Autor Thema: [BW] Bewerbung als Amtsrätin (A12) auf A11-Stelle  (Read 2826 times)

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Hallo zusammen,

ich bin gerade etwas verzweifelt bei der Stellensuche. Ich bin Landesbeamtin in A12, viele der (passenden) ausgeschriebenen Stellen sind aber höchstens mit A11 ausgeschrieben. Wäre so ein "Abstieg" denn ohne weiteres möglich (wenn ich mich dazu entscheide, dass die neue Stelle und der Wechsel mir wichtiger sind als der Verbleib in A12) und was gilt es dabei zu beachten? Macht es einen Unterschied, ob die neue Stelle in der Landes- oder Kommunalverwaltung wäre?

Was mir ebenfalls unklar ist, ist das Thema Dienstweg bei der Bewerbung. Gibt es hierfür eine verbindliche Vorschrift, dass dieser (generell bei Bewerbungen ODER bei Bewerbungen innerhalb eines Ressorts, also bspw. von einer nachgeordneten Behörde zu einer anderen nachgeordneten Behörde des selben Ministeriums) zwingend einzuhalten ist? Was passiert, wenn dieser ignoriert wird und die aktuelle Dienststelle erst informiert wird, wenn es eine Zusage gibt?

Ich freue mich auf eure Antworten und hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann!
 

2strong

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Antw:[BW] Bewerbung als Amtsrätin (A12) auf A11-Stelle
« Antwort #1 am: 11.04.2024 13:09 »
Ernennung in niedrigerem Statusamt ist - mit Zustimmung des Beamten - unproblematisch. Das kommt insbesondere dann schon mal vor, wenn dadurch weite Arbeitswege entfallen.

Bewerbungen "auf dem Dienstweg" gibt es - wenn überhaupt- eher bei hausinternen Verfahren. Wenn Du Dich zu einer anderen Behörde desselben Ressorts bewirbst, ist mir die Einhaltung eines solchen Dienstweges noch nicht begegnet.

NoRhWe

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Antw:[BW] Bewerbung als Amtsrätin (A12) auf A11-Stelle
« Antwort #2 am: 11.04.2024 13:21 »
Vorschriften zum Dienstweg bei Bewerbungen gibt es nicht.
Es war mal guter Brauch, seinen Vorgesetzten über eine Bewerbung zu informieren.
Das ist aber in letzter Zeit mehr und mehr erodiert. Trotzdem immer noch eine nette Geste m.M.n.

Herabstufungen sind unproblematisch. Eine Ernennung (auch zu einem niedrigeren Amt) ist ein zustimmungsbedürftiger Verwaltungsakt. Mit Entgegennahme der Urkunde wird die Herabstufung einvernehmlich vollzogen.

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Antw:[BW] Bewerbung als Amtsrätin (A12) auf A11-Stelle
« Antwort #3 am: 12.04.2024 01:00 »
Herzlichen Dank euch beiden, das hilft mir sehr weiter!  :)

Angelsaxe

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Antw:[BW] Bewerbung als Amtsrätin (A12) auf A11-Stelle
« Antwort #4 am: 12.04.2024 06:40 »
Ich bin genau diesen Schritt gegangen. Ich habe mich in ein anderes Bundesland versetzen lassen. Dort konnte man mir nur eine Stelle in einem niedrigeren Statusamt anbieten (also wie bei dir statt A12 nur A11).
Ich musste im Rahmen des Versetzungsantrages einen zusätzlichen Antrag auf Rückernennung stellen.
Im Prinzip habe ich schlichtweg eine neue Urkunde erhalten (sinngemäß: ... hiermit wird Herr Amtsrat zum Amtmann ernannt...)

Zweite Frage: Beworben hatte ich mich ganz offiziell, wie es jeder andere auch tut. Darüber informiert hatte ich meine Vorgesetzten erst, als ich die Zusage hatte. Allerdings stand die Möglichkeit (aus familiären Gründen) schon immer im Raum, daher war das Verständnis groß und man freute sich für mich.)
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

frankundfrei

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Antw:[BW] Bewerbung als Amtsrätin (A12) auf A11-Stelle
« Antwort #5 am: 12.04.2024 06:55 »
Dir sollte aber bewusst sein, dass Du mit A12 über die Dauer deiner öD-Zeiten recht viel Ruhegehalt verlierst....wenn du in A11 zurück gehst....falls Du die letzten 2 Jahre vor Ruhestand wieder in ne A12 er Stelle kommst, ist es egal....

