Guten Tag zusammen,
ich bin vor vielen Jahren noch im BAT eingestellt worden, wobei meine damalige und auch heute noch gültige Tätigkeitsbeschreibung VIb als Bewertungsergebnis ausweist. Durch die damalige Bewährungsaufstiegsregelung bin ich 5 Jahre später nach Vc aufgestiegen und nach EG 8 übergeleitet worden.
Hierzu kurz zwei Verständnisfragen:
1) Sehe ich das richtig, dass die VG Vc/EG 8 ja "nur" eine meine Person betreffende Angelegenheit im Zusammenhang mit dem alten Recht ist, für die Stelle bzw. die Tätigkeit aber weiterhin VG VIb/EG 6 relevant ist? Es gab nie eine neue Tätigkeitsbeschreibung o.ä.
2) Kann mir überhaupt einseitig eine Tätigkeit übertragen werden, die mit EG 8 oder 9a bewertet ist? Dass ich Vergütung nach EG 8 erhalte, heißt ja in meinem Fall nicht, dass ich eine EG-8-Tätigkeit ausüben würde.
Danke und schönen Sonntag
Elke