Mit solchen "betrieblichen Begründungen" wird niemand vor Gericht bestand haben, leider trauen sich zu wenige diesen GutsherreInnen eine ArbG watschen zu verpassen, damit sie ihre Rolle besser verstehen.
Die GutsherrInnenart funktioniert u.U. nicht mal bei "unberechtigter" Urlaubsnahme:
Urlaubssperre für 2 Wochen aus dem Vorjahr + 2 Wochen Mehrstunden + 6 Wochen aktueller Urlaub und alle 2 Jahre für 10 Wochen im Herbst/Winter bis Weihnachten in der Weltgeschichte rumreisen.
Beim 1. Mal mit diesem Ansinnen hat sich mein Chef aber sowas von quergelegt ... das ist illegal (klingt mir heute noch in den Ohren).
Ich konnte ihn überzeugen, dass a. ) wo kein Kläger , da kein Richter und b.) ich woanders auch nur 4 Wochen Urlaub nehmen kann, aber den doppelten Gehalt bekommen würde.
Dann hat er in 10 Jahren 5x Urlaubssperren ohne Rumgezicke selbständig begründet in die Personalabteilung geschickt (PR hat sich dann bei mir noch gemeldet) und die Urlaubs/Stundenballung von 10 Wochen wurden anstandslos unterschrieben.
Das "Getürke" war zu AN-Überschuß-Zeiten vor 25-35 Jahren und dürfte heute nicht mehr so einfach mit all diesen bla-und-blubb-Rechts/Verordnungs-Mitteilungsblättchen der Ministerien sein, aber die rechtlich einwandfreien "4 Wochen am Stück" sollten um ein Vielfaches einfacher sein!
Dafür benötigt man kein Gericht!