Autor Thema: Dauer des Urlaubs  (Read 15046 times)

Flying

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #15 am: 16.04.2024 14:09 »
Ich werde in 2024 wieder 4 Wochen Urlaub nehmen.   Ja, geht.
(Früher habe ich Ärger bekommen, wenn ich immer nur paar Tage genommen habe - denn das ist ja nicht so erholsam!)

Wissenschaftlich belegt ist der Klammernsatz übrigens nicht - Erholung ist langfristig, wenn man mehrere und kürzere Phasen (abhängig von Person zwischen 8-12 Tagen) hat

BAT

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #16 am: 16.04.2024 14:50 »
Naja, subjektiv sehe ich das anders. Und ich bin auch der Auffassung, dass die Systematik der Regelungen im BAT hierzu sachgerechter waren. Mehr Urlaub im Alter.  ;)

MoinMoin

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #17 am: 16.04.2024 14:56 »
Ist das mehr Urlaub im Alter Ding nicht gerichtlich gekippt worden?

BAT

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #18 am: 16.04.2024 15:00 »
Das war im Kern keine tarifliche Entscheidung, sondern über das Gericht (Altersdiskriminierung)

Man könnte aber halt evtl. eine andere Regelungen machen, nach Dienstjahren oder so...?






Susa

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #19 am: 18.04.2024 12:55 »
Oh das würde ich mir auch so nicht gefallen lassen. Du könntest theoretisch auch direkt 6 Wochen am Stück beantragen.
Bei uns wurde alles was über 3 Wochen lag abgelehnt  wie bei Dir. Müsste ja reichen sagte Cheffe. 4 Wochen bekäme man nur bei längerem und weit entfernten Auslandsaufenthalt (wer auch immer beurteilt was weit ist). 
Ein Kollege hatte ihn nicht bekommen und hat sich dann 6 Wochen krank schreiben lassen. Hhmm.... so geht´s auch.

Eine kurzer Hinweis das ihn das wohl kaum was anginge wie und wo man den Urlaub verbringe und ob man 3,4,5 oder 6 Wochen zur Erholung benötigt und er das dringend(!) nochmals überdenken sollte... werden jetzt auch 4 Wochen locker genehmigt. ;D   

MoinMoin

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #20 am: 18.04.2024 15:53 »
Mit solchen "betrieblichen Begründungen" wird niemand vor Gericht bestand haben, leider trauen sich zu wenige diesen GutsherreInnen eine ArbG watschen zu verpassen, damit sie ihre Rolle besser verstehen.

Schokobon

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #21 am: 19.04.2024 00:16 »
Bin froh, wenn jemand 4 Wochen am Stück nimmt. Am besten im Sommer, da ist eh wenig los.
Derjenige fehlt im Rest des Jahres dann kaum noch.

BAT

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #22 am: 19.04.2024 08:55 »
Bin froh, wenn jemand 4 Wochen am Stück nimmt. Am besten im Sommer, da ist eh wenig los.
Derjenige fehlt im Rest des Jahres dann kaum noch.

Ja, Urlaub der Anderen ist auch mein Urlaub, da bin ich richtig froh drüber, wenn die mal neben. Einige muss man dazu treiben.

Die Leute schienen heute kein Privatleben mehr zu haben, siehe Arbeitszeit.

Faunus

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #23 am: 19.04.2024 15:30 »
Mit solchen "betrieblichen Begründungen" wird niemand vor Gericht bestand haben, leider trauen sich zu wenige diesen GutsherreInnen eine ArbG watschen zu verpassen, damit sie ihre Rolle besser verstehen.


Die GutsherrInnenart funktioniert u.U. nicht mal bei "unberechtigter" Urlaubsnahme:
Urlaubssperre für 2 Wochen aus dem Vorjahr + 2 Wochen Mehrstunden + 6 Wochen aktueller Urlaub und alle 2 Jahre für 10 Wochen im Herbst/Winter bis Weihnachten in der Weltgeschichte rumreisen.

