Autor Thema: Höhergruppierung EG 10 zu EG 13  (Read 2650 times)

Lisa1991

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Höhergruppierung EG 10 zu EG 13
« am: 08.04.2024 15:50 »
Liebe Forumsmitglieder,
ich wechsle innerhalb desselben Arbeitgebers die Stelle und habe eine Frage zur Höhergruppierung. Aktuell befinde ich mich in EG 10 Stufe 3. Mit wurde nun gesagt, dass ich bei meiner neuen Stelle mit EG 13 wieder bei Stufe 1 anfange, da beide Stellen vom Niveau her nicht zu vergleichen seien. Dies deckt sich allerdings nicht mit den Informationen, die ich bisher finden konnte. Kann mir hier eventuell jemand etwas dazu sagen?
Viele Grüße und besten Dank
Lisa

Maggus

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Antw:Höhergruppierung EG 10 zu EG 13
« Antwort #1 am: 08.04.2024 16:05 »
Hallo Lisa1991,
bei einer Höhergruppierung muss mindestens Dein bisheriges Tabellenentgelt erreicht werden und mind. Stufe 2.
In Deinem Fall findet eine virtuelle Höhergruppierung nach EG 11, EG 12 und dann EG 13 statt mit der Folge, dass Du in EG 13 Stufe 3 eingruppiert bist (TV-L § 17 Abs. 4).

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung EG 10 zu EG 13
« Antwort #2 am: 08.04.2024 19:47 »
Eben!
Eine Höhergruppierung von der eg10 stufe 3 zur eg13 führt stufe 3.
Also lass die deppen reden und wenn du nicht stufe 3 bezahlt bekommst, dann klärt das ein Arbg in 5 min.

Schinkensandwich

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Antw:Höhergruppierung EG 10 zu EG 13
« Antwort #3 am: 08.04.2024 22:01 »
Eben!
Eine Höhergruppierung von der eg10 stufe 3 zur eg13 führt stufe 3.
Also lass die deppen reden und wenn du nicht stufe 3 bezahlt bekommst, dann klärt das ein Arbg in 5 min.

Wieder mal starke Worte von Dir MoinMoin - Personaler sind ja angeblich alles Deppen. Wenn es sich wirklich um eine Höhergruppierung handelt, dann hast Du natürlich Recht. Ich kann mir aber durchaus mehrere Gründe vorstellen, warum Stufe 1 korrekt sein kann. Nur weil das Lisa1991 schreibt, glaube ich noch lange nicht, dass es auch tatsächlich eine Höhergruppierung ist - nähere Details werden hier ja leider nicht genannt. Vielleicht endet der vorherige befristete Arbeitsvertrag und es handelt sich um eine andere Stelle im direkten Anschluss. Vielleicht war sie vorher Verwaltungsangestellte und wird nun als Wissenschaftliche Mitarbeiterin neu eingestellt.

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung EG 10 zu EG 13
« Antwort #4 am: 08.04.2024 23:54 »
Sicherlich wäre vieles möglich.
Wieso man sich allerdings nicht an den geschilderten Sachverhalt halten und sich andere Möglichkeiten herbeikonstruieren soll, erschließt sich nicht.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung EG 10 zu EG 13
« Antwort #5 am: 09.04.2024 06:44 »
Eben!
Eine Höhergruppierung von der eg10 stufe 3 zur eg13 führt stufe 3.
Also lass die deppen reden und wenn du nicht stufe 3 bezahlt bekommst, dann klärt das ein Arbg in 5 min.

Wieder mal starke Worte von Dir MoinMoin - Personaler sind ja angeblich alles Deppen. Wenn es sich wirklich um eine Höhergruppierung handelt, dann hast Du natürlich Recht. Ich kann mir aber durchaus mehrere Gründe vorstellen, warum Stufe 1 korrekt sein kann. Nur weil das Lisa1991 schreibt, glaube ich noch lange nicht, dass es auch tatsächlich eine Höhergruppierung ist - nähere Details werden hier ja leider nicht genannt. Vielleicht endet der vorherige befristete Arbeitsvertrag und es handelt sich um eine andere Stelle im direkten Anschluss. Vielleicht war sie vorher Verwaltungsangestellte und wird nun als Wissenschaftliche Mitarbeiterin neu eingestellt.
Klar, vielleicht hat sie auch den AG gewechselt, oder ist aus einem anderem Tarifsystem gekommen.
Wenn da jedoch Höhergruppierung steht und eine depperte Aussage, die ich so durchaus auch schon von Personalern gehört habe, steht, dann gehe ich zunächst von einer korrekten Sachverhaltsschilderung aus.
Und nein, nicht alle sind Deppen, aber rund 90% sind mit dem Tarifsystem überfordert.
Und dein letzter Satz ist ist mit Verlaub, deppert, denn auch wenn man vorher Pförtner war und dann Tätigkeiten als WiMi bekommt ist es eine HG.
Und selbst wenn es um eine andere Stelle im direktem Anschluss handelt, kann es eine HG sein.

Und natürlich ist es unfreundlich und überzogen, wenn ich dauernd von deppen spreche.
Aber nach über dreissig Jahre Erfahrung in mehreren Bundesländer und auf unterschiedlichsten Ebene, ist halt die Hutschnur gerissen.

Lisa1991

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Antw:Höhergruppierung EG 10 zu EG 13
« Antwort #6 am: 09.04.2024 12:20 »
Danke erst Mal für die Antworten. Ich wollte auch keinesfalls eine Diskussion auslösen.
Ich wechsle aus einer unbefristeten Verwaltungsposition in eine befristete Position als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Aber der Arbeitgeber ist wie gesagt derselbe, nur eine andere Abteilung.
Falls ich den Begriff der Höhergruppierung falsch benutzt habe, tut es mir leid. Habe keine Ahnung von der Materie, weshalb ich auch hier im Hilfe bitte.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung EG 10 zu EG 13
« Antwort #7 am: 09.04.2024 12:42 »
Wenn es via Änderungsvertrag gemacht wird, dann ist es eine Höhergruppierung.

