Autor Thema: Höhergruppierung von E9b in E11  (Read 848 times)

Lucanus

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Höhergruppierung von E9b in E11
« am: 09.04.2024 14:15 »
Hallo Zusammen,

ich mache gerade neben meiner Arbeit den geprüften Wirtschaftsfachwirt. Ich bin wahrscheinlich Juli/August fertig damit.

Aktuell bin habe ich die E9b Stufe 2 und komme Mitte September in die Stufe 3.

Nach meinem Studium steht eine Höhergruppierung im Raum in die E11, da meine Tätigkeiten das eventuell zulassen.

Jetzt meine Frage. Hab ich das richtig gelesen, dass es sinnvoller ist, noch bis Ende September zu warten und dann die Höhergruppierung zu beantragen?

Hintergrund ist dann,
 - dass ich direkt von der E9b Stufe 3 in die E11 Stufe 3 eingruppiert werde?
 - wenn ich das direkt nach meinem Abschluss mache und dann Höhergruppiert werde, würde ich doch in die E11 Stufe 2 und ich muss wieder 2 Jahre in dieser Stufe arbeiten, bis ich in die Stufe 3 komme.

Sehe ich das falsch oder ist das unabhängig voneinander zu betrachten?

VG Jakob

Ekko

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Antw:Höhergruppierung von E9b in E11
« Antwort #1 am: 09.04.2024 14:22 »
Bei einer Höhergruppierung landest du in beiden Fällen nicht in der 11-3. Sondern in der 11-2.

Aus der 9b-2 und 9b-3 landest du bei Höhergruppierung in der 10-2 mit unterschiedlichem Garantiebetrag und von der 10-2 dann gleichermaßen in der 11-2.

Bitte korrigiert mich, aber meines Erachtes ist das in deinem Fall vom Ergebnis identisch.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung von E9b in E11
« Antwort #2 am: 09.04.2024 14:28 »
korrekt, bis auf den Zusatz  "mit Garantiebetrag", denn der ist nicht zu betrachten.
Der wird immer erst nach der kompletten HG betrachtet und nicht in den Zwischenschritten.

@Lucanus
Findet denn nach deinem Studium eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit statt?
Denn Tätigkeiten können nicht eventuell eine EG11 zulassen, sondern Tätigkeiten führen direkt zu einer Eingruppierung.
So dass es sein kann, dass du jetzt schon EG11 Tätigkeiten auszuüben hast und evtl. wg. Voraussetzung in der Person eine EG niedriger eingruppiert sein könntest.
Es also hier nur ein Eingruppierungsirrtum der netten Personaler ist und dir dein Geld vorenthalten wird.
.



Lucanus

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Antw:Höhergruppierung von E9b in E11
« Antwort #3 am: 09.04.2024 14:36 »
Erstmal beiden vielen Dank.

Grundlage für Stufe 2 ist laut TV-L dann welcher §? Würde es gerne einmal verstehen, falls ich das nochmal nachlesen möchte. :)

Zu deiner Frage MoinMoin:
Ich bin Teamleiter im Finanzbereich und meine habe die Stelle letztes Jahr angetreten ohne Studium. Die Stelle wurde damals neu geschaffen und mit der TD in eine E9b eingruppiert. Studium war nicht Voraussetzung.
Nach einem Jahr kann ich sagen, dass meine TD nicht der Realität entspricht. Zumindest was die Gewichtung der
Aufgaben Sachbearbeitertätigkeiten und Teamleitertätigkeiten betrifft. In meiner TD wird das mit 70 / 30 gelistet, was ich nach einem Jahr sagen kann, genau andersherum ist.
Die Aufgaben, die dazugekommen sind haben eine große Verantwortung, die aktuell gar nicht in meiner TD aufgenommen wurde.

Ich muss dazu sagen, dass ich den Posten damals unbedingt haben wollte, um mich weiterzuentwickeln. Ich hatte dort aber schon Bauchschmerzen mit der Eingruppierung, wollte aber erstmal sehen (Da ich keine Ahnung hatte was auf mich zu kommt) ob die Eingruppierung gerechtfertigt ist.

VG Jakob

Ekko

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Antw:Höhergruppierung von E9b in E11
« Antwort #4 am: 09.04.2024 15:14 »
TVL §17-4:
"1 Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten der-jenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob fak-tisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte"

Theoretisch kämst du von der 9b-2 und 9b-3 vom Wert her in die 10-1 + Garantiebetrag, weil das über den 9b-2 und 9b-3 Gehältern liegt.
Weil aber gilt "mindestens jedoch der Stufe 2" kommst du in die 10-2 und von dort in die 11-2, weil das die nächsthöhere Stufe im Gehaltsvergleich ist..

Entgelttabelle gibt es hier:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l-2023&matrix=1

Lucanus

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Antw:Höhergruppierung von E9b in E11
« Antwort #5 am: 09.04.2024 17:22 »
Vielen Dank. Damit kann ich arbeiten. :)