Autor Thema: Stundenreduzierung - TvöD Sue  (Read 1402 times)

Flying

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Stundenreduzierung - TvöD Sue
« am: 11.04.2024 09:13 »
Guten Morgen,

ich überlege im Rahmen der Familieplanung ein Jahr meine volle Stelle auf 75% zu reduzieren.
Von den Kollegen, die das bisher gemacht haben, kam immer die Rückmeldung, dass das nur für zwei Jahre gehen würde. Ist das so? 

Kann ich nicht für ein Jahr Stunden reduzieren?
Jemand einen Gesetzestext parat?

Danke!

ohjeee

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Antw:Stundenreduzierung - TvöD Sue
« Antwort #1 am: 11.04.2024 09:52 »
Guten Morgen,

ich überlege im Rahmen der Familieplanung ein Jahr meine volle Stelle auf 75% zu reduzieren.
Von den Kollegen, die das bisher gemacht haben, kam immer die Rückmeldung, dass das nur für zwei Jahre gehen würde. Ist das so? 

Kann ich nicht für ein Jahr Stunden reduzieren?
Jemand einen Gesetzestext parat?

Danke!

§9a Teilzeit- und Befristugnsgesetz:

§ 9a Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringert wird. Der begehrte Zeitraum muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen. Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt.


Es sei denn natürlich betriebliche Gründe, oder im Verhältnis X Personen bereits in Teilzeit,...
Da aber 2 Jahre möglich sind, sollten auch 1 Jahr möglich sein. Womöglich hängt das aber mit der vertretungsweisen Nachbesetzung zusammen.
Nötigenfalls beantragen und schriftlich mit Begründung ablehnen lassen.

Flying

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Antw:Stundenreduzierung - TvöD Sue
« Antwort #2 am: 11.04.2024 10:37 »
Guten Morgen,

ich überlege im Rahmen der Familieplanung ein Jahr meine volle Stelle auf 75% zu reduzieren.
Von den Kollegen, die das bisher gemacht haben, kam immer die Rückmeldung, dass das nur für zwei Jahre gehen würde. Ist das so? 

Kann ich nicht für ein Jahr Stunden reduzieren?
Jemand einen Gesetzestext parat?

Danke!

§9a Teilzeit- und Befristugnsgesetz:

§ 9a Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringert wird. Der begehrte Zeitraum muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen. Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt.


Es sei denn natürlich betriebliche Gründe, oder im Verhältnis X Personen bereits in Teilzeit,...
Da aber 2 Jahre möglich sind, sollten auch 1 Jahr möglich sein. Womöglich hängt das aber mit der vertretungsweisen Nachbesetzung zusammen.
Nötigenfalls beantragen und schriftlich mit Begründung ablehnen lassen.
[/quote^

Sehr gut - das hilft mir sehr!
Danke!

BAT

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Antw:Stundenreduzierung - TvöD Sue
« Antwort #3 am: 11.04.2024 10:41 »
Viel Spaß beim fi... ;D

Aber im Ernst: der Anspruch aus dem TzBefrG ist nicht so stark wie der aus dem TVÖD. Es scheint mir besser, sich auf § 11 TVÖD, 2. Möglichkeit zu berufen.

Flying

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Antw:Stundenreduzierung - TvöD Sue
« Antwort #4 am: 11.04.2024 11:33 »
Viel Spaß beim fi... ;D

Aber im Ernst: der Anspruch aus dem TzBefrG ist nicht so stark wie der aus dem TVÖD. Es scheint mir besser, sich auf § 11 TVÖD, 2. Möglichkeit zu berufen.

Ich hoffe, du meinst nicht das Finanzamt :D

Ich habs mit der Personalabteilung noch gar nicht thematisiert - vielleicht wird es auch ganz easy.
Die Kollegen waren nur so deutlich, dass ein Jahr scheinbar nicht geht :D

BAT

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Antw:Stundenreduzierung - TvöD Sue
« Antwort #5 am: 11.04.2024 14:24 »
Die grundsätzlich erforderliche Befristung haben die Kollegen evtl. aus der 1. Alternative zur Teilzeit aus dem TVÖD entkommen (oder halt dem TzBefrG).

Dass Fristen bei der 2. Alternative keine Rolle spielen ist den meisten Personalämtern wohl nicht bekannt.

ohjeee

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Antw:Stundenreduzierung - TvöD Sue
« Antwort #6 am: 11.04.2024 18:11 »
Viel Spaß beim fi... ;D

Aber im Ernst: der Anspruch aus dem TzBefrG ist nicht so stark wie der aus dem TVÖD. Es scheint mir besser, sich auf § 11 TVÖD, 2. Möglichkeit zu berufen.

ich finde hingegen einen gesetzlichen Anspruch stärker als einen tariflichen. Sei es drum, du hast natürlich mit dem §11 TVöD auch recht. Geht natürlich beides, wir befristen unsere Verträge aber idR auf Basis des TzBefrG.
Jedenfalls sehe ich weder noch einen Grund, nur auf 2 Jahre+ zu befristen. Die Begründung, betrieblicher Ablauf, wäre spannend. Auch abhängig von "Flying"s Einsatzfeld.

Tagelöhner

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Antw:Stundenreduzierung - TvöD Sue
« Antwort #7 am: 11.04.2024 18:28 »
Es gibt keine rechtliche Vorgabe, die eine Beschränkung auf mindestens 2 Jahre vorschreibt.

Das sieht für mich daher nach klassischer Selbstbeschränkung des Arbeitgebers aus, oder er will damit die Hürden für Teilzeitwünsche etwas nach oben setzen um es unattraktiver zu machen. Falls es dann doch dazu kommt könnte er außerdem mit den Stellenanteilen besser jonglieren und ggf. befristet neu ausschreiben.