Autor Thema: Sehr hohe Abfindung nach Kammertermin - Urteil  (Read 1901 times)

hazel

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Hallo,

ein Kollege aus ner anderen Behörde "nebenan" hat mir heute erzählt, dass seine Behörde 17 Monatsgehälter als Abfindung bezahlen müssen.

Die hatten eine ANin in der Probezeit gekündigt, es gab nach Einreichen der Kündigungsschutzklage keine Einigung beim Gütetermin, also gab es einen Kammertermin. Das Gericht urteilte, dass die Kündigung unwirksam war. Da der AG die ANin aber nicht mehr anstellen wollte, waren sie bereit dazu, ihr die restlichen Monate als Abfindung zu zahlen.

Jetzt weiß ich nicht, ob der mich auf die Schippe nehmen will. Hab ich ja noch nie gehört. Der 1. April ist ja nun rum.

Habt ihr schon mal von solchen Fällen, Urteilen gehört?

Dankeschön.

LG

Kommunalgenie

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Antw:Sehr hohe Abfindung nach Kammertermin - Urteil
« Antwort #1 am: 04.04.2024 14:28 »
Nahezu unmöglich überhaupt rechtlicher erfolgreich gegen Probezeitkündigungen vorzugehen. Da müsste schon eine Menge schiefgegangen sein. Die 17 Monatsgehälter werden so niemals zur Debatte stehen, maximal aufgrund des eigenen Unwissens und sofortigen Anbietens des AG.

Alles in Allem aber wahrscheinlich eher Paulanergarten.

McOldie

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Antw:Sehr hohe Abfindung nach Kammertermin - Urteil
« Antwort #2 am: 04.04.2024 14:32 »
Eher unwahrscheinlich. Nur denkbar, wenn es sich hier um einen langfristigen Fristvertrag (z.B. 3- 4 Jahre) handelt, den man sonst nicht vorzeitig beenden kann.

Fragmon

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Antw:Sehr hohe Abfindung nach Kammertermin - Urteil
« Antwort #3 am: 04.04.2024 15:10 »
Nahezu unmöglich überhaupt rechtlicher erfolgreich gegen Probezeitkündigungen vorzugehen. Da müsste schon eine Menge schiefgegangen sein. Die 17 Monatsgehälter werden so niemals zur Debatte stehen, maximal aufgrund des eigenen Unwissens und sofortigen Anbietens des AG.

Alles in Allem aber wahrscheinlich eher Paulanergarten.

Wieso? Vielleicht wurde eine Probezeit vereinbart, aber das KSchG galt bereits zum Zeitpunkt der Kündigung. Wenn die Kündigung rechtmäßig war, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Hat der AN seine Arbeitsleistung angeboten und der AG nicht angenommen entsteht ein Vergütungsanspruch auch für die 17 Monate, bis man sich ggf. über die Auflösung des AV geeinigt hat.

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:Sehr hohe Abfindung nach Kammertermin - Urteil
« Antwort #4 am: 04.04.2024 15:11 »
Möglich wäre, dass in der Probezeit gekündigt werden sollte, jedoch nach Aussprache der Kündigung mitgeteilt wurde, dass man schwanger ist.

McOldie

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Antw:Sehr hohe Abfindung nach Kammertermin - Urteil
« Antwort #5 am: 04.04.2024 15:53 »
Nahezu unmöglich überhaupt rechtlicher erfolgreich gegen Probezeitkündigungen vorzugehen. Da müsste schon eine Menge schiefgegangen sein. Die 17 Monatsgehälter werden so niemals zur Debatte stehen, maximal aufgrund des eigenen Unwissens und sofortigen Anbietens des AG.

Alles in Allem aber wahrscheinlich eher Paulanergarten.

Wieso? Vielleicht wurde eine Probezeit vereinbart, aber das KSchG galt bereits zum Zeitpunkt der Kündigung. Wenn die Kündigung rechtmäßig war, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Hat der AN seine Arbeitsleistung angeboten und der AG nicht angenommen entsteht ein Vergütungsanspruch auch für die 17 Monate, bis man sich ggf. über die Auflösung des AV geeinigt hat.

Ein Arbeitsgerichsverfahren zur Probezeitkündigung, dass über eine Zeit von 17 Monaten dauert, ist trotz der bekannten Überlastung derArbeitsgerichte, eher unwahrscheinlich, es sein denn man hat mehrere Instanzen.

Wegen des unklaren Sachverhalts bleibt es nur bei Spekulationen.

Fragmon

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Antw:Sehr hohe Abfindung nach Kammertermin - Urteil
« Antwort #6 am: 04.04.2024 16:00 »
Möglich wäre, dass in der Probezeit gekündigt werden sollte, jedoch nach Aussprache der Kündigung mitgeteilt wurde, dass man schwanger ist.

Ich wollte darauf hinaus, warum man immer die Probezeit immer wieder anführt. Diese hat keinerlei Auswirkung auf den Kündigungsschutz (außer Beteiligungsart des PR). Man kann ohne Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werde, sowie trotz Probezeit sich als AG sozial rechtfertigen.

Kommunalgenie

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Antw:Sehr hohe Abfindung nach Kammertermin - Urteil
« Antwort #7 am: 04.04.2024 16:43 »
Möglich wäre, dass in der Probezeit gekündigt werden sollte, jedoch nach Aussprache der Kündigung mitgeteilt wurde, dass man schwanger ist.

