Das hat mir Tarifrecht nichts zu tun, da sind Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements nicht geregelt. Wie schon geschrieben, ist das Sache der Dienststelle, ob und in welcher Form so etwas angeboten wird. Neben dem Aufwand, siehe mein letzter Post, ist es auch eine Frage der Haushaltsmittel.