Autor Thema: Beamter Bund mit Kindern; Ehefrau Beamtin in NRW  (Read 2186 times)

BeamtenSchlumpf

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo zusammen,

bisher war ich stiller Mitleser, insbesondere im Thread zur amtsangemessenen Alimentation.
Zu meiner Situation:

Wir wohnen mit 2 Kindern in NRW. Ich bin Beamter des Bundes, meine Frau beim Land NRW. Die Kinder laufen mit Familienzuschlag, Kindergeld und PKV über mich.

Da der Bund bzgl. der amtsangemessenen Alimentation ja so scheinbar garnicht mehr vorran kommt, ist meine Gutgläubigkeit und meine Geduld so langsam am Ende und ich würde gerne die Kinder von mir auf meine Frau in NRW "umschreiben". Macht immerhin meiner ersten Überschlagsrechnung nach bei Mietenstufe 4 gut 300 Euro monatlich Netto aus.
Was muss dabei alles beachtet werden und wo und wie wird das ganze dann überhaupt "beantragt"? Bei der bezügezahlenden Stelle meiner Frau entsprechend melden und bei mir beim BVA dann auch kundtun?

Reduktion der Arbeitszeit geht dann bei mir natürlich verloren. Wie sieht das mit dem Kindergeld aus? Muss das auch neu beantragt werden?
Und wie sieht das mit der PKV aus? Mein Beihilfesatz steigt dann von 30% auf 50%, soviel scheint mir klar...

Meine Frau ist bei einer anderen Versicherung als ich. Müssen die Kinder dann üblicherweise bei der Versicherung meiner Frau versichert werden, oder geht das weiter über meine?

Muss das Kindergeld dann auch neu beantragt werden?!

Und noch zuguter Letzt: Wir planen grob noch ein weiteres Kind... Wenn ich das richtig verstehe wird der Familienzuschlag in NRW bei Elternzeit bei zusammengerechnet 100% (reicht hier auch 1x0 und 1x100%?!) weitergezahlt? Oder heißt es dann sinnvollerweise (auch wegen Anrechnung des Zuschlages auf das Elterngeld) alles wieder zurück zu mir?

Vermutlich alles einfacher als ich denke, aber aktuell bin ich doch etwas überfragt :-)

Rentenonkel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 461
Antw:Beamter Bund mit Kindern; Ehefrau Beamtin in NRW
« Antwort #1 am: 11.04.2024 11:05 »
Den Familienzuschlag erhält der Beamte, der auch das Kindergeld erhält. Die Kindergeldkasse meldet dem Dienstherrn den Wechsel und die Bezügestelle berechnet dann neu. Daher ist ein Wechsel nur für die Zukunft, nicht aber für die Vergangenheit möglich.

Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Familienzuschlag entsprechend gekürzt. Das im Rahmen einer Elternzeit ohne weitere Teilzeitbeschäftigung der Familienzuschlag weiter gezahlt werden soll, wäre mir neu. Es gibt meines Wissens nach lediglich einen kleinen Zuschlag zur privaten KV, aber vielleicht bin ich auch nicht auf dem aktuellsten Stand.

Die Beihilfeberechtigung folgt dem Familienzuschlag. Bei Wechsel von Beihilfe Bund auf Beihilfe Land sollte man mit der PKV Kontakt aufnehmen, wie sich der Beitrag verändert und ob überhaupt ein Wechsel zu der Versicherung des anderen Elternteils notwendig ist. Bei dem eigenen Bemessungssatz fällt man von 70 auf 50 % tatsächlich zurück, allerdings würde die Beihilfe der Ehefrau dann ja von 50 % auf 70 steigen, so dass der höhere Beitrag des Mannes in der PKV durch einen geringeren Beitrag der Mutter in der PKV wieder aufgefangen werden könnte.

Ob und wann es eine Regelung im Bund Bereich gibt und ob diese dann tatsächlich besser ist als die Regelung in NRW kann aus heutiger Sicht niemand mit Sicherheit sagen. Welche Variante daher am Ende des Tages besser ist, weiß man erst im Nachhinein.

Für den Zeitraum, in dem die Frau den (evtl. aufgrund von Teilzeit anteiligen) Familienzuschlag erhält, kann jedenfalls der Mann keinen Familienzuschlag erhalten. Das gilt selbst dann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Regelung des Bundes besser sind als die des Landes NRW.

Tendenziell erscheint es daher wahrscheinlich, dass derjenige mit der höheren wöchentlichen Arbeitszeit auch höhere, familienbezogene Zuschläge erhält bzw. noch erhalten wird als derjenige mit der niedrigeren wöchentlichen Arbeitszeit.

Allerdings würde der Wechsel zum jetzigen Moment spürbar mehr Einkommen in die Familienkasse spülen.

Daher bleibt die Frage: Nimmt man lieber den Spatz in der Hand oder wartet man auf die Taube auf dem Dach.  ;)

BeamtenSchlumpf

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Beamter Bund mit Kindern; Ehefrau Beamtin in NRW
« Antwort #2 am: 11.04.2024 21:08 »
danke für die Antwort!

Zitat
Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Familienzuschlag entsprechend gekürzt. Das im Rahmen einer Elternzeit ohne weitere Teilzeitbeschäftigung der Familienzuschlag weiter gezahlt werden soll, wäre mir neu. Es gibt meines Wissens nach lediglich einen kleinen Zuschlag zur privaten KV, aber vielleicht bin ich auch nicht auf dem aktuellsten Stand.

