Autor Thema: Einstellung in E9a - "Überqualifikation"?  (Read 1627 times)

Alchemist

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Einstellung in E9a - "Überqualifikation"?
« am: 08.04.2024 09:51 »
Liebe TV-L-Kenner,

ich habe eine Frage: Bei uns ist eine E9a-Stelle zu besetzen und ich bin in die Auswahl der Bewerber:innen eingebunden. In der Stellenausschreibung steht als Einstellungsvoraussetzung "Staatliche Anerkennung als biologisch-technische*r Assistent*in (BTA) oder Laborant*innen mit Abschlussprüfung und gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen."

Nun haben sich auch Kandidat:innen mit Bachelor- und Masterabschluss (und sogar promovierte) beworben. Einige davon würden wie die Faust auf's Auge zu uns und den Tätigkeiten passen und haben sehr relevante praktische Vorerfahrungen. Aber die haben halt kein Abschlusszeugnis als BTA oder ähnliches, sondern "nur" das Studium/die Promotion. Unsere Verwaltung teilte mir nun mit, dass wir die auf keinen Fall zum Gespräch einladen können, weil die die Einstellungsvoraussetzung nicht erfüllen.

Formal stimmt ich da völlig zu, aber es ist total schade, die geeigneten Personen nicht einladen zu dürfen.

Ist das bei der Ausschreibung einfach "dumm gelaufen", und wir hätten einfach noch schreiben sollen oder darüber hinausgehend" oder ähnliches? Gibt es irgendeine Regel, dass auf E9a nur bis "mit abgeschlossener Ausbildung" eingestellt werden darf, oder darf man das in der Ausschreibung offen halten? Wenn jemand mit Masterabschluss oder Promotion aus persönlichen Gründen mit E9a zufrieden ist, dürfte man den/die dann einstellen, oder gibt es ein "Überqualifizierten-Besetzungsverbot"?

Vielen Dank und beste Grüße!

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,573
Antw:Einstellung in E9a - "Überqualifikation"?
« Antwort #1 am: 08.04.2024 10:05 »
Der AG ist an seine Ausschreibung gebunden. Wenn ihr also schreibt, es muss ein Zugbegleiter sein, dann dürft ihr keinen Lokführer einstellen, selbst wenn der sich auch als Zugbegleiter eignen würde.

Ihr habt euch mit der Ausschreibung im Prinzip ein zu enges Korsett angelegt. Ja, also in diesem Sinne dumm gelaufen.

Nein, solch eine Regel gibt es bicht. Auch ein Professor darf in EG 3 eingestellt werden, wenn ihm EG 3-Aufgaben übertragen werden. Alles andere wäre fast schon GG-widrig. TB sind anhand ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, dementsprechend kann der Master auch EG 9a-Aufgaben übertragen bekommen.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,656
Antw:Einstellung in E9a - "Überqualifikation"?
« Antwort #2 am: 08.04.2024 10:09 »
Die Lösung ist relativ einfach:
Ausschreibung abbrechen, neu ausschreiben: Dabei den Text ändern: Voraussetzung durch wünschenswert ersetzen etc.
Kurz Ausschreibungsfrist (1-2 Wochen), alle bisherigen Bewerber bitten, sie mögen sich auf diese neue Ausschreibung nochmals bewerben.

Und schon darf man einladen wen man will.

Alchemist

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Einstellung in E9a - "Überqualifikation"?
« Antwort #3 am: 08.04.2024 10:15 »
Danke für die super-schnellen Bestätigungen, genau so hatte ich mir das in meiner Ahnungslosigkeit auch gedacht/überlegt... :-)

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,892
Antw:Einstellung in E9a - "Überqualifikation"?
« Antwort #4 am: 08.04.2024 10:41 »
Ich denke mal, dass der Promovierte nicht dauerhaft mit Assistenztätigkeiten zufrieden wäre und daher für die Stelle auch nicht geeignet wäre.

Alchemist

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Einstellung in E9a - "Überqualifikation"?
« Antwort #5 am: 08.04.2024 11:22 »
Ich denke mal, dass der Promovierte nicht dauerhaft mit Assistenztätigkeiten zufrieden wäre und daher für die Stelle auch nicht geeignet wäre.

Hm, das kommt auf die persönlichen Umstände und das Umfeld an, würde ich sagen. Persönliche Entscheidung, wir hatten z.B. mal einen Postdoc in der Arbeitsgruppe, der irgendwann beschlossen hat, dass die Wissenschaft eigentlich doch nicht sooo geil ist, und er auch nicht mehr das machen will, was er studiert und wo er promoviert hat, sondern noch mal ganz von vorne anfangen und seiner Leidenschaft nachgehen will. Nun ist er als Landschaftsgärtner glücklich, auch wenn er weniger als die E13 damals verdient...

Ansonsten gab es nach Rücksprache mit unserer Stellenwirtschaft noch einen Plot-Twist bei uns: Das eigentliche Problem wohl ist der Personalrat - "da der Personalrat voraussichtlich spätestens bei der Einstellung einen solchen Kandidaten als überqualifiziert ablehnen würde." Ich glaube, ich werde wahnsinnig... :-)

ike

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 317
Antw:Einstellung in E9a - "Überqualifikation"?
« Antwort #6 am: 08.04.2024 11:33 »
Und wer tut sich im Jahr 2024 eine E9a mit einem MINT-Studienabschluss an?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,656
Antw:Einstellung in E9a - "Überqualifikation"?
« Antwort #7 am: 08.04.2024 11:48 »
Ich denke mal, dass der Promovierte nicht dauerhaft mit Assistenztätigkeiten zufrieden wäre und daher für die Stelle auch nicht geeignet wäre.

Hm, das kommt auf die persönlichen Umstände und das Umfeld an, würde ich sagen. Persönliche Entscheidung, wir hatten z.B. mal einen Postdoc in der Arbeitsgruppe, der irgendwann beschlossen hat, dass die Wissenschaft eigentlich doch nicht sooo geil ist, und er auch nicht mehr das machen will, was er studiert und wo er promoviert hat, sondern noch mal ganz von vorne anfangen und seiner Leidenschaft nachgehen will. Nun ist er als Landschaftsgärtner glücklich, auch wenn er weniger als die E13 damals verdient...

Ansonsten gab es nach Rücksprache mit unserer Stellenwirtschaft noch einen Plot-Twist bei uns: Das eigentliche Problem wohl ist der Personalrat - "da der Personalrat voraussichtlich spätestens bei der Einstellung einen solchen Kandidaten als überqualifiziert ablehnen würde." Ich glaube, ich werde wahnsinnig... :-)
Das muss der Personalrat auch machen, wenn die Ausschreibung den Überqualifizierten nicht zuläßt.
Das kann der Personalrat nicht sachgerecht begründen, wenn er zugelassen werden darf (also nach der Neuausschreibung) und er objektiv bei der Bestenauslese gewonnen hat.
Denn "überqualifiziert" ist kein Sachargument .

Alchemist

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Einstellung in E9a - "Überqualifikation"?
« Antwort #8 am: 08.04.2024 12:57 »
Denn "überqualifiziert" ist kein Sachargument .

Sehe ich genauso, und unsere Stellenwirtschaft auch, insofern freue ich mich dann im Zweifelsfall auf die Diskussion...   ;D