Good luck.

BeamterimNorden

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Antw:[BW] Bewerbung als Amtsrätin (A12) auf A11-Stelle
« Antwort #6 am: 12.04.2024 23:50 »
Hallo,

wie die Vorredner bereits erwähnt haben ist es grundsätzlich kein Problem sich auf solche Stellen zu bewerben, egal ob Kommune, Land oder Bund.

Bei Bewerbungen gibt es keinen Dienstweg, die Bewerbung einfach an die angegebene Adresse schicken und gut ist. Ich persönlich würde es meiner Chefin kurz sagen und gut ist, bei uns ist das auch kein Problem, die grunsätzliche Stimmung lässt dies zu, das ist vielleicht nicht überall so.

Ein Tipp aus der Praxis noch für das Bewerbungsanschreiben:
In dem Anschreiben unbedingt erwähnen, dass Du dir der Konsequenzen bewusst bist und eine Rückernennung A12 auf A11 kein Problem ist. Dies erspart dem Personaler dann nämlich die zwingend notwendige Nachfrage ;-)

Viele Grüße
BeamterimNorden

AVP

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Antw:[BW] Bewerbung als Amtsrätin (A12) auf A11-Stelle
« Antwort #7 am: 15.04.2024 20:40 »
Dir sollte aber bewusst sein, dass Du mit A12 über die Dauer deiner öD-Zeiten recht viel Ruhegehalt verlierst....wenn du in A11 zurück gehst....falls Du die letzten 2 Jahre vor Ruhestand wieder in ne A12 er Stelle kommst, ist es egal....

Good luck.

Muss nicht sein wenn man gleichzeitig den Dienstherrn wechselt. Gibt Dienstherrn die zahlen mit A11 mehr Geld als andere mit A12

Angelsaxe

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Antw:[BW] Bewerbung als Amtsrätin (A12) auf A11-Stelle
« Antwort #8 am: 16.04.2024 07:49 »
Gerade bei einem Länderübergreifenden Wechsel kann ich da zustimmen. Insbesondere, wenn damit eine Neuberechnung der Erfahrungsstufen einhergeht und die Startstufe (wegen Ersternennung beim neuen Dienstherrn) von bspw. A10 zu A11 wird.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

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Antw:[BW] Bewerbung als Amtsrätin (A12) auf A11-Stelle
« Antwort #9 am: 16.04.2024 11:10 »
Vielen Dank auch für die weiteren Antworten!

Leider ist bei meiner jetzigen Stelle weder die Stimmung noch das Miteinander von den Vorgesetzten aus gut, weshalb ich auch eine neue Stelle suche (und es auch nur wegen der Dringlichkeit in Betracht ziehe, die A12 dafür zu opfern). Aus diesem Grund würde ich eben gerne auch darauf verzichten, die Vorgesetzten über die konkrete Stellensuche zu informieren, bevor ich eine Zusage habe. Bei anderen Kollegen, die in letzter Zeit bereits gegangen sind und in ein anderes Ressort gewechselt haben, wurde sich seitens der Vorgesetzten jeweils sehr darüber aufgeregt, weshalb die Bewerbung nicht über den Dienstweg ging. Deshalb war mir auch das Thema nochmal wichtig zu klären, ich hatte nämlich auch den Stand, dass es bei Bewerbungen nach außen keinen vorgeschriebenen Dienstweg gibt.

Der Wechsel wäre aber auf jeden Fall innerhalb von BaWü, es gäbe höchstens einen Wechsel aus der Landes- zur Kommunalverwaltung. Ich lese mich auf jeden Fall nochmal genauer ein und schaue mir auch das Thema Ruhegehalt an. Idealerweise finde ich natürlich einfach eine Stelle, zu der ich in A12 wechseln kann :)

Bruce Springsteen

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Antw:[BW] Bewerbung als Amtsrätin (A12) auf A11-Stelle
« Antwort #10 am: 16.04.2024 13:41 »
Ich spiele auch mit dem Gedanken.

