Autor Thema: LlbG Bayern - Art. 39 I Nr. 1 LlbG i.V.m. Anlage 1 - Schwerpunktbemessung  (Read 404 times)

2039nf22

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Guten Abend zusammen,
eine Frage zum Landeslaufbahngesetz Bayern. Für Nicht-Regelbewerber wird hinsichtlich der Qualifikationsvoraussetzungen auf Anlage 1 des LlbG verwiesen. Darin aufgelistet sind die verschiedenen fachlichen Schwerpunkte. Wie bemisst sich der Schwerpunkt von z.B. einem Hochschulstudium? Wird es an den jeweiligen Abschlussbezeichnungen festgemacht (Science, Arts, Engineering, etc.)? Wie sieht es beispielsweise in Studiengängen aus, wo gemischte Inhalte Gegenstand des Studiums sind? Ggf. sogar innerhalb von Modulen eine Mischung von Thematiken gegeben ist?

Danke Euch!

Noah