Hallo zusammen,
aktuell habe ich ein recht großes Problem wegen der üblich bekannten Rückzahlungsvereinbarung meines Arbeitgebers. Ich hoffe, hier gibt es ein paar schlaue Köpfe, die mir weiterhelfen können oder zumindest einen Gedankenanstoß geben können.
Folgendes Szenario: Ursprünglich war ich Teilnehmer des BLII von Sept. 2019- Sept. 2021. Im März 2021 (also ein halbes Jahr vor Abschlussprüfung) kam es zwischen dem AG und mir zu einer Art Vertrauensbruch, weshalb der BLII pausiert wurde, bis sich die Situation wieder beruhigt. Hierfür habe ich (notgedrungen) eine Pausierung unter Fortbestand der Rückzahlungsvereinbarung unterschrieben, da ich den BLII unbedingt abschließen wollte und die andere Variante nur der Abbruch des Lehrgangs gewesen wäre.
Zwei Jahre später, also im Herbst 2022 meldet mich der AG nach zwei Jahren Pause zwischen den Lehrgängen wieder zum BLII an, allerdings "durfte" ich gleich im zweiten Jahr starten (über einen kompletten Neubeginn des BLII wurde nie gesprochen oder mir zu Wahl gestellt). Dann kam es natürlich wie es kommen sollte: Ich habe gelernt wie ein Ochs und bin trotzdem durch die Prüfung gerasselt, weil ein BLII in einem Jahr abzuschließen schier unmöglich ist.
Der AG hat mich (großzügigerweise) von der Kostenerhebung des fehlgeschlagenen Seminars befreit, allerdings wieder unter Fortbestand der restlichen Rückzahlungsvereinbarung. Sprich ich bin trotz Nichtbestehens immer noch 3 Jahre verpflichten dort zu arbeiten.
Nun zu meiner eigentlichen Frage ob ihr denkt, dass das so rechtens ist. Der AG würde mich somit im Gesamten um ca. 7 Jahre binden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Ordnung ist. Hat jemand von euch diesbezüglich schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich habe in einer Woche einen Termin beim RA um mir einen Rat einzuholen. Bevor dieser Termin stattfindet, hätte ich aber noch gerne hier einen Gedankenaustausch, der mir im Gespräch mit dem RA vielleicht noch etwas nützt
Ich danke euch und LG