Euren Einwand, man möge - freundlichkeitshalber - die Vorgesetzten informieren, halte ich für nicht mehr zeitgemäß. Wer mich als Vorgesetzter fragt bzw. sich wirklich für meinen Dienstweg interessiert, bekommt die Antwort frei raus, was aktueller Sachstand ist. Wenn man für sich entschieden hat, sich wegzubewerben -warum auch immer- ist das Kind eh schon in den Brunnen gefallen. M.E riskiert man da nur Nachteile im aktuellen Dienstbetrieb für sich. Daher würde ich nie was sagen, was evtl. in Zukunft eintreffen könnte.

Kein Vorgesetzter kann sich da dienstlich dagegen wehren. Die Grundlage möchte ich mal sehen.

Und Ruhegehalt.. was hier immer der Geldwert für eine Rolle spielt. Geld ist nicht alles.

Angelsaxe

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Antw:[BW] Bewerbung als Amtsrätin (A12) auf A11-Stelle
« Antwort #11 am: 16.04.2024 13:48 »
Ich spiele auch mit dem Gedanken.

Euren Einwand, man möge - freundlichkeitshalber - die Vorgesetzten informieren, halte ich für nicht mehr zeitgemäß. Wer mich als Vorgesetzter fragt bzw. sich wirklich für meinen Dienstweg interessiert, bekommt die Antwort frei raus, was aktueller Sachstand ist. Wenn man für sich entschieden hat, sich wegzubewerben -warum auch immer- ist das Kind eh schon in den Brunnen gefallen. M.E riskiert man da nur Nachteile im aktuellen Dienstbetrieb für sich. Daher würde ich nie was sagen, was evtl. in Zukunft eintreffen könnte.

Kein Vorgesetzter kann sich da dienstlich dagegen wehren. Die Grundlage möchte ich mal sehen.

Und Ruhegehalt.. was hier immer der Geldwert für eine Rolle spielt. Geld ist nicht alles.

Dieser Meinung möchte ich mich gern anschließen. Das ist auch meine eigene Erfahrung. Meinen Kollegen und Vorgesetzten war bewusst, dass es für mich aus privaten Gründen auch woanders hingehen kann. Die ganz konkrete Bewerbung habe ich erst nach der Zusage bekannt gemacht. Was hätte ich bei einer Absage sonst gehabt? Unruhe, Ärger, Unfrieden? Muss nicht sein, aber es hätte mindestens Gerede zur Folge gehabt - und dann die Frage, weshalb die Bewerbung nicht erfolgreich war.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Landesdiener

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Antw:[BW] Bewerbung als Amtsrätin (A12) auf A11-Stelle
« Antwort #12 am: 16.04.2024 14:41 »
Ob man seinen Vorgesetzten und/oder seine Kollegen informiert, hängt sicher vom Einzelfall ab. Da es hier auch keine Vorschriften gibt, gibt es auch kein richtig oder falsch.

NoRhWe

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Antw:[BW] Bewerbung als Amtsrätin (A12) auf A11-Stelle
« Antwort #13 am: 16.04.2024 14:47 »
Ob man seinen Vorgesetzten und/oder seine Kollegen informiert, hängt sicher vom Einzelfall ab. Da es hier auch keine Vorschriften gibt, gibt es auch kein richtig oder falsch.

So ist es. Bei einem guten Verhältnis und nachvollziehbaren Gründen spricht viel dafür, es offen zu kommunizieren. Dann hat die Vorgesetzte auch die Chance sich darauf einzustellen und ggf. nicht noch mehr neue Projekte anzugehen. Ist das Klima schlecht, muss man der Vorgesetzten nicht noch Munition für weiteren Stress geben.

Man sollte es aber nicht pauschal ablehnen, sondern sich durchaus damit beschäftigten.
Auch das ist Ausdruck eines gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnisses. :-)