Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Firmenfitnessmitgliedschaft
Landesdiener:
Das hat mir Tarifrecht nichts zu tun, da sind Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements nicht geregelt. Wie schon geschrieben, ist das Sache der Dienststelle, ob und in welcher Form so etwas angeboten wird. Neben dem Aufwand, siehe mein letzter Post, ist es auch eine Frage der Haushaltsmittel.
FearOfTheDuck:
Gegebenenfalls könnte im TVÖD der AG Wertgutscheine ausgeben, die dann evtl. auch für Fitness-Clubs gültig sein könnten.
ohjeee:
--- Zitat von: arc20321 am 09.04.2024 20:07 ---Hallo, besteht eigentlich im öffentlichen Dienst die Möglichkeit die Mitarbeiter mit ca. 20€ im Monat bei einer Firmenfitnessmitgliedschaft zu unterstützen? ::)
Diese Mitgliedschaften haben bei örtlichen Fitnessstudios enorme Preisvorteile im Vergleich zu einer Privatmitgliedschaft. Ich würde meinem Arbeitgeber auch sofort den Zuschuss vom Gehalt bezahlen. Hat irgendjemand damit Erfahrung?
Vielen Dank für Euer Feedback.
--- End quote ---
Ja gibt es, steuerfrei sogar.
Es gibt hierzu eine Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach §3 Nummer 34 EStG des Bundesministeriums der Finanzen.
GZ: IV C 5 - S 2342/20/10003 :003
DOK: 2021/0400744
Die Steuerfreiheit ist für arbeitgebergeförderte Präventions- und betriebliche Gesundheitsförderungsleistungen. Ob das Rückenfitkurse, Schulungen zur gesunden Ernährung oder Pauschalzuschüsse zu Firmenfittnes ist, spielt keine Rolle. DV mit Personalrat abschließen zur Höhe.
Wir haben das vor ca. 2 Jahren eingeführt. Gibt ja verschiedene Anbieter, die funktionieren alle ähnlich.
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