Autor Thema: Stellenbewertung - Zeitanteile - einzelne Arbeitsvorgänge  (Read 3503 times)

patriot

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Liebes Forum,

bei uns findet gerade eine Stellenbewertung statt, ich habe hierzu kurz eine Verständnisfrage:

Angenommen ich habe 6 Arbeitsvorgänge
A - 10 % EG9
B - 20% EG 11
C - 20 % EG 10
D - 20 % EG 11
E - 10 % EG 8
F - 20 % EG 7

Jeder Arbeitsvorgang hat eine eigene Wertung , werden die einzelnen Tätigkeiten zusammen gezählt und wenn X % der Gesamttätigkeit erfüllt ist das dann die Eingruppierung oder wie wird hier verfahren?
Was wäre an dem Beispiel die korrekte Eingruppierung?

Betrifft VKA - IT

Danke für eure Mühe

MoinMoin

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Kommt auf die konkreten EGO Bereiche an, aber pauschal kann man in der Konstellation sagen, min. EG 10
da 60% EG10 vorliegt.

Buschi

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Hallo,

grundsätzlich sollst du tatsächliche Zeitanteile angeben und nicht solche die zu einer bestimmten EG führen.

Unabhängig davon: Anforderung EG 10 wird zu 60 % erfüllt.

wedo

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Hallo

Da sich die EG10 und 11 nur durch den Zeitanteil 33% (EG10) und 50% (EG11) inhaltlich unterscheiden gehe ich davon aus das in Summe hier ein Zeitanteil von EG10/EG11 = 60 % vorhanden ist. Deshalb bin ich der Ansicht, das der MA in der EG 11 einzugruppieren ist. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.


MoinMoin

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Da sich die EG10 und 11 nur durch den Zeitanteil 33% (EG10) und 50% (EG11) inhaltlich unterscheiden gehe ich davon aus das in Summe hier ein Zeitanteil von EG10/EG11 = 60 % vorhanden ist. Deshalb bin ich der Ansicht, das der MA in der EG 11 einzugruppieren ist. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Ein Arbeitsvorgang wird nicht nach Zeitanteilen eingruppiert, sondern nur nach den tariflichen Merkmalen.
Also EG11 ist eine Tätigkeit, die EG10 ist und zusätzlich  durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
Erst in der Gesamtbetrachtung kommen dann die Zeitanteile rein.

Da 40% EG11 ist, also Tätigkeiten sind, die sich wegen besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 herausheben, ist in der Fallkonstellation die korrekte Eingruppierung EG11 Fallgruppe 1, da man nur 33% braucht.
EG11 Fallgruppe 1:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.



Sepp0rl

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Da sich die EG10 und 11 nur durch den Zeitanteil 33% (EG10) und 50% (EG11) inhaltlich unterscheiden gehe ich davon aus das in Summe hier ein Zeitanteil von EG10/EG11 = 60 % vorhanden ist. Deshalb bin ich der Ansicht, das der MA in der EG 11 einzugruppieren ist. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Ein Arbeitsvorgang wird nicht nach Zeitanteilen eingruppiert, sondern nur nach den tariflichen Merkmalen.
Also EG11 ist eine Tätigkeit, die EG10 ist und zusätzlich  durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
Erst in der Gesamtbetrachtung kommen dann die Zeitanteile rein.

Da 40% EG11 ist, also Tätigkeiten sind, die sich wegen besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 herausheben, ist in der Fallkonstellation die korrekte Eingruppierung EG11 Fallgruppe 1, da man nur 33% braucht.
EG11 Fallgruppe 1:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.

Oje da habe ich jetzt gerade mal so richtig geko*** schluckt. Habe ne Stelle laut PME 39% im hD (E14) und 51% im gD (E11). Die anderen 5% liegen auf E9. Bekomme insgesamt eine E11. Ich glaube es wir Zeit für was Neues. Es ist eine IT Stelle btw.

TV-Ler

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Da sich die EG10 und 11 nur durch den Zeitanteil 33% (EG10) und 50% (EG11) inhaltlich unterscheiden gehe ich davon aus das in Summe hier ein Zeitanteil von EG10/EG11 = 60 % vorhanden ist. Deshalb bin ich der Ansicht, das der MA in der EG 11 einzugruppieren ist. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Ein Arbeitsvorgang wird nicht nach Zeitanteilen eingruppiert, sondern nur nach den tariflichen Merkmalen.
Also EG11 ist eine Tätigkeit, die EG10 ist und zusätzlich  durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
Erst in der Gesamtbetrachtung kommen dann die Zeitanteile rein.

Da 40% EG11 ist, also Tätigkeiten sind, die sich wegen besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 herausheben, ist in der Fallkonstellation die korrekte Eingruppierung EG11 Fallgruppe 1, da man nur 33% braucht.
EG11 Fallgruppe 1:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.

Oje da habe ich jetzt gerade mal so richtig geko*** schluckt. Habe ne Stelle laut PME 39% im hD (E14) und 51% im gD (E11). Die anderen 5% liegen auf E9. Bekomme insgesamt eine E11. Ich glaube es wir Zeit für was Neues. Es ist eine IT Stelle btw.
39+51+5=95...

MoinMoin

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Oje da habe ich jetzt gerade mal so richtig geko*** schluckt. Habe ne Stelle laut PME 39% im hD (E14) und 51% im gD (E11). Die anderen 5% liegen auf E9. Bekomme insgesamt eine E11. Ich glaube es wir Zeit für was Neues. Es ist eine IT Stelle btw.
Da stellt sich die Frage, warum die EG14er Tätigkeiten nicht das Merkmal der EG12 Fg1 ausfüllen sollten.

Entgeltgruppe 12
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger
praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben
aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.


