Guten Morgen miteinander,
eine Mitarbeiterin, die gerade zwei Jahre in Elternzeit ist erwartet ihr 2. Kind. Sie hat eine Entgeltumwandlung (Unterstützungskasse), die aufgrund von Elternzeit für 3 Jahre beitragsfreigestellt wurde. Jetzt müsste sie dieses Jahr noch einen Beitrag einzahlen, dass der Vertrag weiterlaufen kann. Selbst einzahlen geht hier leider nicht.
Nachdem sie kein Entgelt erhält, ist nun die Frage aufgetaucht, ob der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld hierfür hergenommen werden kann?
Lieben Dank für eure Antworten.