Erstmal beiden vielen Dank.
Grundlage für Stufe 2 ist laut TV-L dann welcher §? Würde es gerne einmal verstehen, falls ich das nochmal nachlesen möchte.
Zu deiner Frage MoinMoin:
Ich bin Teamleiter im Finanzbereich und meine habe die Stelle letztes Jahr angetreten ohne Studium. Die Stelle wurde damals neu geschaffen und mit der TD in eine E9b eingruppiert. Studium war nicht Voraussetzung.
Nach einem Jahr kann ich sagen, dass meine TD nicht der Realität entspricht. Zumindest was die Gewichtung der
Aufgaben Sachbearbeitertätigkeiten und Teamleitertätigkeiten betrifft. In meiner TD wird das mit 70 / 30 gelistet, was ich nach einem Jahr sagen kann, genau andersherum ist.
Die Aufgaben, die dazugekommen sind haben eine große Verantwortung, die aktuell gar nicht in meiner TD aufgenommen wurde.
Ich muss dazu sagen, dass ich den Posten damals unbedingt haben wollte, um mich weiterzuentwickeln. Ich hatte dort aber schon Bauchschmerzen mit der Eingruppierung, wollte aber erstmal sehen (Da ich keine Ahnung hatte was auf mich zu kommt) ob die Eingruppierung gerechtfertigt ist.
VG Jakob