Autor Thema: Diagnose nach Amtsarzt aber vor Ernennung  (Read 1885 times)

speckrippchen

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Diagnose nach Amtsarzt aber vor Ernennung
« am: 09.04.2024 21:11 »
Folgender fiktiver Fall:

TB soll verbeamtet werden, in BE.
TB hat positives amtzärztliches Gutachten erhalten (alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet), liegt der Personalstelle bereits vor.
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und weitere Unterlagen liegen auch bereits vor.
Es gibt bereits ein Datum zur Ernennung (direkt BaL), in 2 Monaten.
Optionstarif bei PKV vorhanden, soll dann zum Termin der Ernennung auf Beihilfetarif umgestellt werden.
TB hat ca 2 Wochen vor Ernennung auf BaL einen Vorsorgetermin (z.B. Hautkrebs Screening), auf den er lange gewartet hat (ca 5 Monate). Der Termin muss auch noch über die gesetzliche KV abgerechnet werden.
Für den Fall, dass bei der Vorsorgeuntersuchung eine neue Diagnose gestellt wird (z.B. Hautkrebs), hat dies eine Auswirkung auf die nachfolgende Verbeamtung?
Muss der (noch) TB eine eventuelle neue Diagnose dem zukünftigen Dienstherren noch nachtragen?
Muss der (noch) TB sonst noch etwas beachten?
Durch den bereits vorhandenen Optionstarif bei der PKV, sollte dies ja keine Auswirkung auf die PKV haben?

Danke für aufschlussreiche Antworten.

Rheini

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Antw:Diagnose nach Amtsarzt aber vor Ernennung
« Antwort #1 am: 10.04.2024 12:59 »
Bevor ich mir solche Fragen stellen würde, würde ich den Termin um 3 Wochen nach hinten verschieben.

Dann gerne mit Hinweis an Arzt, dass man dann Privat abrechnen kann  ;D.

Tagelöhner

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Antw:Diagnose nach Amtsarzt aber vor Ernennung
« Antwort #2 am: 10.04.2024 17:58 »
Berlin kann es sich also mal wieder leisten, direkt zum Beamten auf Lebenszeit zu ernennen? Man lernt nicht aus...wird wirklich immer besser in dieser Republik.

BAT

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Antw:Diagnose nach Amtsarzt aber vor Ernennung
« Antwort #3 am: 10.04.2024 18:26 »
Dett Gelt nehmen wa den bayern ab, wa...

BalBund

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Antw:Diagnose nach Amtsarzt aber vor Ernennung
« Antwort #4 am: 10.04.2024 21:22 »
Berlin kann es sich also mal wieder leisten, direkt zum Beamten auf Lebenszeit zu ernennen? Man lernt nicht aus...wird wirklich immer besser in dieser Republik.

irgendwo müssen Deine Steuern hin abfließen Du oller Griesgram.
Die Ernennung zum BaL ist gar nicht so selten, wenn auch nicht die Regel. Ein Blick ins Gesetz schafft Rechtsklarheit (in Deinem Fall mehr Unverständnis vmtl.).

Ansonsten: Wenn nach dem ABCDE Schema was gefunden wurde und man deshalb diesen Termin haben will, dann sollte man tatsächlich über die Verschiebung nachdenken.

clarion

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Antw:Diagnose nach Amtsarzt aber vor Ernennung
« Antwort #5 am: 11.04.2024 06:35 »
Wenn jemand jahrelang als Tarifbeschäftigte gute Arbeit geleistet hat,  braucht man m.E. keine Probezeit.

Landesdiener

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Antw:Diagnose nach Amtsarzt aber vor Ernennung
« Antwort #6 am: 12.04.2024 12:51 »
Ich wüsste nicht auf welcher Grundlage der künftige Beamte, egal ob vorher Tarifbeschäftigter oder nicht, Diagnosen nachmelden müsste, die zwischen (amts-)ärztlicher Untersuchung und Verbeamtung liegen.

flip

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Antw:Diagnose nach Amtsarzt aber vor Ernennung
« Antwort #7 am: 12.04.2024 13:52 »
Diagnosen gehen den Dienstherren bzw. Dienststelle grundsätzlich überhaupt nichts an.
Möglicherweise gibt es eine Pflicht mitzuteilen, dass eine neue bzw. geänderte Diagnose vorliegt.