eindruck ist, je kleiner die Gemeinde, desto höher die Chance.