Ich verfolge die Diskussionen über die Anwendung des Existenzminimumberichts zur Ermittlung angemessener Heizkosten für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Ausgehend von der aktuellen Entscheidung, dass die undifferenzierte Verwendung der pauschalisierten Werte aus dem Existenzminimumbericht verfassungswidrig ist, stellt sich nun die Frage, wie öffentliche Einrichtungen nun bei der Berechnung der Heizkosten vorgehen sollten, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen?
Welche Maßnahmen können darüber hinaus ergriffen werden, um in Zukunft eine realistischere Darstellung der tatsächlichen Lebenshaltungskosten zu gewährleisten?