Bin mir da nicht 100%ig sicher, würde es aber als HG ansehen, da sich deine Eingruppierung aufgrund der Änderung der Voraussetzungen in der Person nach oben verändert.
Es ist aber eher zweifelhaft, dass du nur durch einem Jahr schon sB geworden bist, vor Gericht dürfte das keinen Bestand haben, es sieht also eher nach einem Eingruppierungsirrtum aus.
Also im sinne von entweder du warst vorher schon sB oder bist es noch nicht. Aber wo kein Kläger da kein Beklagter.
Die Tätigkeitsänderung für eine HG muss nicht gegeben sein, in einigen Bereichen sind konkrete 3 Jahre Erfahrung notwendig und dort wird man dann auch durch Zeitablauf HG.
Oder wenn du plötzlich das Studium nachgeholt hast, wäre es auch eine HG.