Autor Thema: Dauer des Urlaubs  (Read 6519 times)

FearOfTheDuck

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #30 am: 24.04.2024 13:56 »
Sehe ich auch so. Können Sie sich nicht einigen, ist wohl keine Vertretung sichergestellt? Würde das als betrieblicher Grund ausreichen, den Urlaub abzulehnen?

Vorrang wird es hier nicht geben, egal ob 50-jähriges Kind oder 2% GdB. ;) Evl. wäre die Frage, ob die Kindbetreuung in der Zeit sichergestellt ist (Schließzeiten KiTa o.ä.).

Welche der Damen hat denn die bessere Rechtsschutzversicherung?  ::)

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #31 am: 24.04.2024 14:15 »
Ich würde da gar nicht drauf eingehen wollen, wer denn die stärkeren Argumente hat. Vielmehr, wie man einen Kompromiss finden kann.

Die Klärung, wer Recht hat, kann im Zweifel nur ein Gericht treffen und das in vielen Monaten. Damit ist keinem geholfen. Wer es nicht schafft, sich mit einer Kollegin zu einigen, Kompromisse zu schließen und Alternativen auszuarbeiten der hätte in meinem Team wohl nix verloren.

Umlauf

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #32 am: 24.04.2024 14:35 »
Beim Kind würde ich mir die Schließzeiten geben lassen.
Aus eigener Erfahrung: Es müssten bei uns damals ca. 24 Tage im Jahr ohne Betreuung gewesen sein.
Bei den 50% sehe ich jetzt ohne weitere Fakten keine zeitliche Zwangslage.

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #33 am: 24.04.2024 14:38 »
Beim Kind würde ich mir die Schließzeiten geben lassen.

Damit wärst du dann aber Teil des Problems bzw. der Lösungsfindung. Muss man wollen, wenn sich Erwachsene über Kinderkram streiten.

BAT

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #34 am: 24.04.2024 14:38 »
Wahrscheinlich fahre beide nicht allein weg. Fall also irgendein Partner Betriebsferien hat...

Susa

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #35 am: 24.04.2024 14:53 »
Hey Danke für Eure Antworten,


bisher gibt es da noch keine Einigung. Angeblich hätten die Partner "nur" in dieser Zeit Urlaub und die Schließzeit von KITA fällt genau zu dieser Zeit deshalb hätten Sie schon Campingplatz gebucht.

Die mit GdB hat einen besonderem Urlaub für körperlich eingeschränkte geschenkt bekommen.
Sie müssen sich gegenseitig vertreten.  ???

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #36 am: 24.04.2024 14:53 »
Beim Kind würde ich mir die Schließzeiten geben lassen.

Damit wärst du dann aber Teil des Problems bzw. der Lösungsfindung. Muss man wollen, wenn sich Erwachsene über Kinderkram streiten.

Naja, dieses Spiel kann nicht auf Dauer so gehen.
An irgendwelchen Fakten muss zum Schluss eine sozialverträgliche Festlegung passieren.
Wenn auf längere Zeit niemand Urlaub machen kann, geht die verplanbare Zeit irgendwann auch aus.

Erinnert stark an das Thema Ferien und schulpflichtige Kinder.

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #37 am: 24.04.2024 14:57 »
Hey Danke für Eure Antworten,


bisher gibt es da noch keine Einigung. Angeblich hätten die Partner "nur" in dieser Zeit Urlaub und die Schließzeit von KITA fällt genau zu dieser Zeit deshalb hätten Sie schon Campingplatz gebucht.

Die mit GdB hat einen besonderem Urlaub für körperlich eingeschränkte geschenkt bekommen.
Sie müssen sich gegenseitig vertreten.  ???

Solch ein Urlaub lässt ich im Gegensatz zu Schließzeiten noch verschieben.

Obwohl es im meinem Bereich ziemlich egal ist wann wie viele im Urlaub sind.
Heißt es vom RL immer:
Frühzeitig den Urlaub beantragen und dann buchen. Damit ist man auf der sicheren Seite.


Dieser Fall wird egal wie es weitergeht, ordentlich nachhallen.

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #38 am: 24.04.2024 15:04 »

Naja, dieses Spiel kann nicht auf Dauer so gehen.
An irgendwelchen Fakten muss zum Schluss eine sozialverträgliche Festlegung passieren.
Wenn auf längere Zeit niemand Urlaub machen kann, geht die verplanbare Zeit irgendwann auch aus.


Richtig - aber das können die Betroffenen auch unter sich ausmachen. Zumal wenn man versucht, sich nur Fakten an den Kopf zu werfen, im Sinne von "Wer hat es mehr nötig / mehr recht", man ohnehin keine Lösung findet. Es kommt nicht darauf an, wer mehr recht hat, sondern wie man eine Lösung findet.

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #39 am: 24.04.2024 15:20 »

Naja, dieses Spiel kann nicht auf Dauer so gehen.
An irgendwelchen Fakten muss zum Schluss eine sozialverträgliche Festlegung passieren.
Wenn auf längere Zeit niemand Urlaub machen kann, geht die verplanbare Zeit irgendwann auch aus.


Richtig - aber das können die Betroffenen auch unter sich ausmachen. Zumal wenn man versucht, sich nur Fakten an den Kopf zu werfen, im Sinne von "Wer hat es mehr nötig / mehr recht", man ohnehin keine Lösung findet. Es kommt nicht darauf an, wer mehr recht hat, sondern wie man eine Lösung findet.