Wenn ich das Merkblatt https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Z26_Merkblatt_FZ_Farbe_BESO.pdf des LBV NRW richtig deute, gibt es wohl in NRW Familienzuschläge in der von mir beschriebenen Konstellation:

Zitat
3.4 Teilzeitbeschäftigte Besoldungsberechtigte mit Anspruch
auf Familienzuschlag für Kinder
Bei teilzeitbeschäftigten Besoldungsberechtigten wird der Familienzuschlag für Kinder grundsätzlich
entsprechend der Teilzeitbeschäftigung gekürzt.
Dies trifft nicht zu, wenn
• einer der Anspruchsberechtigten vollbeschäftigt ist oder
• Versorgungsbezüge erhält oder
• mehrere Anspruchsberechtigte mit insgesamt 100% der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt sind.
Sind hier aber ja im Bund Unterforum und nicht im NRW Bereich...

Zitat
Daher bleibt die Frage: Nimmt man lieber den Spatz in der Hand oder wartet man auf die Taube auf dem Dach.  ;)

Bisher wollte ich warten. Wer weiß, was und wann beim Bund denn kommen mag. Das es nicht Rückwirkend geht, ist klar. Ob und wieviel Rückzahlungen beim Bund kommen werden, steht ja auch ein wenig in den Sternen. Falls das BMI sich an das Rundschreiben gebunden fühlen sollte, so sollte es für die bisherige Zeit ohnehin Nachzahlungen geben. Ich denke nicht, dass es dann nur bei aktuellen Bezug der Familienzuschläge auch rückwirkend etwas gibt. Aber ohne Referentenentwurf, geschweige denn Gesetz ist das ja auch nur raten...


Sprich zum Wechsel der Kinder "nach NRW":
  • mit PKV sprechen
  • Kindergeld durch meine Frau beantragen und auf mich "stornieren"
  • Bezügezahlende Stellen am besten auch darüber informieren

Schwierig alles...

Goldene Vier

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 99
Antw:Beamter Bund mit Kindern; Ehefrau Beamtin in NRW
« Antwort #3 am: 14.04.2024 11:55 »
Einfach mal die Frau bitten mit der Bezügestelle (in NRW) Kontakt aufnehmen und um Berechnung bitten und falls es passt um Erläuterung der Vorgehensweise… dann ist man auf der sicheren Seite

Rentenonkel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 461
Antw:Beamter Bund mit Kindern; Ehefrau Beamtin in NRW
« Antwort #4 am: 15.04.2024 11:28 »

Zitat
3.4 Teilzeitbeschäftigte Besoldungsberechtigte mit Anspruch
auf Familienzuschlag für Kinder
Bei teilzeitbeschäftigten Besoldungsberechtigten wird der Familienzuschlag für Kinder grundsätzlich
entsprechend der Teilzeitbeschäftigung gekürzt.
Dies trifft nicht zu, wenn
• einer der Anspruchsberechtigten vollbeschäftigt ist oder
• Versorgungsbezüge erhält oder
• mehrere Anspruchsberechtigte mit insgesamt 100% der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt sind.
Sind hier aber ja im Bund Unterforum und nicht im NRW Bereich...


Darunter verstehe ich allerdings, dass der Zuschlag nicht gekürzt wird, wenn auch der andere Elternteil Beamter in NRW ist und beide zusammen auf mindestens eine Vollzeitstelle kommen.

In diesem Fall ist der andere Elternteil ja nicht anspruchsberechtigt nach diesem Gesetz und somit greift der Passus meines Wissens nicht.

Diese spezielle Frage wäre allerdings besser im Unterforum der Beamten der Länder aufgehoben.

Träumer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Beamter Bund mit Kindern; Ehefrau Beamtin in NRW
« Antwort #5 am: 17.04.2024 15:24 »
Hallo Beamtenschlumpf,

bei mir war die Geduld auch am Ende und ich habe das im letzten Jahr in Angriff genommen. Vorweg: du brauchst viel Geduld, bei mir hat es über ein Jahr gedauert, bis alles richtig lief.
Wichtigste ist das Kindergeld, denn davon hängt der Familienzuschlag ab. Du kannst es nur für die Zukunft ändern, d.h. Antrag auf Berechtigtenwechsel für das Kindergeld stellen. Dann deiner Personalstelle melden, da du dann wieder 41 Stunden arbeiten musst, dann deiner Besoldungsstelle. Meine Besoldungsstelle hat sehr schnell reagiert und mir den Familienzuschlag direkt gestrichen, das Land NRW hat erst ca. 7 Monate später dann gezahlt, als der Bescheid vom Kindergeld vorlag (dann natürlich rückwirkend). Meine Frau hat Anspruch auf 100 % Familienzuschlag, obwohl sie nur 30 % arbeitet, da wir beide zusammen über 100 % haben. 
Die Beihilfe der Kinder läuft jetzt über das Land NRW, meine Frau hat Anspruch auf 70 % Beihilfe und ich nur noch auf 50 %. Da hingen wir in der Zwischenzeit auch in der Luft, da ich auf Grund der bevorstehenden Umstellung keine Belege einreichen konnte. Die Kinder sind weiter über meine Versicherung versichert.
Falls Du noch Fragen hast, kannst du mir gerne eine PN schicken und ich versuche sie zu beantworten.

Gruß Träumer