Wenn du regulär deinen Vertrag kündigst, er vollumfänglich abgegolten wird (also Urlaubstage auf 0, Gleitzeitkonto auf 0, Schlüssel abgegeben, also der "Laufzettel" für das Ausscheiden durchgeführt wird etc.) und dann einen neuen AV machst, so als ob du den AG gewechselt hättest, dann ist es eine Neueinstellung und kein Wechsel innerhalb des gleichen Arbeitgebers und du hast nur Anspruch auf Stufe 1.

Wenn letzteres nur halbherzig getrennt wird und du z.B. deinen Dienstausweis behältst .... dann ist diese Neueinstellung durchaus anfechtbar und es wäre eine Höhergruppierung.

E15TVL

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Antw:Höhergruppierung EG 10 zu EG 13
« Antwort #8 am: 09.04.2024 13:47 »
Na bloß gut dass Schinkensandwich doch noch einmal den Finger in die (richtige) Wunde gelegt hat...

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung EG 10 zu EG 13
« Antwort #9 am: 09.04.2024 17:13 »

 Ich wollte auch keinesfalls eine Diskussion auslösen.


Nein, dazu ist das Forum ja auch gedacht. Manchmal muss der Sachverhalt tatsächlich erst ergründet und auch dem Fragesteller bewusst gemacht werden. Du müsstest den Umstand deines Stellenwechsels nur genauer erläutern.

Insofern ziehe ich meinen letzten Einwurf zurück und bewundere Schinkensandwichs messerscharfes Bauchgefühl! ;)

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung EG 10 zu EG 13
« Antwort #10 am: 09.04.2024 19:58 »
Ja, vielleicht sind es rattenkluge Personaler, die ganz bewusst Lisa in die Falle locken, damit sie nicht mehr als Stufe 1 bekommt.
Aber sofern sie tatsächlich gesagt haben sollten, dass sie nicht mehr als Stufe 1 bekommen kann, da beide Stellen vom Niveau her nicht zu vergleichen seien, dann sind sie auch noch geschickt darin die Unwahrheit zu sagen.

Also ein Änderungsvertrag und Lisa wird HG und ist in Stufe 3, es ginge also definitiv!
Ein saubere und korrekte Beendigung des alten Vertrages und dann eine unmittelbare Neueinstellung und Lisa landet in Stufe 1.

Lisa1991

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Antw:Höhergruppierung EG 10 zu EG 13
« Antwort #11 am: 10.04.2024 10:16 »
Also, ich habe nicht gekündigt, sondern es wurde sich zwischen den beiden Abteilungen auf eine Umsetzung geeinigt. Nachdem ich auch einen Umsetzungsvertrag unterschrieben habe, sollte plötzlich doch ein neuer Einstellungsvertrag unterschrieben werden. Meine Überstunden muss ich abbauen, da es bei der neuen Stelle keine Zeiterfassung gibt, aber meine Urlaubstage werde ich mitnehmen.
Habe auch noch einmal mit meinem Sachbearbeiter gesprochen und mein Fall liegt beim Abteilungsleiter, der sich dann noch mal bei mir melden wird.

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung EG 10 zu EG 13
« Antwort #12 am: 10.04.2024 10:25 »
Und hast du den "neuen" Vertrag unterschrieben? Wenn allerdings Urlaubstage verbleiben, ist es nicht sauber, wie moinmoin bereits schrieb.

troubleshooting

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Antw:Höhergruppierung EG 10 zu EG 13
« Antwort #13 am: 10.04.2024 10:54 »
Das ist irgendwie schräg.
Umsetzung - OK. Vertrag dafür ? Nunja, eigentlich reicht dein Einverständnis.
Nun zusätzlich "Einstellungsvertrag"? Warum solltest du den überhaupt unterschreiben, du hast bereits einen Arbeitsvertrag und mit der Umsetzung eine neue Tätigkeit vereinbart.
Dafür spricht auch die Überleitung der Urlaubstage.
Überstunden abbauen, vor einem Wechsel ist an sich auch nicht unüblich - was ich hingegen "grenzwertig" finde, ist die Aussage, dass es bei der neuen Stelle keine Zeiterfassung gibt.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung EG 10 zu EG 13
« Antwort #14 am: 10.04.2024 10:57 »
Lisa:
Unterschreibe einfach nichts weiteres, du hast ja schon alles notwendige unterschrieben.
Falls du doch schon den "neuen" Einstellungsvertrag (ohne Kündigung??)  unterschrieben hast, er ist kein neuer Einstellungsvertrag, maximal ein Änderungsvertrag, da du offensichtlich Urlaubstage mitnehmen sollst darfst, kannst.

Du kannst dich also schön zurücklehnen, und abwarten welche Bezahlung du bekommst und sollten die netten, aber offensichtlich ahnungslosen Personaler dir nur Stufe 1 zahlen wollen, dann forderst du einfach das dir zustehende Entgelt der Stufe 3 mit einem freundlichem Lächeln ein und verweist darauf, dass es sich um eine Höhergruppierung gehandelt hat.
Und bei einer HG ist es egal, ob die beide Stellen vom Niveau her nicht zu vergleichen seien, dass ist nun mal sehr häufig so bei Höhergruppierung. ;D

Bleibt zu hoffen, dass der Abteilungsleiter fähiger ist und dich nicht verarschen will.