Autor Thema: Frage zu Elternzeit nach Geburt (BW)  (Read 1456 times)

UmFolio

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Frage zu Elternzeit nach Geburt (BW)
« am: 05.04.2024 08:51 »
Hallo zusammen,

wir haben einen berechneten Geburtstermin für unser Kind am 17. August. Meine Frau (wir sind beide verbeamtete Lehrer auf Lebzeit in BW) wird 1 Jahr in Elternzeit gehen.

Zu meiner Elternzeit (zunächst 1 Monat) hätte ich folgende Frage: Kann ich die Elternzeit zunächst ankündigen, dann aber nicht wahrnehmen? Denn nur in einem von drei Fällen würde sie Sinn ergeben: Das Kind kommt deutlich zu spät (z.B. 2 Wochen). Dann wäre nur noch ca. 1 Woche Sommerferien, was uns gemeinsam nach der Geburt zu wenig ist. Kommt das Kind wie erwartet oder auch etwas früher, läge meine gesamte Elternzeit in den Sommerferien und wäre natürlich sinnfrei.

Konkrekt zusammengefasst: Kann ich die Elternzeit ankündigen, jedoch nur dann tatsächlich wahrnehmen, wenn das Kind deutlich später als berechnet kommt? Kommt es "pünktlich" oder zu früh, würde ich die Elternzeit nicht benötigen.

Danke für alle Antworten und Tipps!
Beste Grüße

cyrix42

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Antw: Frage zu Elternzeit nach Geburt (BW)
« Antwort #1 am: 05.04.2024 08:58 »
Moin,

Beamtenfragen sind sinnvollerweise im Beamten-Unterforum zu stellen, damit dort auch entsprechend sachkundige Personen dies sehen. Hier wäre die einzig relevante Antwort auf deine Frage: "Der TV-L trifft dazu naheliegenderweise keine Aussage."

Landesdiener

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Antw: Frage zu Elternzeit nach Geburt (BW)
« Antwort #2 am: 05.04.2024 10:01 »
Kann ich die Elternzeit zunächst ankündigen, dann aber nicht wahrnehmen?
Nein!
Die AzUVO BW hat diesbezüglich die gleiche Regelung wie das BEEG für Angestellte: es gilt die 7-Wochen-Frist vor Inanspruchnahme. Da das im Falle des ersten Lebensmonats vor der tatsächlichen Geburt liegt, kann man sich nur am voraussichtlichen Termin orientieren. Du musst also verbindlich Ende Juni die Elternzeit beantragen.

UmFolio

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Antw: Frage zu Elternzeit nach Geburt (BW)
« Antwort #3 am: 05.04.2024 10:08 »
Vielen Dank für die Antwort. Bis 7 Wochen vor dem berechneten Geburtstermin erfolgt doch zunächst nur die Ankündigung der Elternzeit, die Beantragung erst nach der Geburt - oder verstehe ich das falsch?


Landesdiener

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Antw: Frage zu Elternzeit nach Geburt (BW)
« Antwort #4 am: 05.04.2024 10:50 »
Jein. Die "Ankündigung" ist eigentlich der Antrag, nur eben nicht der formale Antrag in STEWI (Onlineverfahren). Mit der Ankündigung erklärst du dich aber verbindlich – sonst würde die Ankündigung ja auch nichts bringen. Beim eigentlichen Antrag wirst du dann an der Ankündigung gemessen. Bei einer Abweichung wird man dann prüfen und aus Dienstherren-/Arbeitgebersicht entscheiden.

UmFolio

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Antw: Frage zu Elternzeit nach Geburt (BW)
« Antwort #5 am: 05.04.2024 11:20 »
Alles klar. Und gibt es Gründe, aus welchen der Dienstherr das dann genehmigen würde?

Landesdiener

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Antw: Frage zu Elternzeit nach Geburt (BW)
« Antwort #6 am: 05.04.2024 11:52 »
Wenn die Abweichung, also zum Beispiel Elternzeit im zweiten Lebensmonat anstatt im ersten, im dienstlichen Interesse liegt. Konkret zum Beispiel also, wenn dein Ausfall im neu beantragten Zeitraum verträglicher ist, als im ursprünglichen. Letztlich wäre das eine Einzelfallentscheidung.

Die Argumentation, dass die Elternzeit in den Ferien (unterrichtsfreie Zeit) liegt, ist natürlich aus Dienstherrensicht irrelevant.

LehrerInNRW

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Antw: Frage zu Elternzeit nach Geburt (BW)
« Antwort #7 am: 07.04.2024 16:33 »
Du wirst auch hier keine anderen Antworten erhalten als im Lehrerforum.  ::)

Mal unter Kollegen, nimm dir die Elternzeit für die ersten 4 Wochen und kümmere dich um Frau und Kind.
Diese scheiß Zockerei mit den Ferien ist eine Frechheit allen anderen in deinem Kollegium gegenüber!


UmFolio

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Antw: Frage zu Elternzeit nach Geburt (BW)
« Antwort #8 am: 07.04.2024 17:06 »
Du wirst auch hier keine anderen Antworten erhalten als im Lehrerforum.  ::)

Mal unter Kollegen, nimm dir die Elternzeit für die ersten 4 Wochen und kümmere dich um Frau und Kind.
Diese scheiß Zockerei mit den Ferien ist eine Frechheit allen anderen in deinem Kollegium gegenüber!

Ich kannte beide Foren vorab nicht und habe deshalb in beiden gepostet. Ist ja, denk ich mal, nicht so schlimm. Was sollte die Elternzeit aber mit meinen Kollegen zu tun haben? Ich habe nicht vor, sie für die Betreuung einzuspannen ;-)

Landesdiener

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Antw: Frage zu Elternzeit nach Geburt (BW)
« Antwort #9 am: 08.04.2024 11:50 »
Naja, dir sollte bewusst sein, dass dein Ausfall durch dein Kollegium aufgefangen werden muss.

Albeles

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Antw: Frage zu Elternzeit nach Geburt (BW)
« Antwort #10 am: 08.04.2024 13:23 »
Warum nicht einfach die Elternzeit von Anfang an im Anschluss an die Ferien nehmen? Dann sollte doch alles passen. Frau und Kind freuen sich und man selbst auch, dann bekommt man viel mit von den ersten Wochen. Und es ist ja fast egal wann es kommt.

Landesdiener

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Antw: Frage zu Elternzeit nach Geburt (BW)
« Antwort #11 am: 08.04.2024 13:54 »
Kommt drauf an ;D

Bei Lehrkräften dürfen die Ferien bei Elternzeit nicht ausgespart werden, § 41 Abs. 4 AzUVO. Die Frage stellt sich jedoch vermutlich gar nicht, da es Elterngeld nur für volle Lebensmonate gibt.