Autor Thema: Wechsel vom Land zum Bund (M-V) - höherwertiger Dienstposten  (Read 748 times)

DLangner

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Liebe Leserinnen und Leser,

ich werde voraussichtlich vom Land M-V zum Bund wechseln über eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung.

Mein jetziges Amt ist A10 mein DP ist mit A11 bewertet. Mein neuer DP ist ebenfalls mit A11 bewertet.

Frage:

Muss ich für eine Beförderung beim Bund eine erneute Bewährungszeit leisten? Denn - man muss sich zwar bei Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten zunächst bewähren, mein vorheriger DP im Land war aber bereits höherwertig. Alle Beförderungsvoraussetzungen waren im Land erfüllt. Auf dem LandesA11 DP habe ich mich bereits seit 5 Jahren bewährt - ich wurde nur nicht befördert. Also habe ich mich nicht bereits auf A11 bewährt? Wird die Höherwertigkeit des DP im Land beim Wechsel zum Bund berücksichtigt? Warum/nicht?

Ich würde natürlich gern von A10 gleich zu A11 zum Bund wechseln.

Viele Grüße und vielen Dank für die Mühe.

Organisator

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Ist der neue Dienstposten beim Bund spitz mit A11 bewertet oder handelt es sich um einen gebündelten Dienstposten?

Ansonsten § 34 BLV

DLangner

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Hallo,

der neue ist nicht gebündelt. Nur A11. Ich weiß nicht ob 34 II auch für Zeiten beim Landesdienstherren gilt und finde keine Kommentierungen.

VG.