Autor Thema: Resturlaub 2023 nach Langzeiterkrankung  (Read 1762 times)

Laura13

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Resturlaub 2023 nach Langzeiterkrankung
« am: 11.04.2024 11:03 »
Hallo,

ich arbeite seit 2007 in einer sächsischen Landkreisverwaltung mit über 1000 Mitarbeitern.

Vom 08.06.2023 bis zum 26.04.2024 war ich durchgehend arbeitsunfähig. Ich werde meine Tätigkeit wieder vollumfänglich aufnehmen (derzeit Wiedereingliederung über die Krankenkasse bis 26.04.2024).

Aus dem Kalenderjahr 2023 habe ich noch 26 Tage Resturlaub (Arbeitgeber hat schriftlich am 05.01.2024 auf meinen Resturlaubsanspruch aus dem Jahr 2023 hingewiesen). Für 2024 stehen mir 30 Urlaubstage zu.

Kann mir bitte jemand präzise Auskunft geben, ob mir der Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2023 noch zusteht und wenn ja, bis wann ich diesen in Anspruch nehmen muss, damit er nicht verfällt?

Vielen Dank!

Angelsaxe

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Antw:Resturlaub 2023 nach Langzeiterkrankung
« Antwort #1 am: 12.04.2024 07:03 »
Du bist Tarifangestellte? Nach TVöD? TV-L?
Ich meine, dass es bei Langzeiterkrankung eine Verlängerung auf 15 Monate gibt. Auskunft dazu sollte dir am besten natürlich deine Personalverwaltende Stelle geben.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Candide die Optimistische

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Antw:Resturlaub 2023 nach Langzeiterkrankung
« Antwort #2 am: 12.04.2024 08:18 »
im Bereich TVöD sind wir in § 26 Abs. 2, danach ist der (Rest-)Urlaub bei Erkrankung bis zum 31.05. anzutreten.
Im Übrigen gilt noch § 7 Abs. 3 BUrlG: liegen Gründe in der Person des AN (z. B. Erkrankung), wird der Urlaub in das nächste Kalenderjahr übertragen und muss innerhalb des ersten Quartals, also bis 31.03., genommen werden.

Die Regelung im TVöD ist günstiger, also wird der Resturlaub aus 2023 nach 2024 übertragen und muss bis 31.05. angetreten werden (erster Rest-Urlaubstag am 31.5.). Ansonsten verfällt er (wenn der ArbG, wie Du schon bestätigt hast, darauf explizit hingewiesen hat).

Candide die Optimistische

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Antw:Resturlaub 2023 nach Langzeiterkrankung
« Antwort #3 am: 12.04.2024 08:46 »
Zusatz:
Der Verfall wird aber wohl nur für den tariflichen Anspruch gelten, für den gesetzlichen Mindesturlaub könnten die Fristen sogar noch länger sein; da bin ich bei der Rechtslage jetzt nicht ganz sicher.

Wabi Sabi

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Antw:Resturlaub 2023 nach Langzeiterkrankung
« Antwort #4 am: 12.04.2024 16:59 »
Sofern der Arbeitgeber nicht seiner Mitwirkungsobliegenheit (nach der aktuellen Rechtsprechung des BAG) zum Jahresurlaub 2023 in 2023 nachgekommen ist (also Hinweis über Höhe des Urlaubsanspruchs und Aufforderung diesen rechtzeitig in Anspruch zu nehmen), kommt der Jahresurlaub 2023 zum Jahresurlaub 2024 hinzu mit entsprechender (längerer) Verfallsfrist.

Siehe auch:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121406.msg310259.html#msg310259
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Laura13

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Antw:Resturlaub 2023 nach Langzeiterkrankung
« Antwort #5 am: 15.04.2024 11:14 »
Vielen Dank für Eure Antworten!

Ich bin Tarifangestellte und habe bereist vor längerer Zeit bei meinem Arbeitgeber in der Personalabteilung bezüglich meines Urlaubsanspruchs nachgefragt. Dort muss man sich allerdings erst belesen. Eine Antwort von dort habe ich noch nicht erhalten...