Ich habe mir von meinem ehem. Arbeitsrechtsprofessor mal sagen lassen, dass die Hürde für "betriebliche Belange" in einer öfftl. Verwaltung extrem hoch sind, da der AG im Zweifelsfall mit einem den Umständen entsprechend hohen zu erwartenden Schaden argumentieren müsste und der in einer öffentlichen Verwaltung kaum durch das Fernbleiben einer Einzelperson zu begründen sei. Das hat er damals damit begründet, dass es kaum Bereiche gibt, bei denen der Verwaltung ein tatsächlicher monetärer Schaden entsteht und von einer (entsprechend großen Verwaltung; >100 MA) verlangt werden kann, dass Vertretungsregelungen bestehen, die einen (falls überhaupt möglichen) Schaden vermeiden, da der Betrieb ebenso bei einem plötzlichen Krankheitsausfall nicht zum Erliegen kommen dürfte.
Wie steht ihr dazu?