Ich wollte darauf hinaus, warum man immer die Probezeit immer wieder anführt. Diese hat keinerlei Auswirkung auf den Kündigungsschutz (außer Beteiligungsart des PR). Man kann ohne Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werde, sowie trotz Probezeit sich als AG sozial rechtfertigen.

Ausnahmen bestätigen immer die Regel. Der Sachverhalt lässt darauf jedoch nicht schließen.

carriegross

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Antw:Sehr hohe Abfindung nach Kammertermin - Urteil
« Antwort #8 am: 04.04.2024 16:45 »
Möglich wäre, dass in der Probezeit gekündigt werden sollte, jedoch nach Aussprache der Kündigung mitgeteilt wurde, dass man schwanger ist.

Wahrscheinlich vom Daddy. Also Daddy gekündigt, Frau schwanger und danach sagt Daddy Frau schwanger. Könnte man ja meinen. xD

carriegross

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Antw:Sehr hohe Abfindung nach Kammertermin - Urteil
« Antwort #9 am: 04.04.2024 16:55 »
Ich würde ein solches Urteil auch nicht generell ausschließen. Je nach Konstellation (Status des AN, Schwerbehinderung, welche Art der Schwerbehinderung, welche Verstöße lagen seitens AN (angeblich) vor, welche Verstöße seitens AG lagen vor (etwas im Kündigungsprozess nicht berücksichtigt, etwas nicht angehört, eingeschaltet ...), welche Vorgeschichte zwischen AN und AG gab es vllt ...) und wenn man dann den AN als AG einfach nicht mehr im Hause haben, weil man ihn vllt vorher schon freigestellt hat und ihn dann sicherlich auch nicht im Hause haben möchte, obwohl das Gericht entschieden hat, dass die Kündigung sowas von aus vllt mehrere schwerwiegenden Gründen nicht wirksam war, und der AG ohnehin für 17 Monate Lohn bezahlen müsste, dann kann er die auch so zahlen und hat Ruhe vor dem AN.

Anmerkung: Ich habe es so verstanden, dass der Arbeitsvertrag nach Kammertermin noch 17 Monate läuft. AN wurde in der Probezeit nach keine Ahnung wie vielen Wochen oder Monaten gekündigt, bis zum Gütetermin vergehen locker mal 4 Wochen und bis zum Kammertermin auch nochmal mehrere Monate. Dann war die Kündigung entweder sehr früh in der Probezeit und/oder das Arbeitsgericht vor Ort ist nicht so überlastet und arbeitet zügig.

Max

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Antw:Sehr hohe Abfindung nach Kammertermin - Urteil
« Antwort #10 am: 04.04.2024 18:22 »
Es gab ja keine Verpflichtung die AN mit 17 Gehältern abzufinden.
Die Kündigung war nicht rechtmäßig. Anscheinend wollte man keinen weiteren Versuch unternehmen. Wenn man die AN nicht mehr im Haus haben möchte,  ihr aber auch nicht kündigen will,  dann kommt man nicht drum herum den Lohn bis zum Vertragsende weiter zu bezahlen bzw im gegenseitigen Einvernehmen abzufinden.

maiklewa

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Antw:Sehr hohe Abfindung nach Kammertermin - Urteil
« Antwort #11 am: 04.04.2024 18:34 »
Da scheint ein AG im ÖD mal wieder einen riesen Bock geschossen zu haben.

Tja, das Geld wäre ja eh weg gewesen und wenn man die Arbeitnehmerin nicht mehr sehen möchte, was bleibt einem dann übrig?

Ich glaube, die Kosten, die der AG da hat, wird er sich an anderer Stelle wieder reinholen und vllt überzahlte Personaler, die Mist gebaut haben, ordentlich kündigen (lassen) und zwar mit richtiger juristischer Unterstützung und holen sich dann junge Nachfolger, die man mit ner 8 abspeist. ;-)

Ich kann diese "Geschichte" schon glauben. Abwegig ist sie nicht. Man muss halt als AG abwägen, will man Berufung einlegen und sich dann beim LAG wiedertreffen und sich noch mehr zum Gespött der Leute machen? Es wird halt nicht günstiger! Und es soll schon so den einen oder anderen AG im ÖD gegeben haben, die bis mind. zum LAG gegangen sind und haben dann dort oder noch höher verloren und nachher waren 17 Monatsgehälter ein Klacks gegen all die weiteren Anwaltskosten. Wenn nämlich das Urteil der Kammer so eindeutig ist bzw. die Gesetzeslage, dann sollte oder muss man eben als AG in den sauren Apfel beißen.

Außerdem, lässt man die Arbeitnehmerin dann doch wieder arbeiten, ist der Platz für einen anderen belegt, den man schon hätte einstellen und einarbeiten können. Würde zwar auch gehen, aber na ja ...

BAT

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Antw:Sehr hohe Abfindung nach Kammertermin - Urteil
« Antwort #12 am: 04.04.2024 19:03 »
Euch ist schon klar, dass das Monatsgehalt hier nicht näher definiert wurde, oder übersehe ich was?

Wenn es denn z. B.  eine E 5 - Kraft mit 8 Wochenstunden war.... ;)

Ozymandias

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Antw:Sehr hohe Abfindung nach Kammertermin - Urteil
« Antwort #13 am: 04.04.2024 20:03 »
Auch eine Kündigung in der Probezeit kann unwirksam sein, vielleicht wurden danach Fristen überschritten.

Hier ein skuriller Fall von Abfindung im öD:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/hohe-abfindung-kann-nicht-zurueckgefordert-werden_144_561382.html

250k Abfindung bei 3.7k Gehalt.