Grundsätzlich hatten wir die Frage schon einmal, aber ich glaube sie war nicht abschließend beantwortet.
Teilzeitbeschäftigte übernimmt konkludent durch die Bewerbung auf eine Stelle, die Bereitschaftsdienst vorsieht, eben jenen. Kann sie jederzeit ihr konkludentes Einverständnis - auch bei Beibehaltung dieser Stelle - zurücknehmen?