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Einstellung in E9a - "Überqualifikation"?
Alchemist:
Liebe TV-L-Kenner,
ich habe eine Frage: Bei uns ist eine E9a-Stelle zu besetzen und ich bin in die Auswahl der Bewerber:innen eingebunden. In der Stellenausschreibung steht als Einstellungsvoraussetzung "Staatliche Anerkennung als biologisch-technische*r Assistent*in (BTA) oder Laborant*innen mit Abschlussprüfung und gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen."
Nun haben sich auch Kandidat:innen mit Bachelor- und Masterabschluss (und sogar promovierte) beworben. Einige davon würden wie die Faust auf's Auge zu uns und den Tätigkeiten passen und haben sehr relevante praktische Vorerfahrungen. Aber die haben halt kein Abschlusszeugnis als BTA oder ähnliches, sondern "nur" das Studium/die Promotion. Unsere Verwaltung teilte mir nun mit, dass wir die auf keinen Fall zum Gespräch einladen können, weil die die Einstellungsvoraussetzung nicht erfüllen.
Formal stimmt ich da völlig zu, aber es ist total schade, die geeigneten Personen nicht einladen zu dürfen.
Ist das bei der Ausschreibung einfach "dumm gelaufen", und wir hätten einfach noch schreiben sollen oder darüber hinausgehend" oder ähnliches? Gibt es irgendeine Regel, dass auf E9a nur bis "mit abgeschlossener Ausbildung" eingestellt werden darf, oder darf man das in der Ausschreibung offen halten? Wenn jemand mit Masterabschluss oder Promotion aus persönlichen Gründen mit E9a zufrieden ist, dürfte man den/die dann einstellen, oder gibt es ein "Überqualifizierten-Besetzungsverbot"?
Vielen Dank und beste Grüße!
FearOfTheDuck:
Der AG ist an seine Ausschreibung gebunden. Wenn ihr also schreibt, es muss ein Zugbegleiter sein, dann dürft ihr keinen Lokführer einstellen, selbst wenn der sich auch als Zugbegleiter eignen würde.
Ihr habt euch mit der Ausschreibung im Prinzip ein zu enges Korsett angelegt. Ja, also in diesem Sinne dumm gelaufen.
Nein, solch eine Regel gibt es bicht. Auch ein Professor darf in EG 3 eingestellt werden, wenn ihm EG 3-Aufgaben übertragen werden. Alles andere wäre fast schon GG-widrig. TB sind anhand ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, dementsprechend kann der Master auch EG 9a-Aufgaben übertragen bekommen.
MoinMoin:
Die Lösung ist relativ einfach:
Ausschreibung abbrechen, neu ausschreiben: Dabei den Text ändern: Voraussetzung durch wünschenswert ersetzen etc.
Kurz Ausschreibungsfrist (1-2 Wochen), alle bisherigen Bewerber bitten, sie mögen sich auf diese neue Ausschreibung nochmals bewerben.
Und schon darf man einladen wen man will.
Alchemist:
Danke für die super-schnellen Bestätigungen, genau so hatte ich mir das in meiner Ahnungslosigkeit auch gedacht/überlegt... :-)
Organisator:
Ich denke mal, dass der Promovierte nicht dauerhaft mit Assistenztätigkeiten zufrieden wäre und daher für die Stelle auch nicht geeignet wäre.
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