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Stufenvorweggewährung mit Garantiebetrag

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Uni1606:
es steht geschrieben...

zur Bindung von qualifizierten Fachkräften wird die Stufe 5 bis zur regulären Zuordnung zur Stufe 5 vorweggewährt...

soweit ist auch alles klar! Das verrückte ist das der Unterschiedsbetrag zwischen der jetzt erreichten Stufe 4 zur stufe 3 bei der Stufenvorweggewährung abgezogen wird was ja logisch erscheint und zusätzlich auch beim Garantiebetrag was ja an für sich auch verständlich ist ! Bedeutet dann einfach zweimal Abzug zu einmal mehr bekommen. Ergebnis ist dann knapp 100 Euro weniger Brutto.

Das kann ja nicht der Sinn des Erfinders gewesen sein!?

MoinMoin:
Nein, es ist kein zweimal Abzug, nur der Garantiebetrag fällt zu deinem freiwillig, vorweggewährtem, eingefrorenen Stufe 5 Entgelt weg.

Uni1606:
Ja da er höher wie der Unterschiedsbetrag zwischen E9/3 und E9/4 ist bleibt er noch mit knapp 50 Euro erhalten.
Durch diese ja wahrscheinlich korrekte Kürzung des Garantiebetrags ergibt sich halt das Minus!

Bedeutet für mich also Pech gehabt  >:( ?
Schon interessant welche Überraschaungen der TVL noch so hervorbringt

 

MoinMoin:

--- Zitat von: Uni1606 am 05.04.2024 12:21 ---Ja da er höher wie der Unterschiedsbetrag zwischen E9/3 und E9/4 ist bleibt er noch mit knapp 50 Euro erhalten.
Durch diese ja wahrscheinlich korrekte Kürzung des Garantiebetrags ergibt sich halt das Minus!

Bedeutet für mich also Pech gehabt  >:( ?
Schon interessant welche Überraschaungen der TVL noch so hervorbringt

--- End quote ---
Nicht Kürzung: Wegfall!

Welche Überraschung, dass der Garantiebetrag nur solange gezahlt wird, wie man in der Stufe ist?

Oder die Überraschung, dass bis zum erreichen der Stufe 6 du das Entgelt der Stufe 5 ausgezahlt bekommst, obwohl du nur in Stufe 3,4 bist?
Steht doch im Zulagenbescheid.

Oder die Überraschung, dass du zusätzlich zur freiwilligen Zulage zur Stufe 5 auch noch on Top den Garantiebetrag ausgezahlt bekommen hast?

Ja das hätte mich auch überrascht, dass hätten nicht viele AGs so gemacht.

und nein, nicht Pech gehabt, du kannst doch zum AG gehen und sagen, die sollen dir die Zulage erhöhen.

cyrix42:
Ok, hier laufen also zwei Dinge parallel, die du vereinbart hast:

Erst einmal die Höhergruppierung. Die führt von der EG 7/5 (via EG 8/4) in die EG 9a/3. Da der Höhergruppierungsgewinn niedriger ist als der Garantiebetrag (und dieser bei einer hypothetischen stufengleichen Höhergruppierung auch überschritten würde), wird anstatt dem Entgelt der EG9a/3, in der du dich mit der Höhergruppierung befunden hast, das bisherige Entgelt der EG 7/5 zuzüglich des Garantiebetrags gezahlt, derzeit also (für eine volle Stelle) 3388.03+180=3568.03 Euro Tabellenentgelt. Nun erfolgt der Stufenaufstieg in die EG 9a/4. Da auch dort das Tabellenentgelt niedriger ist als die gerade ermittelte Summe, wird weiterhin diese gezahlt -- bis zum nächsten Stufenaufstieg in die EG 9a/5.

Nun zur Zulage. Da hast du eine Vorweggewährung der "Stufe 5 bis zur regulären Zuordnung zur Stufe 5"  ausgehandelt. Da du durch die Höhergruppierung in die EG 9a/3 gelangt bist, hatte diese Zulage genau die Höhe des Differenzbetrags aus den Entgelten der EG9a/5 und EG9a/3. Mit dem Stufenaufstieg in die EG 9a/4 sinkt sie also auf den Differenzbetrag der Entgelte der EG9a/5 und EG9a/4.

Da du nicht ausgehandelt hast, dass du eine Zulage einer Vorweggewährung von 2 Stufen erhältst und sich die Zulage nur auf die Tabellenentgelte, nicht aber auf Garantiebeträge (die wiederum selbst nur Zulagen sind) bezieht, ist es tatsächlich so, dass du während deiner Zeit in der EG9a/3 ein höheres Entgelt als in der EG9a/5 bezogen hast -- die Zulage also höher ausgefallen ist, als sie dem Namen nach erreichen wollte.

Du darfst dich also darüber freuen, dass du drei Jahre lang mehr ausgezahlt bekommen hast, als die Zulage formuliert war.

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