Folgender fiktiver Fall:
TB soll verbeamtet werden, in BE.
TB hat positives amtzärztliches Gutachten erhalten (alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet), liegt der Personalstelle bereits vor.
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und weitere Unterlagen liegen auch bereits vor.
Es gibt bereits ein Datum zur Ernennung (direkt BaL), in 2 Monaten.
Optionstarif bei PKV vorhanden, soll dann zum Termin der Ernennung auf Beihilfetarif umgestellt werden.
TB hat ca 2 Wochen vor Ernennung auf BaL einen Vorsorgetermin (z.B. Hautkrebs Screening), auf den er lange gewartet hat (ca 5 Monate). Der Termin muss auch noch über die gesetzliche KV abgerechnet werden.
Für den Fall, dass bei der Vorsorgeuntersuchung eine neue Diagnose gestellt wird (z.B. Hautkrebs), hat dies eine Auswirkung auf die nachfolgende Verbeamtung?
Muss der (noch) TB eine eventuelle neue Diagnose dem zukünftigen Dienstherren noch nachtragen?
Muss der (noch) TB sonst noch etwas beachten?
Durch den bereits vorhandenen Optionstarif bei der PKV, sollte dies ja keine Auswirkung auf die PKV haben?
Danke für aufschlussreiche Antworten.