Ich könnte mir vorstellen, dass deine netten Personalerprofis sich es da zu einfach gemacht haben und du mindestens in der EG12 eingruppiert bist.

Aber was solls, ich würd an deiner Stelle dem AG mitteilen, dass du erwartest mehr höherwertige Zeitanteil zu bekommen, damit du mehr als EG11 bekommst, da du ansonsten weg bist.

Sepp0rl

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Da sich die EG10 und 11 nur durch den Zeitanteil 33% (EG10) und 50% (EG11) inhaltlich unterscheiden gehe ich davon aus das in Summe hier ein Zeitanteil von EG10/EG11 = 60 % vorhanden ist. Deshalb bin ich der Ansicht, das der MA in der EG 11 einzugruppieren ist. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Ein Arbeitsvorgang wird nicht nach Zeitanteilen eingruppiert, sondern nur nach den tariflichen Merkmalen.
Also EG11 ist eine Tätigkeit, die EG10 ist und zusätzlich  durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
Erst in der Gesamtbetrachtung kommen dann die Zeitanteile rein.

Da 40% EG11 ist, also Tätigkeiten sind, die sich wegen besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 herausheben, ist in der Fallkonstellation die korrekte Eingruppierung EG11 Fallgruppe 1, da man nur 33% braucht.
EG11 Fallgruppe 1:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.

Oje da habe ich jetzt gerade mal so richtig geko*** schluckt. Habe ne Stelle laut PME 39% im hD (E14) und 51% im gD (E11). Die anderen 5% liegen auf E9. Bekomme insgesamt eine E11. Ich glaube es wir Zeit für was Neues. Es ist eine IT Stelle btw.
39+51+5=95...

Ich habe noch 5% im Wissensmanagement, aber hier ist noch nicht klar wie die eingeordnet werden soll. Mein Vorgänger hatte hier auch 5% im hD, da kenne ich aber nicht die Höhe der Stufe.

MoinMoin

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Ich habe noch 5% im Wissensmanagement, aber hier ist noch nicht klar wie die eingeordnet werden soll. Mein Vorgänger hatte hier auch 5% im hD, da kenne ich aber nicht die Höhe der Stufe.
Nicht Stufe Gruppe  ;)
Kann EG3 sein: ich tippe lade Berichte ins Wiki
oder EG13 ich fasse wiss. Artikel zusammen  ::)
Finde ich interessant, wie man da drauf kommt, dass man 2h die Woche sich mit Wissensmanagement als eigenständiger Arbeitsvorgang beschäftigt.
Bei mir ist es teil des AVs
und bei solchen Trennungen: 51% , 39% was nach tricksen der lieben Personaler riecht, würde ich ganz genau schauen, wie die tatsächlichen Zeitanteile sind.


wedo

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Da sich die EG10 und 11 nur durch den Zeitanteil 33% (EG10) und 50% (EG11) inhaltlich unterscheiden gehe ich davon aus das in Summe hier ein Zeitanteil von EG10/EG11 = 60 % vorhanden ist. Deshalb bin ich der Ansicht, das der MA in der EG 11 einzugruppieren ist. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Ein Arbeitsvorgang wird nicht nach Zeitanteilen eingruppiert, sondern nur nach den tariflichen Merkmalen.
Also EG11 ist eine Tätigkeit, die EG10 ist und zusätzlich  durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
Erst in der Gesamtbetrachtung kommen dann die Zeitanteile rein.

Da 40% EG11 ist, also Tätigkeiten sind, die sich wegen besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 herausheben, ist in der Fallkonstellation die korrekte Eingruppierung EG11 Fallgruppe 1, da man nur 33% braucht.
EG11 Fallgruppe 1:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.

Meines Wissens bezieht sich die 1/33 Regelung auf die EG9c und nicht auf die 10 zu 1/33 aus 9c dann ist man in EG10 bei 50% Heraushebung der besonderen Leistung kommt man in die EG11 Also 60 % Heraushebung aus 9c heißt für mich immer noch in Summe EG11

MoinMoin

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Meines Wissens werden Tätigkeiten bewertet und die Zeitanteile werden dann in der Gesamtbetrachtung betrachtet.
Also verstehe ich nicht so ganz was du mit 9c meinst. Die es in der EGO an diesem Ort nicht gibt.
Wir sind im Bereich:
Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik (dort ist besondere
Schwierigkeit und Bedeutung ein tarifliches Heraushebungsmerkmal für die EG12)

Du scheinst im nicht im allg. Verwaltungsbereich zu schauen.

patriot

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Danke für eure Antworten -
@Sepp0rl wäre schön wenn du einen eigenen Thread aufgemacht hättest.

Also für mich zur Zusammenfassung laut Tätigkeitsmerkmalen in der EG 11
Entgeltgruppe 11 - das bedeutet 40 % sind erfüllt - EG 11 oder?
Mir ist schon klar das es um tatsächliche Zeitanteile geht.

1.   
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
2.   
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)

MoinMoin

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Ja EG11 Fallgruppe 1 ist erfüllt.

wedo

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Meines Wissens werden Tätigkeiten bewertet und die Zeitanteile werden dann in der Gesamtbetrachtung betrachtet.
Also verstehe ich nicht so ganz was du mit 9c meinst. Die es in der EGO an diesem Ort nicht gibt.
Wir sind im Bereich:
Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik (dort ist besondere
Schwierigkeit und Bedeutung ein tarifliches Heraushebungsmerkmal für die EG12)

Du scheinst im nicht im allg. Verwaltungsbereich zu schauen.

Sorry MoinMoin wer lesen kann ist klar im Vorteil. Hab das mit der IT überlesen.

Grüße

WeDo