Natürlich sollte zuerst die gütige Lösung untereinander gefunden werden.
Wenn das nicht funktioniert, worauf ich in dem Fall tippen würde, muss (auch wenn es die schlechtere Variante ist) ein Machtwort gesprochen werden. Das muss aber faktenbasiert sein.

Als Chef würde ich abends kot…

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #40 am: 24.04.2024 15:25 »
Natürlich sollte zuerst die gütige Lösung untereinander gefunden werden.
Wenn das nicht funktioniert, worauf ich in dem Fall tippen würde, muss (auch wenn es die schlechtere Variante ist) ein Machtwort gesprochen werden. Das muss aber faktenbasiert sein.

Als Chef würde ich abends kot…

Und dass das nicht funktionieren soll, würde ich nicht akzeptieren. Insoweit also die beiden Streithähne auffordern, selbst eine Lösung anzubieten.

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #41 am: 24.04.2024 15:56 »
Natürlich sollte zuerst die gütige Lösung untereinander gefunden werden.
Wenn das nicht funktioniert, worauf ich in dem Fall tippen würde, muss (auch wenn es die schlechtere Variante ist) ein Machtwort gesprochen werden. Das muss aber faktenbasiert sein.

Als Chef würde ich abends kot…

Und dass das nicht funktionieren soll, würde ich nicht akzeptieren. Insoweit also die beiden Streithähne auffordern, selbst eine Lösung anzubieten.

Bin ich völlig dabei. Nur kann man sich als AG dieses Zickenkrieg nicht dauerhaft ans Bein binden.
Da Regeln allgemein gültig sein sollen, hier mal die extreme Variante:

Im schlimmsten Fall blockieren sich die Zicken, äh Damen, für den Rest des Jahres gegenseitig. Die scheinen hier ja ein Tandem zu bilden.

Weil es ja nichts gibt, was es nicht geben kann, können die dann sogar ein abgekartetes Spiel als Bestrafung gegen den AG starten.

Der genaue Punkt ist zwar unbestimmt, aber irgendwann verletzt der AG einfach seine Fürsorgepflichten.
Wenn das dann nach außen geht, wird es unangenehm für den AG.
Sie hätten jederzeit Urlaub nehmen können, nur ein Zickenkrieg stand dazwischen. Das wird draußen keinen interessieren. Dann wird es zu einem AG-Problem.

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #42 am: 24.04.2024 15:59 »
Auch, wenn es hier nicht ganz passend ist:
Buchung ohne Urlaub -> eigenes Risiko

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #43 am: 24.04.2024 16:02 »
Natürlich sollte zuerst die gütige Lösung untereinander gefunden werden.
Wenn das nicht funktioniert, worauf ich in dem Fall tippen würde, muss (auch wenn es die schlechtere Variante ist) ein Machtwort gesprochen werden. Das muss aber faktenbasiert sein.

Als Chef würde ich abends kot…

Und dass das nicht funktionieren soll, würde ich nicht akzeptieren. Insoweit also die beiden Streithähne auffordern, selbst eine Lösung anzubieten.

Bin ich völlig dabei. Nur kann man sich als AG dieses Zickenkrieg nicht dauerhaft ans Bein binden.
Da Regeln allgemein gültig sein sollen, hier mal die extreme Variante:

Im schlimmsten Fall blockieren sich die Zicken, äh Damen, für den Rest des Jahres gegenseitig. Die scheinen hier ja ein Tandem zu bilden.

Weil es ja nichts gibt, was es nicht geben kann, können die dann sogar ein abgekartetes Spiel als Bestrafung gegen den AG starten.

Es genaue Punkt ist zwar unbestimmt, aber irgendwann verletzt der AG einfach seine Fürsorgepflichten.
Wenn das dann nach außen geht, wird es unangenehm für den AG.
Sie hätten jederzeit Urlaub nehmen können, nur ein Zickenkrieg stand dazwischen. Das wird draußen keinen interessieren.

Och, da gibt es viele Möglichkeiten zur Sicherstellung der Fürsorge. Z.B. durch ein persönliches Coaching der beiden, wie man mit Konflikten umgeht, am Beispiel von der Findung von Urlaubszeiträumen.

Kurzum - wer sowas eskaliert, der hat ganz andere Probleme. Und dabei muss den beiden geholfen werden. Ansonsten stellt sich die Frage nach der Problemlösungskompetenz bei wirklichen Problemen.

Faunus

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #44 am: 24.04.2024 16:11 »
Warum habe ich Zweifel an den Aussagen:

eine hat 4 Wochen behindertgerechten Urlaub geschenkt bekommen (da muss sie jemand richtig lieb haben)  und die andere hat 4 Wochen Campingplatz gebucht und das alles ohne Abprache mit den Vorgesetzten und der Vertretung oder wie darf ich das verstehen?

Ist das eigentlich schriftlich festgehalten, dass die Damen sich gegenseitig vertreten?

Die Kinderbetreuung wurde früher nur im äußersten Notfall zu einem Problem vom AG gemacht - Urlaub gehörte nicht zu den Notfällen! Heute ist das Argument "Kind/er" für eine Bevorzugen ohne eigenständige Problemlösung  selbstverständlich geworden. Das nervt langsam!