Autor Thema: Erstattung Fahrtkosten Anwärter  (Read 657 times)

alfi05

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Erstattung Fahrtkosten Anwärter
« am: 11.04.2024 14:47 »
Land NRW

Guten Tag liebes Forum,

ich fange zum 02.09.2024 als Anwärtern eine duale Ausbildung beim Land NRW an. Dazu gehört auch ein 8-monatiger Aufenthalt in einer Einrichtung zur fachtheoretischen Ausbildung.

Es wird eine Unterkunft für ein geringes Entgelt angeboten, allerdings muss ich aus privaten Gründen pendeln.

Die einfache Strecke beträgt ca. 150 km. Somit entsteht eine große finanzielle Mehrbelastung von ca. 2800 € pro Jahr nur für den Sprit.

Die Ausbildung ist mein zweiter Bildungsweg, da ich bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen habe.
Ebenfalls mit ich verheiratet und meine Frau ist voll berufstätig.

Ist es möglich, die Fahrtkosten für den Hin- und Rückweg über die Steuerklärung als Sonderausgabe geltend zu machen?

Ich bin mir unsicher, ob ich die günstige Alternative wählen muss oder ob es mir freisteht.

Ich möchte am Ende nur ungern auf den Kosten sitzenbleiben.

Vielen Dank.

Landesdiener

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Antw:Erstattung Fahrtkosten Anwärter
« Antwort #1 am: 12.04.2024 12:24 »
Wäre die Frage nicht erstmal, ob deine Zweitausbildung überhaupt steuerlich geltend gemacht werden kann? Falls ja, wäre mir nicht bekannt, dass es eine Regel gibt, dass es die Pendlerpauschale nur gibt, wenn das günstiger ist, als eine Wohnung vor Ort.

Sleyana

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Antw:Erstattung Fahrtkosten Anwärter
« Antwort #2 am: 12.04.2024 14:08 »
Abordnung oder Erste Tätigkeitstätte? Falls ersteres 30ct pro Km für die komplette Strecke.