Liebe TV-L-Kenner,
ich habe eine Frage: Bei uns ist eine E9a-Stelle zu besetzen und ich bin in die Auswahl der Bewerber:innen eingebunden. In der Stellenausschreibung steht als Einstellungsvoraussetzung "Staatliche Anerkennung als biologisch-technische*r Assistent*in (BTA) oder Laborant*innen mit Abschlussprüfung und gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen."
Nun haben sich auch Kandidat:innen mit Bachelor- und Masterabschluss (und sogar promovierte) beworben. Einige davon würden wie die Faust auf's Auge zu uns und den Tätigkeiten passen und haben sehr relevante praktische Vorerfahrungen. Aber die haben halt kein Abschlusszeugnis als BTA oder ähnliches, sondern "nur" das Studium/die Promotion. Unsere Verwaltung teilte mir nun mit, dass wir die auf keinen Fall zum Gespräch einladen können, weil die die Einstellungsvoraussetzung nicht erfüllen.
Formal stimmt ich da völlig zu, aber es ist total schade, die geeigneten Personen nicht einladen zu dürfen.
Ist das bei der Ausschreibung einfach "dumm gelaufen", und wir hätten einfach noch schreiben sollen oder darüber hinausgehend" oder ähnliches? Gibt es irgendeine Regel, dass auf E9a nur bis "mit abgeschlossener Ausbildung" eingestellt werden darf, oder darf man das in der Ausschreibung offen halten? Wenn jemand mit Masterabschluss oder Promotion aus persönlichen Gründen mit E9a zufrieden ist, dürfte man den/die dann einstellen, oder gibt es ein "Überqualifizierten-Besetzungsverbot"?
Vielen Dank und beste Grüße!