Beim 1. Mal mit diesem Ansinnen hat sich mein Chef aber sowas von quergelegt ... das ist illegal (klingt mir heute noch in den Ohren).
Ich konnte ihn überzeugen, dass a. ) wo kein Kläger , da kein Richter und b.) ich woanders auch nur 4 Wochen Urlaub nehmen kann, aber den doppelten Gehalt bekommen würde.
Dann hat er in 10 Jahren 5x Urlaubssperren ohne Rumgezicke selbständig begründet in die Personalabteilung geschickt (PR hat sich dann bei mir noch gemeldet)  und die Urlaubs/Stundenballung von 10 Wochen wurden anstandslos unterschrieben.

Das "Getürke" war zu AN-Überschuß-Zeiten vor 25-35 Jahren und dürfte heute nicht mehr so einfach mit all diesen bla-und-blubb-Rechts/Verordnungs-Mitteilungsblättchen der Ministerien sein, aber die rechtlich einwandfreien "4 Wochen am Stück" sollten um ein Vielfaches einfacher sein! 
Dafür benötigt man kein Gericht!

MoinMoin

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #24 am: 19.04.2024 15:44 »
Ich konnte ihn überzeugen, dass a. ) wo kein Kläger , da kein Richter
[...]
Dafür benötigt man kein Gericht!
und wo ein Wille da ist ein WEg.

Hatte mal nen Kollegen, der auf 50% gegangen ist und immer ein halbes Jahr in Südafrika Surflehrer war und ein halbes halt beim Deutschen Ag gebuckelt hat.
Geht doch.....alle waren zufrieden.

BAT

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #25 am: 19.04.2024 16:17 »
Surflehrer brauchen wir hier, die IT ist notorisch unterbesetzt :D

KlammeKassen

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #26 am: 20.04.2024 11:21 »
Bin froh, wenn jemand 4 Wochen am Stück nimmt. Am besten im Sommer, da ist eh wenig los.
Derjenige fehlt im Rest des Jahres dann kaum noch.

Oder er meldet sich dann ständig krank, weil er merkt, dass die Zeit bis zum nächsten Urlaub ewig lang ist. :P

Susa

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #27 am: 24.04.2024 12:58 »
Hallo,

ich hätte da aus aktuellem Anlass noch eine Frage ;D
wer hat denn zuerst den Anspruch auf Urlaub?
In einer Abteilung  Frau 50% GdB mit 95% AKA (seit 30 Jahren im Amt) möchte 4 Wochen in Urlaub, demgegenüber steht
Frau Teilzeit 85% (seit 10 Jahren im Amt) mit 2 jährigem Kind. 
Beide wollen genau zur selben Zeit  in Urlaub und beharren stur darauf das es nicht anders ginge. was nicht möglich ist. Wem müsste der Vorrang eingeräumt oder beiden absagen. :-\  Jemand eine Idee dazu? Danke

Organisator

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #28 am: 24.04.2024 13:18 »
Hallo,

ich hätte da aus aktuellem Anlass noch eine Frage ;D
wer hat denn zuerst den Anspruch auf Urlaub?
In einer Abteilung  Frau 50% GdB mit 95% AKA (seit 30 Jahren im Amt) möchte 4 Wochen in Urlaub, demgegenüber steht
Frau Teilzeit 85% (seit 10 Jahren im Amt) mit 2 jährigem Kind. 
Beide wollen genau zur selben Zeit  in Urlaub und beharren stur darauf das es nicht anders ginge. was nicht möglich ist. Wem müsste der Vorrang eingeräumt oder beiden absagen. :-\  Jemand eine Idee dazu? Danke

Ich würde beide bitten sich zu einigen und erst dann eine Entscheidung über den Urlaubszeitraum treffen. Erwachsene Menschen sollten da zu einer Lösung kommen.
Wenn noch nicht einmal das funktionieren sollte, sind diese beiden Personen wohl nicht am richtigen Arbeitsplatz.

Faunus

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Antw:Dauer des Urlaubs
« Antwort #29 am: 24.04.2024 13:24 »
Ich würde auch die beiden mündigen MA "bitten" selber auszuknobbeln, da sich zwischen  die beiden "Argumente" 50% GdB versus 2-Jährigen-Kind zu stellen mir persönlich einfach nur noch zu affig wäre. 

Und bei meiner "Bitte" wäre Frostschutzmittel zwecklos!