Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung
kidicarus:
Vielen Dank für die Hilfe!
Ich habe ein entsprechendes Schreiben auf den Weg gebracht und bin gespannt, wie mein Arbeitgeber damit umgeht. Ich bin mir inzwischen gar nicht mehr so sicher, ob die Personaler da den Unterschied zwischen Höhergruppierung und Korrektur der Eingruppierung kennen ::)
Schönes Wochenende!!!
Carla:
Falls die Personaler den Unterschied nicht kennen, würde ich selbigen kurz empfehlen den Leitsatz von folgendem Urteil zu verinnerlichen:
https://www.bundesarbeitsgericht.de/wp-content/uploads/2023/03/6-AZR-459-21.pdf
Viele Erfolg!
kidicarus:
Danke, Carla!
Wie ich sehe, ist das Urteil ja noch gar nicht mal so alt. Da wette ich, dass es in unserem Haus einige TB gibt, die den gleichen Anspruch hätten wie ich.
Bis jetzt habe ich noch keinerlei Reaktion erhalten, das ist aber bei uns nicht ungewöhnlich. Da wartet man mal Wochen / Monate und meist bekommt man nur auf Nachfrage eine Antwort.
kidicarus:
Hallo,
hier mal eine kleine Zwischenstandsmeldung. Mein Vorgesetzter hat mir vor einigen Wochen mitgeteilt, dass man mein Schreiben (mit der Forderung nach Stufe 4 am Zeitpunkt x) zum Kommunalen Arbeitgeberverband zur Prüfung geschickt habe. Eine Antwort steht immer noch aus, darauf warte ich seit Anfang April.
Ich bin gespannt, was dabei rauskommt. Wenn ich bedenke, dass man mich 9 Monate in der falschen EG eingruppiert hat, bin ich am überlegen, das Geld tatsächlich einzuklagen.
Ein neuer Mitarbeiter, der jetzt mit den exakt den gleichen Tätigkeiten beginnt, wird direkt in die EG 9a eingruppiert (so wie die Stelle dieses Mal auch ausgeschrieben war). Somit gibt der AG m.E. ja auch zu, dass die Tätigkeiten die EG 9a einzuordnen sind.
Schlimm, wie man selbst im ÖD um das kämpfen muss, was einem zusteht....
Carla:
Danke für den Zwischenstand. Mich würde es freuen, wenn du uns weiter auf dem Laufenden hältst.
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